"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen

WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr

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querkopf:

--- Zitat von: McKaber am 06. September 2021, 17:21 ---Frage: Darf sich die Vollstreckungsbehörde aus Kontonummern, die zur Zahlung von Strafzetteln benutzt wurden, einfach so bedienen?
--- Ende Zitat ---

Das darf die Vollstreckungsbehörde sicher nicht. Sie darf aber beim Bundesamt für Steuern abfragen, welche Konten Dir zugeordnet sind, und diese darf sie dann pfänden.

Wie ich schon mehrfach an verschiedenen Stellen dieses Forums ausgeführt habe, ist die wirksamste Vorgehensweise die Unterlassungsklage*** gegen die Vollstreckungsbehörde vor dem VG, ggf. verbunden mit dem Eilantrag auf sofortige Aussetzung der Vollstreckung. Da Festsetzungsbescheide über Rundfunkbeiträge eben keine Leistungsbescheide sind bzw. diese nicht enthalten, diese aber nach § 6 VwVG NRW zwingende Voraussetzung für den Beginn der Vollstreckung sind, liegen die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vor.

Zudem ist die in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung (die dem Schuldner bekanntzugeben ist, das ist ein Verwaltungsakt) aufzuführende Forderungsaufstellung genau zu prüfen. Hier muß jeder der Vollstreckung zugrundeliegende Titel einzeln aufgeführt sein. Steht da nur z. B. "Rundfunkbeitrag von - bis", dann ist der VA nicht hinreichend bestimmt und rechtswidrig, mit der Folge, daß die Vollstreckung eingestellt werden muß.

Zu beiden Themen gibt es genug Material hier im Forum, zur Frage der Kostenaufstellung gab es jüngst eine Erfolgsmeldung, nach der die Stadt Kerpen aufgrund einer Klage von RA Bölck die Kontenpfändung zurückgezogen hat. Einfach mal suchen.


***Edit "Bürger" @alle: Der "öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch" ist bereits seit 2015(!) Thema im Forum - siehe u.a. unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0
Dieses - eigenständige aber auch weitestgehend allgemeingültige - Rechtsmittel hier im Thread bitte nicht vertiefen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

Markus KA:

--- Zitat von: McKaber am 06. September 2021, 17:21 ---Suchfunktion wurde bemüht. Welches Vorgehen ist jetzt schon (ohne schriftliches von der Vollstreckungsbehörde) ratsam?
--- Ende Zitat ---

Bei einer fiktiven Pfändung könnten gewisse Rechtsmittel in gewohnter Weise mit einem Widerspruch eingeleitet worden sein.

Dringende Maßnahmen wurden bereits beschrieben und in den letzten Tagen ausführlich an einem aktuellen Beispiel beschrieben.

Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35558.0.html

Die Kontosperrung könnte mit einer Änderung des Kontos in ein P-Konto aufgehoben werden.
Eine Änderung könnte relativ schnell durchgeführt werden, was jedoch nicht auszuschließen ist, dass zuvor die ein oder andere Lastschrift doch blockiert worden sein könnte.

McKaber:
Ist das Verwaltungsgericht Köln in so einer Sache überhaupt zuständig (und nicht das Amtsgericht mit Unterabteilung Volltreckung)?

Die Stadt Kerpen kann doch jetzt einfach die Pfändug fortsetzen/erneut starten ohne die Gebühren zu erheben?

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Stadt Kerpen“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr“.
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
Bitte die bereits vielfach diskutierten Beiträge zu den Themen/Unterschieden  Vollstreckung durch die  Stadtkasse und  Vollstreckung durch den  Gerichtsvollzieher lesen, um Mehrfachpostings zu vermeiden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

querkopf:

--- Zitat von: McKaber am 06. September 2021, 23:09 ---Ist das Verwaltungsgericht Köln in so einer Sache überhaupt zuständig (und nicht das Amtsgericht mit Unterabteilung Volltreckung)?
--- Ende Zitat ---

Nur kurz zur Erläuterung (nicht zur Vertiefung):
Mit der Klage vor dem VG wird der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch gegen die Stadt Köln geltend gemacht, nach dem die Stadt rechtswidriges Handeln zu unterlassen hat. Eine Vollstreckung, ohne daß die vom Gesetz bestimmten Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind (kein Leistungsbescheid), ist rechtswidrig.

Es handelt sich nicht um ein Rechtsmittel innerhalb der Vollstreckung, deshalb ist nicht das Amtsgericht zuständig.


Edit "Bürger" @alle: Der "öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch" ist bereits seit 2015(!) Thema im Forum - siehe u.a. unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0
Dieses - eigenständige aber auch weitestgehend allgemeingültige - Rechtsmittel hier im Thread bitte nicht vertiefen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

McKaber:
Die Stadt rückt die Pfändung erst raus, wenn die Bank die PZU Drittschuldanerkennung an die Stadt gesendet hat. Wahrscheinlich per Boten solange wie das dauert.
Die Kontonummer hat der Vollstrecker von der Schufa.
Er nennt den Beitragsservice noch GEZ.

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