"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Widerspruchs-/Klagebegründungen

Popularklage Bayern zur fehlenden Aufteilung der Gesamtschuld (23.12.2019)

<< < (10/10)

pinguin:

--- Zitat von: pjotre am 14. November 2021, 13:56 ---Für Parlamentsbeschlüsse ist Strafbarkeit ausgeschlossen.
Da bestehen zwar Besonderheiten, aber als Faustregel soll das genügen.
--- Ende Zitat ---
Also haben die Behörden bzw. Amtsmitarbeiter*innen im konkreten Fall die A-Karte?

EuGH C-64/20 - Alle Träger öffentl. Gewalt verpflichtet, EU-Recht zu realisieren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35037.0

EuGH C-924/19 PPU - Anwendungsvorrang Unionsrecht für Verwaltungsbehörden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35248.0

Nachstehendes ist die von User Profät Di Abolo schon zitierte Simmenthal-Entscheidung:
EuGH Rechtssache 106/77 - Unmittelbare Bindung des Gemeinschaftsrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35440.0

pjotre:
Diese Rechtsgesichtspunkte sind schon enthalten in den allgemeinen Texten, die zur Zeit obersten Richtern vorliegen.

Kompliziert wird, etwas konkreteres damit durchzusetzen.
Dann muss man eintreten in eine Analyse und nachdem nan die erforderlichen Nachweise erfolgreich geliefert hat, findet sich möglicherweise kaum ein Richter, der das überhaupt lesen wird, weil er dann sein Akten-Punktesoll nicht schaffen kann.

Wenn Rechtsverletzung der Plan ist und 10 Jahre funktionierte mit massenweise "gutwilligen, aber irrenden Richtern",
so jedenfalls die Meinung hier, dann ist es enorm schwer, das zirückzudrehen, weil alle Juristen meinen, da wäre alles geklärt.
Nichts ist geklärt, aber dann müsste der Richter intensiv arbeiten und hätte keine Aussicht, sein Aktensoll zu erfüllen.

Um den Thread nicht vom Thema wegzuführen, denke ich, wir sollten derartige Aspekte hier nicht ausweiten.

seppl:
Da die Popularklage ruht, weise ich hier auf meinen letzten Post hier in Sachen "Petition am Bayerischen Landtag in Sachen Gesamtschuld"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32835.msg216280.html#msg216280
hin und schließe den Thread bis auf Weiteres.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln