"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg
SWR Zwangsvollstreckung nach Urteil 1. Instanz > Gegenwehr
Markus KA:
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass unklar sein könnte, was mit "Wiederaufnahme" gemeint sein könnte, möglicherweise wurde hier der falsche Begriff verwendet und es wurde "Wiederaufgreifen" gemeint:
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32123.msg197844.html#msg197844
in Ergänzung hierzu könnte nach dem "Wiederaufgreifen" die "Datenschutzbeschwerde" folgen:
Beschwerde gem. Art. 77 u. Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32552.msg199962.html#msg199962
Natürlich könnte in einer Erinnerung oder Klage auf die Aktionen und ihren Inhalt hingewiesen worden sein.
Markus KA:
Es könnte einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass zur Prüfung des Sachverhalts, hier die Nutzung ausschließlich auf Basis einer automatisierten Verarbeitung und der dabei rechtlich oder anderweitig erheblichen Beeinträchtigung des Betroffenen, gemäß Art. 22 Abs. 1 DSGVO gleichzeitig Dienstaufsichtsbeschwerde und Datenschutzbeschwerde gegen den GV und die GV-Verteilerstelle des Amtsgerichtes eingelegt worden sein könnte.
Kant:
@MarkusKa: Danke für den Hinweis, dies erleuchtet den weiteren Weg. Könntest Du das eventuell mit einem fiktiven Textbeispiel etwas eingehender erläutern?
@bücherleserin: Danke für das Update. In einem fiktiven Fall könnte sich Person I in ähnlicher Situation befinden.
Maggy:
Person A hätte von einer Kollegin berichtet bekommen: dass Kollegin beim Gerichtsvollzieher (GV) Termin war wegen der Vermögensauskunft. Kollegin hat dem GV Gehaltszettel und Kontoauszüge und einen Härtefallantrag vorgelegt. Kollegin hat keine Vermögensauskunft abgegeben. GV hat Härtefallantrag scheinbar ignoriert. Einige Zeit später nach diesem Termin wollte UnfuXbeitragsservice das Konto einfrieren und das Gehalt Pfänden. Kollegin hat sich ein P-Schutz Konto eingerichtet, das Gericht hat lediglich einen SchufA-Eintrag beschlossen.
Vier Jahre später hätte sich UnfuXbeitragsservice auf diese Forderung erneut berufen und GV gegen mich beauftragt. Kollegin hätte sich um Erinnerung (beschrieben im Merkblatt des GV-Schreibens) und gütliche Einigung bemüht, spielt jedoch mit dem Gedanken, die 500 EUR evtl. in Raten zu zahlen, um eine Wohnungsdurchsuchung nicht riskieren zu müssen...
ope23:
Dass der Gerichtsvollzieher mit dem Härtefallantrag der Kollegin nichts anzufangen wusste, dürfte klar sein. Der Adressat von solchen Anträgen ist die Intendanz der zuständigen Landesrundfunkanstalt. Gibt es einen expliziten Ablehnungsbescheid? Wenn nicht, sollen die Gehaltszettel und Kontoauszüge nochmals bemüht werden, aber diesmal an die LRA. Der Beitragsservice ist niemals und unter keinen Umständen anzuschreiben.
Die Kollegin könnte darauf setzen, auch nachträglich noch befreit zu werden, wie unmaßgebliche Erfahrungen hier im Forum aufzeigen könnten. Dazu ist aber eine Korrespondenz mit der Indentante unbedingt erforderlich einschließlich der Bitte, das Ersuchen der Zwangsvollstreckung zurückzunehmen.
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