Archiv > Pressemeldungen Februar 2020
22. KEF-Bericht: KEF empfiehlt Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro
PersonX:
Weil ja Correctiv.org sicherlich selbst "prüfen" will, es gibt ja auch Informationsanbieter, welche tatsächlich einige
Formulierungen nutzten, welche die Umstellung im Ablauf beschreibt ;)
https://www.t-online.de/finanzen/geldanlage/id_48751370/rundfunkbeitrag-ab-2013-das-sind-die-gebuehren.html
--- Zitat ---Nachteile der neuen Abgabe Jeder muss nun zahlen - sogar diejenigen, die weder Fernseher noch Radio besitzen. Dadurch sind diejenigen im Nachteil, die bisher nur einen internetfähigen PC oder ein Smartphone nutzten und monatlich nur die Grundgebühr von 5,76 Euro zahlen mussten.
[...]Jeder Haushalt zahlt nun monatlich 17,98 Euro, was dem bisherigen Höchstsatz entspricht.[...]
Nicht einmal ein Jahr nach Einführung des neuen Rundfunkbeitrags gibt es bereits Aussicht auf eine Beitragssenkung. Durch das neue System wurden Mehreinnahmen in Millionenhöhe in die Kassen des öffentlichen Rundfunks gespült. Die Kommission KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs im Rundfunk) empfiehlt deshalb den Ländern eine Senkung ab 2015 um 73 Cent pro Monat auf dann 17,25 Euro.
--- Ende Zitat ---
-> Im Artikel wird deutlich, dass es bis Ende 2012 einen Höchstsatz gab. Dieser hat sich tatsächlich nicht von der Höhe geändert. Wurde aber "umbenannt"1 in "Rundfunkbeitrag" und später etwas gesenkt, jetzt soll dieser erhöht werden.
vgl. ebenso -> https://www.finblog.de/haushaltsabgabe-2013-wer-eine-befreiung-erhaelt/
--- Zitat ---...
Die ARAG Rechtsschutzversicherung klärt auf. Wer einen Fernseher besitzt, bekam früher monatlich von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) Rundfunkgebühren in Höhe von 17,98 Euro in Rechnung gestellt. Wer nur ein Radio nutzte, zahlte 5,76 Euro. Wer weder Radio, noch TV, Internet oder Handy hatte, musste nichts zahlen.
Jeder Haushalt zahlt ab sofort pauschal monatlich 17,98 Euro, was dem bisherigen Höchstsatz entspricht....
--- Ende Zitat ---
Kurz um, der "Höchstsatz" -> jetzt "Rundfunkbeitrag" -> wurde nicht erhöht. -> Soweit richtig.
Unterschlagen wird jedoch, dass die "Grundgebühr" entfallen ist und deshalb alle jetzt den als "Rundfunkbeitrag" bezeichneten "Höchstsatz" entrichten sollen, diese Umstellung mit Aufweitung auf Wohnungen führte zu Mehreinnahmen, für ehemalige Grundgebühr-Zahler zu einer Erhöhung und für Rundfunk-Nichtteilnehmer zu einer Belastung.
->
Aber nochmal: Der Betrag - die Höhe - selbst, also von dem "Höchstsatz", jetzt bezeichnet als "Rundfunkbeitrag", wurde nicht erhöht, sondern erst einmal auf 17,50 gesenkt.
---nebenbei---
Das es Bürger mit nur Radio oder völlig ohne gibt, dass können sich Verantwortliche ja nicht vorstellen ;-). Dass es Bürgern mit einem Telefon oder Smartphone nicht möglich ist, Radio oder Fernsehen zu nutzen, das können sich Verantwortliche auch nicht vorstellen. Dass Internet das Gleiche sein soll wie Radio und Fernsehen hingehen schon ;)
1 An sich wurde real die alte Abgabe "Rundfunkgebühr" mit Staffelbetrag abgeschafft und eine neue Abgabe "Rundfunkbeitrag" ohne Staffelbetrag eingeführt, welche beim einzigen Betrag zufällig die gleiche Höhe hatte, wie der Höchstsatz der abgeschafften Abgabe.
drboe:
--- Zitat von: PersonX am 27. Februar 2020, 11:26 ---Unterschlagen wird jedoch, dass die "Grundgebühr" entfallen ist und deshalb alle jetzt den als "Rundfunkbeitrag" bezeichneten "Höchstsatz" entrichten sollen, diese Umstellung mit Aufweitung auf Wohnungen führte zu Mehreinnahmen, für ehemalige Grundgebühr-Zahler zu einer Erhöhung und für Rundfunk-Nichtteilnehmer zu einer Belastung.
Aber nochmal: Der Betrag - die Höhe - selbst, also von dem "Höchstsatz", jetzt bezeichnet als "Rundfunkbeitrag", wurde nicht erhöht, sondern erst einmal auf 17,50 gesenkt.
--- Ende Zitat ---
Die angeblichen "Faktenchecker" von Correctiv könnten sich öffentlich verfügbarer Informationen bedienen um festzustellen, dass es nicht allein auf die Höhe der Beiträge ankommt, sondern vor allem auf die Gesamtsumme der Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Man stellt mühelos - praktisch als Faktenchecker in eigener Sache - fest, dass die jährlichen Einnahmen aus den sogn. Rundfunkbeiträgen seit 2013 die der Rundfunkgebühren im Jahr 2009 deutlich übertreffen.
Quelle: https://cdn.statcdn.com/Infographic/images/normal/2284.jpeg
Anders wäre ja auch der Überschuss aus der Periode 2013-2016 vom mehr als 1,9 Milliarden Euro kaum verständlich, den die Rundfunkanstalten inzwischen verfrühstücken konnten, ohne dass man Qualitätssteigerungen feststellen konnte. Solche müssten ja die Folge sein, wenn mehr Geld im System ist. Wird uns doch immer vorgejammert, wie sehr die Programmqualität sinken würde, müsste man auf Mehreinnahmen verzichten. Nun hatte man mehr Geld zur Verfügung, was aber offenbar nicht dem Programm zu Gute kam. Im Gegenteil hat man dafür weniger ausgegeben. Es kann aber nicht Aufgabe aller Bürger sein den Mitarbeitern des ÖR-Rundfunks ein sehr hohes Einkommen und eine außerordentliche gute Alterssicherung zu finanzieren.
M. Boettcher
Bürger:
Angesichts der aktuellen "Corona"-Krise ein Gedanke, angestoßen durch einen Bericht aus einem unserer Nachbarländer:
Der ORF schickt Teile seiner Belegschaft in Kurzarbeit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33587.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33587.msg204830.html#msg204830
--- Zitat von: Bürger am 06. April 2020, 00:27 ---[...]
Wenn Werbung wegbricht, dann hat das entweder Auswirkungen auf die Gesamteinnahmen...
und damit unmittelbar auf die Ausgaben, was sich - wie hier beim ORF bis hin zu Personalentscheidungen auswirkt -
...oder aber Auswirkungen auf den Anteil der anderen Einnahmen, der dann gesteigert werden müsste, um die vermeintlich "erforderlichen" Gesamteinnahmen trotz Wegbruchs der Werbung noch zu erreichen.
"rum wie num":
Der im vorgenannten Thread ebenfalls erwähnte 22. KEF-Bericht aus 2020
22. KEF-Bericht: KEF empfiehlt Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33355.0
könnte aufgrund der aktuellen "Corona"-Krise und oben bereits angedeuteter Auswirkungen mglw. Makulatur sein...
--- Ende Zitat ---
...mithin auch die durch die Ministerpräsidenten der Bundesländer bereits weitestgehend beschlossene Erhöhung gem. dieser KEF-Empfehlung...
Ministerpräsidentenkonferenz 12.03.2020: Länder beschließen Erhöhung des RfB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33500.0
...und mithin auch der entsprechend auf dem Wege befindliche Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der diese Höhe dann umsetzen soll.
Man darf gespannt bleiben...
...bzw. sollte ein - oder besser auch das zweite ;) - Auge darauf haben!
Mit letzterem sieht man ja angeblich besser :laugh:
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