Was aber wirklich ein Skandal ist: es gibt "europäische Medienregulierer"!
Das, was Europa u. U. darunter versteht, ist u. U. nicht jenes, was in D verstanden wird.
Europäische Medienregulierung hat es ja als Rahmensetzung mit der Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste sowieso.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;