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Vollstreckung von Mahngebühren in Niedersachsen? Widersprüchliches aus Lüneburg

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PersonX:

--- Zitat von: hankhug am 03. September 2021, 01:04 ---Ob es Zufall ist, dass weniger 4 Stunden nach meinem Vorgänger-Post der unter https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsbescheid hinterlegte Einzelnachweis auf die Definition des Leistungsbescheids und des Bestimmtheitsgebots nicht mehr abrufbar ist? Ein Paranoiker, der Böses dabei denkt...

--- Ende Zitat ---

Nein, das scheint ein Fehler bei Google Books zu sein.
Überall sonst funktionieren die Links sonst auf diese "alte" Auflage.
Aber es sieht so aus, als gäbe es eine neue überarbeite 4. Auflage.

--- Zitat ---Handbuch Buch. Hardcover
4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage. 2017
LXXVI, 1461 S.
C.F. Müller. ISBN 978-3-8114-9512-8

--- Ende Zitat ---
https://www.beck-shop.de/brandt-sachs-hrsg-handbuch-verwaltungsverfahren-verwaltungsprozess/product/16566594

hankhug:
@PersonX: Mag sein, aber der alte in Wikipedia beim Thema Leistungsbescheid hinterlegte Google Link zeigte nicht nur das Buch-Cover (wie z.B. Dein Link auf den Beck-Shop), sondern die komplette Seite mit Inhalt, die jeder Rundfunkbeitragsgegner so direkt für seine Klage hätte abschreiben bzw. zitieren können.
Irgendwie komisch, dass der Link ausgerechnet ein paar Stunden nach meinem Post deaktiviert wurde, zumal ich ihn am 02.Sep. nach 21:00 -also unmittelbar vor meinem Post- noch erfolgreich aufgerufen hatte.

Aber, Zufall oder nicht, @querkopf hat ja Abhilfe angeboten.


Edit "Bürger": Bitte hier das eigenständige Thema "Leistungsbescheide" nicht weiter vertiefen, sondern wenn, dann bitte in ggf. bereits existierendem geeigneten Thread - siehe dazu beginnend unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
und dortige weiterführende Links speziell zum Thema "Leistungsbescheide"/ "Leistungsgebot"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
oder falls eigenständig die Kriterien nochmals zusammengefasst und nicht zu bestehenden Threads passend, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff.
Hier bitte nur noch zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Vollstreckung von Mahngebühren in Niedersachsen? Widersprüchliches aus Lüneburg
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

Frei:
Moin.

Eine fiktive Person F aus Niedersachsen könnte eine Vorankündigung der Zwangsvollstreckung von der zuständigen Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde erhalten haben für den Zeitraum von 01/22 bis 06/23 (18 Monate).
Dieses Vollstreckungsersuchen des NDR wurde nach einer Bitte per eMail von der Person F an die Stadtkasse von der Stadkasse an den NDR zur Prüfung zurück gegeben, da in der Auflistung im Anhang nur der erste der 4 unten aufgeführten Bescheide aufgeführt wurde.
Etwa 3,5 Monate später kam dann von der Stadtkasse eine zweite Vorankündigung der Zwangsvollstreckung, da der NDR denen mitgeteilt hat dass die Zahlungspflicht bestehe, aber auch hier wurde in der Auflistung nur einer von 4 Bescheiden aufgeführt.

Die fiktive Person muss spätestens diese Woche zahlen, sonst wird der Gerichtsvollzieher beauftragt zwecks Vollsteckung.

Die geforderte Summe von insgesamt 377,48 € setzt sich folgendermaßen zusammen:

Bescheid 1: 63,08 € incl. 8 € Säumniszuschlag
Bescheid 2: 118,16 € incl. 8 € Säumniszuschlag
Bescheid 3: 118,16 € incl. 8 € Säumniszuschlag
Bescheid 4: 63,08 € incl. 8 € Säumniszuschlag
Mahnung 1 für die Bescheide 1-3: 308,40 € incl. 9 € Mahngebühr
Mahnung 2 für den 4. Bescheid 69,08 € incl. 6 € Mahngebühr

Also insgesamt 47 € Mahngebühren / Säumniszuschläge ...  :o

Mich würde mal eure Meinung zu diesem fiktiven Fall interessieren, ob die 4 x 8 € = 32 € Säumniszuschläge für die 4 Bescheide rehtlich korrekt sind, weil die Zahlungspflicht nach Meinung und Rechtsverständnis von Person F doch erst bei der Erstellung der Bescheide offiziell entstand, und wenn nicht was man dagegen unternehmen könnte.

Eine Idee der Person F war, einfach 32 Euro weniger zu überweisen, was haltet ihr davon?

Frei  8)


Edit "Bürger": Achtung!!! Bitte nicht "Mahngebühren" und "Säumniszuschläge" miteinander vermengen! Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Hier im Thread geht es gem. Einstiegsbeitrag jedoch wohl nur um "Mahngebühren". Zu "Säumniszuschlägen" siehe u.a. unter
Vollstreckungs-Folgen d. aufschieb. Wirkg. v. Wid./Klage gg. Säumniszuschlag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34119.0
OVG/VGH - aufschiebende Wirkung von Widerspruch & Klage gg. Säumniszuschlag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14620.0
Sofern gg. die "Säumniszuschläge" keine Rechtsmittel anhängig sind oder anhängig gemacht werden, dürfte eine Kürzung um diese Beträge vmtl. nicht zielführend sein.

Vielleicht hat Person A noch unbearbeitete Anträge bei ARD-ZDF-GEZ offen, z.B.
Antrag auf Mitteil. d. Barzahlungsstelle f. Säumniszuschlag/Mahngebühr/etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36665.0
Antrag auf selbstbest. Verrechnungs-/Leistungs-/Tilgungsreihenfolge AO/BGB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36664.0

Statt sich aber (nur) daran abzuarbeiten, sollte Person A sich mglw. besser intensiver anhand der weiteren Vollstreckungsvoraussetzungen wehren, was u.a. auch die fehlenden Leistungsbescheide mit vollstreckungsfähigem Leisungsgebot betrifft - siehe dazu u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
und dortige weiterführende Infos/ Links zum Thema "Leistungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
i.V.m.
Verwaltungsverfahrensgesetz/Verwaltungsvollstreckungsgesetz Niedersachsen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14128.0
Auszüge aus dem NVwVG (Niedersächs. Verwaltungsvollstreckungsgesetz)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21250.0
und zwar ggf. auch entsprechend zu einem beispielhaften Vorgehen in NRW (als dort noch Stadtkassen zuständig waren):
Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36905.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg220969.html#msg220969
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221010.html#msg221010
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221012.html#msg221012

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Frei:

--- Zitat von: Frei am 31. März 2024, 18:57 ---Die fiktive Person muss spätestens diese Woche zahlen, sonst wird der Gerichtsvollzieher beauftragt zwecks Vollsteckung.
--- Ende Zitat ---
Der genaue Wortlaut im Schreiben dazu, was passiert, wenn Pertson A nicht zahlt, ist folgender:

--- Zitat ---Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie hingegen nicht reagieren, müssen wir weitere  Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einleiten, wie z. B. Sachpfändungen (Wertgegenstände, Kraftahrzeuge, usw.) und Forderungspfändungen (Lohnpfändungen, Kontopfändungen, usw.). Sollte innerhalb von vierzehn Tagen nach dieser Zahlungsaufforderung keine Zahlung erfolgt sein, kann zusätzlich gem. § 22 Abs.1 Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) die Abgabe der Vermögensauskunft, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und danach gem. § 22 c NVwVG die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis durch einen zuständigen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts [Stadt] angeordnet werden. Die Kosten dieser Maßnahmen hätten Sie ebenfalls zu tragen.
--- Ende Zitat ---


Edit "Bürger": All dies ist allenthalben bekannt und nichts Neues - hier aber nicht Gegenstand des Kern-Themas dieses Threads und daher hier auch bitte nicht weiter zu vertiefen. Danke.

Und wegen der im Edit des Vorkommentars bereits ausführlich aufgeführten fehlenden Vollstreckungsvoraussetzungen (insbes. fehl. vollstreckungsfähige Leistungsbescheide mit vollstreckungsfähigem Leistungsgebot) würde eine fiktive Person das Vollstreckungsersuchen und damit die darauf basierende Vollstreckung der Stadtkasse vollumfänglich zurückweisen und ausdrücklich die Verpflichtung zu einer Zahlung, Abgabe einer Vermögensauskunft o.ä. bestreiten. Siehe dazu u.a. auch nochmals am Ende des Edits des Vorkommentars verlinkten Beispiel-Fall aus NRW.

Person B würde in diesem Zuge wohl auch auf unkalkulierbare Haftungsrisiken der Stadt im Falle der Fortsetzung der Vollstreckung hinweisen - siehe u.a. unter
Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg180864.html#msg180864

--- Zitat von: Profät Di Abolo am 21. September 2018, 09:39 ---VOLLSTRECKUNG VON FORDERUNGEN DES BEITRAGSSERVICE
- Probleme und Lösungsansätze -
Andrea Hollstein, Kämmerin Stadt Zossen
Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e. V.
Frühjahrstagung 18.04.2018 in Doberlug-Kirchhain
http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/vollstreckung_forderungen_beitragsservice.pdf

--- Ende Zitat ---

Profät Di Abolo:
Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Den "Eingangskanal" bei der Stadtkasse nachprüfen. D.h. konkret, ob das VolXstreckungsersuchen über XAmtshilfe elektronisch an ein kommunales Rechenzentrum übermittelt und von dort an die Stadtkasse weitergeleitet wird.

Hierzu:

Zweckverbandssatzung Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
https://www.kdo.de/files/nfs/bilder_dokumente/ueber-uns/organisation/20220111_kdo_zweckverbandssatzung.pdf

Mitgliederliste in der Anlage.

LG Essen, 26.10.2022 - 7 T 270/22
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Essen&Datum=26.10.2022&Aktenzeichen=7%20T%20270/22
Vollstreckungsantrag, qualifizierte elektronische Signatur
Keine qualifizierte elektronische Signatur = Keine VolXstreckung
Zwar für NRW aber mit Verweis auf Rechtsprechung des BGH.

Zum "Transfervermerk" also Ausdruck des Vollstreckungsersuchens und der qualifizierten elektronischen Signatur:

OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 9 LA 440/19
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Niedersachsen&Datum=31.03.2020&Aktenzeichen=9%20LA%20440/19

X-Amtshilfe – Optimierung und Vereinfachung der Kommunikation
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32276.0

In dem Thread finden sich weitere Hinweise u.a. zur sog. eIDAS-Verordnung etc..


Edit "Bürger" @alle: Bitte hier keine weiteren Erörterungen in diesem alten, aus 2019-2021 stammenden Thread mit dem Kern-Thema
Vollstreckung von Mahngebühren in Niedersachsen? Widersprüchliches aus Lüneburg

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