"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen

WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr

<< < (6/8) > >>

pinguin:

--- Zitat von: McKaber am 08. September 2021, 09:20 ---Die Stadt rückt die Pfändung erst raus, wenn die Bank die PZU Drittschuldanerkennung an die Stadt gesendet hat.

--- Ende Zitat ---
Darf die Zwischenfrage erfolgen, zum welche Bank es sich dabei handelt?

McKaber:
Ja ich weiss um welche Bank es sich handelt. Die mit dem Novitzki im Telefonkundendienst nervt.

McKaber:
Stadt hat Widerspruch gegen die Pfändung unsinnigerweise an die Antragsbehörde weitergeleitet.
Dabei ging der Widerspruch gegen die rechtswidrige Pfändung.
Pfändungs- und Einziehungsverfügung wurde bisher von der Stadt nicht ausgehändigt.
Antrag auf Einsicht auf alle zum Verfahren gehörenden Akten wurde übergangen.
Bank wird den geforderten Betrag am 3. Okt. anweisen, mit dem Hinweis, dass mir das nicht gepfändete Guthaben natürlich zur Verfügung stünde. Was auch immer das bedeutet, abbuchen kann man es jedenfalls nicht.
Gläubiger laut Bank ist: Stadt Köln
Gepfändeter Betrag weist deutlich von Vollstreckungsankündigung ab: 1027,61. Es dürften erheblich Auslagen dabei sein, vielleicht sogar Gebühren? ;)

Zeitungsbezahler:
Der Bank klarmachen, daß es ihr Geld sein könnte:
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30858.0

Unabhängig davon wäre es natürlich sicherhaltshalber besser, wenn es kein Geld zu pfänden gibt, also dafür sorgen daß es weder ein Guthaben oder (Achtung! Falle!) Dispo gibt. Eventuell wäre die (vorübergehende) Umwandlung in ein P-Konto zu erwägen.

McKaber:
Stadtkasse hat bei Akteneinsicht in Vollstreckungsvorgang das Ersuchen des Gläubigers nicht vorgelegt. Es läge nur elektronisch vor und müsse beim Gläubiger angefragt werden.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln