user @querkopf ist nach Meinung einer fiktiven Person zu "parteiisch" für das Forum.
Da hast Du vollkommen recht: nach 2 Klagen vor den Instanzen der Verwaltungsgerichte, 2 Verfassungsbeschwerden, einer 3. sich abzeichnenden Klage gegen den Rundfunkbeitrag als Nichtfernsehnutzer, als Beistand, außergerichtlich gegenüber der LRA Bevollmächtigter und Ghostwriter der gerichtlichen Schriftsätze eines Menschen, bei dem die Voraussetzungen für die Härtefallbefreiung (durch das Sozialamt geprüft und nachgewiesen) vorliegen, und der dennoch gegen die LRA auf Befreiung klagen muß, weil diese die Bestätigung des Sozialamtes nicht anerkennen will, kann und will ich nicht unparteiisch sein: ich bin gegen diese Zwangsabgabe.
Allerdings bemühe ich mich, mit beiden Beinen auf dem Boden zu bleiben und nicht in unbeweisbare Behauptungen abzudriften. Daher mag es Dir so erscheinen, als stünde ich auf Seiten der LRA, wenn ich Recht Recht sein lasse und nicht auf Wunschdenken setze. Ich glaube, auf diese Weise für mich (und vielleicht auch für andere) die Fallhöhe auf den harten Boden der Tatsachen etwas reduzieren zu können.
... sagt klipp und klar, dass die LRAn die Prüfung der vergleichbaren Bedürftigkeit durchführen können - und nicht die Sozialbehörde.
Lies die Ausführungen des BVerwG dergestalt, daß dies Gericht der Ansicht ist (genau wie auch ich), daß die LRA, wenn sie denn selbst über die Härtefallbefreiung entscheiden will, auch die Prüfung der Voraussetzungen selbst durchführen muß. Damit sie dazu in die Lage versetzt wird (können), sind ihr die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
Dies ist aber leider graue Theorie, denn
tatsächlich sind die LRAn gar nicht in der Lage dazu, weil ihnen die fachliche Kompetenz, die hierfür notwendige personelle Ausstattung, und die rechtlichen Befugnisse fehlen. Genau deshalb verweisen auch die LRAn selbst an die Sozialbehörden. Du kannst ja mal den Versuch starten, die Voraussetzungen für eine Härtefallbefreiung durch die LRA unmittelbar prüfen zu lassen und über Deine Erfahrungen hier berichten.
Und ich betone nochmals: Der Antrag auf Prüfung der Voraussetzungen auf eine Härtefallbefreiung ist nicht mit einem Antrag auf Sozialhilfeleistungen verbunden - das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Es dürfte allerdings fraglich sein, wie lange die Sozialämter sich als Handlanger für die Zwecke der LRAn mißbrauchen lassen, ohne hierfür von den LRAn entsprechenden Kostenersatz zu fordern.
Warum du nun mit "Offenbarungseid" und "Vermögensauskunft "etc. kommst, entbehrt jedweder Grundlage
> Um diesen Beitrag von seppl
Im Falle des Rundfunkbeitrags wird die Vermögensauskunft erzwungen.
ins richtige rechtliche Licht zu rücken und zu relativieren.