"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice

Detaillierte Umsatzaufstellung zum "Beitragskonto"/ zur "Wohnung" anfordern?

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Blitzbirne:
Person B*itzbirne bekommt andauernd Fanpost aus Köln, die mit "Ihr Rundfunkbeitrag", "Mahnung" oder "Vollstreckungsankündigung" etc. beginnt. Auch der Vollstreckungsbeamte der Stadt gehört schon zum Fanclub, schickt bunte Briefe und interessiert sich unheimlich für das Bankkonto, welches er bereits drei mal geplündert hat.

Da Person B*itzbirne jedoch nie aktiv bzw. regelmäßig Geld an die Kölner Puppeköppe schickt, kann er auch nicht wissen, welche Beträge ihm abgeknöpft wurden und wofür diese genau waren.

Hat sich einer aus unseren Reihen mal auf den Cent genau aufzeigen lassen, wann welche Zahlung wofür geleistet wurde, wie viel Mahn- und Säumnisgebühren enthalten waren und was der Vollstreckungsbeamte einbehalten hat? Die können ja einfach behaupten, man schulde so und soviel, die Aufstellung ist aber weder trasparent noch detailliert aufgelistet. Zudem muss der Beitragsverweigerer ja auch wissen, wieviel, wann und wofür von seinem Vermögen enteignet wurde.

Person  B. weiß zwar, welche Summe ihm jeweils weggenommen wurde, jedoch nicht, welcher Teil der Forderungen damit beglichen wurde. Genauso wenig konnte es der Vollstreckungsbeamte aufschlüsseln, er hat blind durchgesetzt und vom Amtsrichter musste Person B. sich auch noch diverse Beleidigungen im öffentlichen Beschluss gefallen lassen...

Wie könnte ein Schreiben an den Fanclub in Cologne also aussehen, damit die Leute etwas ausgelastet werden?

Zeitungsbezahler:
Vielleicht so:
Lieber Karnevalsverein!
Leider habe ich den Überblick über meine geleisteten Zahlungen für meine Kasperlebude verloren und bitte euch, mir mal einen Kontoauszug für angegebene Wohnung zukommen zu lassen, um zukünftige Forderungen genau nachvollziehen zu können. Bitte auch die Zahlungen für die Wohnung berücksichtigen, die eventuell von anderen Personen geleistet wurden.

Sollte man zu Mehreren wohnen, könnte man unter strikter Verweigerung der Nennung der sog. Beitragsnummer unter Angabe der Wohnungslage und Adresse für jedes Quartal/Monat/Woche jemand anderes zahlen lassen (muß ja nicht vollständig sein, Teilbeträge machen es unübersichtlicher...), Belege natürlich aufheben und ggf. dem Vollstrecker unter die Nase reiben...

Bürger:
In Bestätigung und Ergänzung zum Vorkommentar:

Es sollte mglw. nicht nur für das "Beitragskonto" eine Aufstellung angefordert werden, sondern für die im Festsetzungsbescheid jeweils angegeben "Wohnung" - das ist ein Unterschied.

Entscheidend ist schließlich vordergründig erst einmal, ob und wie viel für die "Wohnung" bezahlt wurde.
Mglw. haben Dritte bereits die für die Wohnung bestehenden Forderungen beglichen - ohne Kenntnis von Person A? Sei es aus Unkenntnis, aus Falschbuchung, aus reiner Nächstenliebe...

Erst im zweiten Schritt wäre dann zu prüfen, was eigentlich mit den über das "Beitragskonto" gezahlten Beträgen passiert ist.

Siehe u.a. unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0

--- Zitat von: Bürger am 30. Juli 2019, 03:48 ---[...]
Als erstes steht an, wenn man "Schwierigkeiten" (welcher Art auch immer) mit der Zahlung hat ;)
Zahlungsübersicht

--- Zitat ---Wenn Sie befürchten, dass Ihre Zahlung nicht korrekt beim Beitrags­service verbucht wurde, können Sie eine Über­sicht der geleisteten Zahlungen und der Berechnung des Beitrags­rück­stands über das Kontaktformular anfordern. Bitte geben Sie dabei unbedingt Ihre Beitragsnummer an.

Falls Abweichungen vorhanden sind, werden diese selbst­verständ­lich korrigiert. Senden Sie dazu die entsprechenden Nachweise an den Beitrags­service.

--- Ende Zitat ---
Da man ja ständig diese Befürchtungen haben muss ;) und dies auf die Zahlungsverbuchung und nicht auf Verfassungsfragen abzielt, sollte dies wohl auch einer der wichtigsten Zusatzanträge i.Z. von Widersprüchen (insbes. auch wiederholten Widersprüchen) sein, damit ARD-ZDF-GEZ nicht sofort in die Textbausteinschublade bzgl. BVerfG greifen - in einem aktuellen Fall könnte dies etwa so formuliert sein:

--- Zitat ---Ich beantrage eine kostenfreie Übersicht der geleisteten Zahlungen und der Berechnung des „Beitragsrückstands“.
--- Ende Zitat ---
Edit 08.10.2019: Oder - etwas "verbessert" ;)

--- Zitat ---Ich stelle Antrag auf kostenfreie Übersicht der geleisteten Zahlungen für die bebeitragte Wohnung und der Berechnung des "Beitragsrückstands" für die bebeitragte Wohnung.
--- Ende Zitat ---
(Anm.: Der Clou ist "die bebeitragte Wohnung" - weil aufgrund der mangelhaften Datenlage bei ARD-ZDF-GEZ bislang nur (eigentlich nicht wirklich relevante) Auskünfte zu den (pro Wohnung tlw. mehrfach vergebenen) "Beitragsnummern"/"Beitragskonten" erteilt werden. Wichtig ist jedoch, ob und wieviel für die "bebeitragte Wohnung" schon bezahlt wurde, nicht ob und wie etwaige [einem bekannte oder auch nicht bekannte] Mehrfach-Beitragskonten pro Wohnung schon gefüllt sind oder nicht ;) )
[...]

--- Ende Zitat ---

Ergänzend auch unter
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057

Die Aufforderung, bei der Anfrage zur Übersicht über die geleisteten Zahlungen die "Beitragsnummer" mitzuteilen, könnte/ sollte man ggf. bewusst ignorieren. Es geht - wie gesagt - vordergründig erst einmal darum, ob das "Wohnungskonto" ausgeglichen ist.

Siehe auch zu "materieller Akte" u.a. unter
Untätigkeitsklage Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld VG Hamburg 19 K 1668/19
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30834.msg198814.html#msg198814

Zeitungsbezahler:
Richtig, richtig. Denn hier im Forum häufen sich ja die Fälle, daß durch regelmäßigen Meldedatenabgleich mit nachfolgender Zwangsanmeldung mehrere Beitragszahler pro Wohnung den Beitrag löhnen sollen.
Man könnte also sein Begehr noch ergänzen mit: Bitte teilen Sie mir sämtliche Beitragsnummern, die für die von mir bewohnte Wohnung vergeben worden sind, mit...

Bürger:
Hinweis zu

--- Zitat von: Zeitungsbezahler am 24. Oktober 2019, 15:19 ---Bitte teilen Sie mir sämtliche Beitragsnummern, die für die von mir bewohnte Wohnung vergeben worden sind, mit...

--- Ende Zitat ---
Wenn ein Festsetzungsbescheid ergangen ist, dann ist - mitunter nur mit "Straße Nr., PLZ Ort" - in diesem "1 Wohnung" angegeben, welche - mit diesem Bescheid - erklärtermaßen "bebeitragt" wird.

Ob das diejenige ist, die man "bewohnt", kann u.U. erst mal dahingestellt bleiben.
Bei einem "Festsetzungsbescheid" geht es erst mal nur um die darin ausgewiesene Wohnung ;)
Ist es die "falsche" Wohnung, dann wäre der Bescheid ja vmtl. fehlerhaft bzw. wäre der Bescheid dann ohne Rechtsgrund ergangen.

Wichtig ist und bleibt ja aber
- wieviel für die im "Festsetzungsbescheid" ausgewiesene Wohnung "Straße Nr., PLZ Ort" bereits gezahlt wurde bzw.
- was der "Beitragskontostand" der im "Festsetzungsbescheid" ausgewiesenen Wohnung "Straße Nr., PLZ Ort" ist.
Der Kontostand sollte auch Überzahlungen berücksichtigen.
Lediglich Zahlungen im den Bescheid betreffenden Forderungszeitraum abzufragen, wäre nicht aussagekräftig.

Entscheidend wäre der "Kontostand" der im "Festsetzungsbescheid" ausgewiesenen Wohnung "Straße Nr., PLZ Ort" zum Zeitpunkt des Erlasses des "Festsetzungsbescheides".

Für die Wohnung ggf. vergebene weitere Beitragsnummern wären dann erst mal nachrangig bzw. sollte die Frage
- ob zu der im "Festsetzungsbescheid" ausgewiesenen Wohnung "Straße Nr., PLZ Ort" weitere Beitragsnummern bestehen,
vorerst genügen, bzw. ein
- Nachweis, dass keine weiteren Beitragsnummern auf die gleiche im "Festsetzungsbescheid" ausgewiesene Wohnung "Straße Nr., PLZ Ort" lauten.

Anderen Personen zugeordnete "Beitragsnummern" wird man von ARD-ZDF-GEZ sehr wahrscheinlich ohnehin nicht erhalten.

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