"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg
SWR Zwangsvollstreckung nach Urteil 1. Instanz > Gegenwehr
wikky:
In einem fiktiven Fall bekommt eine Person A ein 2-seitigen Brief von GV mit dem Titel: Zwangsvollstreckungssache, Zahlungsaufforderung, Vorladung zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Person A hatte daraufhin GV kontaktiert, mit der Bitte das Vollstreckungsersuchen und Kostenaufstellung zu übermitteln, um zu wissen um was es genau geht.
Dies wurde freundlicherweise getan.
Jetzt überlegt Person A, ob es eine theoretische Möglichkeit gibt noch eine Erinnerung nach § 766 ZPO bei Vollstreckungsgericht einzulegen, kennt sich aber nicht so gut aus.
Wenn es möglich wäre, wie würde dann eine fiktive Erinnerung aussehen?
Person A hätte gerne diese letzte Möglichkeit noch benutzt, um diese "Demokratieabgabe" ohne demokratischen Auswahl nicht zu unterstützen.
Markus KA:
Querverweis aus aktuellem Anlass:
SWR kann Rundfunkbeiträge in Baden-Württemberg zurzeit nicht eintreiben (05/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36050.0
GEiZ ist geil:
Der SWR kann offensichtlich wieder Zwangsvollstreckungen durchführen(lassen), habe soeben unsere im gelben Brief geöffnet.
Da wichtige Angaben fehlen, ist das wieder eine Erinnerung wert.
Markus KA:
Vielen Dank für den Hinweis von "HÖRby".
Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle hat in BW wohl nicht nur eine einfache organisatorische Funktion:
--- Zitat ---Jeder Gerichtsvollzieher hat seinen eigenen Bezirk. Die Bezirke sind nach Ortschaften beziehungsweise Straßen aufgeteilt, wenn Sie insoweit Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht.
Die Gerichtsvollzieher haben jeweils eigene Büros, sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des des Präsidenten/Direktors des Amtsgerichts.
--- Ende Zitat ---
Allerdings können/sollen deine Anträge etc. an den Gerichtsvollzieher über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle geschickt werden:
--- Zitat ---Aufträge und Schriftstücke, die für die Gerichtsvollzieher bestimmt sind, adressieren Sie bitte - auch wenn der Name des zuständigen Gerichtsvollziehers bekannt ist - an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---In der Gerichtsvollzieherverteilerstelle werden alle eingehenden Schriftstücke zunächst nach Gerichtsvollzieherbezirk sortiert und unverzüglich an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Etwaige Verzögerungen durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten können durch Einreichung über die Gerichtsvollzieherverteilerstellen vermieden werden.
--- Ende Zitat ---
https://amtsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/1162547
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