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WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr

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Peli2020:

--- Zitat von: Kurt am 17. Mai 2021, 18:31 ---2021-04-19_rs2VG-Koeln_Antrag_EA_Aussetzung_Vollziehung_Haftbefehl_anonym.pdf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35140.msg212991.html#msg212991
Deren (Teile des) Inhalt würden sich bei einer Klage gegen eine fiktiv erlassene "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" sicherlich verwenden lassen?

--- Ende Zitat ---
Richtig klasse, danke!


--- Zitat von: Markus KA am 17. Mai 2021, 17:57 ---Für weitere Informationen und Diskussionen zur Vorgehensweise gegen rechtswidrige Pfändungs- und Einziehungsverfügungen bitte die Suchfunktion nutzen.

--- Ende Zitat ---
Person A hat (ehrlich!) die Suchfunktion benutzt und mit Sicherheit mind. 5 Tabs geöffnet. Person A verliert jedoch leider den Überblick, welche Passagen wie wann verwendet und an welche Zielgruppen adressiert werden müssen.

Am liebsten möchte Person A einen fähigen, oder zumindest motivierten, RA hinzuziehen; RA B_ö_l_c_k scheint allerdings nicht mehr aktiv zu sein.

Zumal auch für Personen neben A vermutlich ersichtlich ist, dass die FantasieForderung einen Fehler aufweist - wenn auch nur acht Euronen für den Zeitraum an dem keine Karnevalsgebühren mehr gefordert werden.

Kann Person A die fiktive PDF angepasst hier in kürzerer Form teilen? Nur um sicherzugehen dass Person A dieses dann in seinen nächsten Träume verschicken kann... voraussichtlich als FantasieFax.

Grüße

DirkB:

--- Zitat von: Peli2020 am 17. Mai 2021, 20:07 ---Person A hat (ehrlich!) die Suchfunktion benutzt und mit Sicherheit mind. 5 Tabs geöffnet. Person A verliert jedoch leider den Überblick, welche Passagen wie wann verwendet und an welche Zielgruppen adressiert werden müssen.
--- Ende Zitat ---
Ich lese auch schon sehr lange in diesem Forum mit und unterstütze auch ab und zu finanziell einige Mitstreiter. Ich bin gerne und fast täglich hier. An die Suchfunktion muß man sich in der Tat erst gewöhnen. Also: lesen lesen lesen.
Was ist mit RA B-ö-l-c-k ? Weiss jemand näheres ?

Gruß Dirk

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Rechtsanwalt“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr“.
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen, spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder stellen. Natürlich kann man auch Fragen direkt an den betreffenden Rechtsanwalt oder die zuständige Rechtsanwaltskammer stellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Markus KA:
Vorlagen, z.B. von fiktiven Widersprüchen zu Vollstreckung und Vollstreckungsmaßnahmen, sind im Forum zu finden. Natürlich kann die Begründung vom Verfasser entsprechend dem Sachverhalt angepasst werden, z.B.:

Pfändungsverfügung Kontopfändung Sperrung Teilzahlungsvereinbarung NRW
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29371.msg184639.html#msg184639

Noch ein Hinweis aus themenverwandten Beiträgen:


--- Zitat von: Markus KA am 02. Oktober 2018, 17:00 ---In einem fiktiven Fall könnten ein Widerspruch gegen die Pfändungsverfügung einer Stadt oder Gemeinde und ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO bei der Stadt oder Gemeinde eingereicht worden sein.

Die Stadt oder Gemeinde sind Verwaltungsbehörden und in diesem fiktiven Fall wohl Vollstreckungsbehörden. Eine Pfändungsverfügung ist somit wohl ein Verwaltungsakt.

Die Stadt könnte mit einem Widerspruchsbescheid geantwortet haben, gegen diesen könnte der „Schuldner“ Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht worden haben. Beklagter könnte in diesem fiktiven Fall die Stadt gewesen sein.

Die Stadt könnte nicht mit einem Widerspruchsbescheid geantwortet haben, dieser könnte nach 3 Monaten für den Kläger ("Schuldner") gemäß VwGO nicht mehr notwendig sein und der Kläger könnte die Untätigkeitsklage in Verbindung mit der Anfechtungsklage eingereicht haben.***

In einem dringenden fiktiven Fall könnte der "Schuldner" zusätzlich Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gegen die Stadt gemäß § 123 VwGO beim VG gestellt haben, um eine vorläufige Einstellung der Pfändung zu erreichen.***

[...]

Mögliche Anregungen siehe auch hierzu:

Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Es könnte in einem fiktiven Fall von einem Verwaltungsgericht darauf hingewiesen worden sein, dass Rechtschutz gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 28. August 2018 - 2 S 1254/18 -, juris) zunächst in der Hauptsache mittels Widerspruch zu suchen ist; im Eilverfahren kann die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines solchen Widerspruchs gegen die gemäß § 12 LVwVG sofort vollziehbare Pfändungs- und Einziehungsverfügung begehrt werden. Vor diesem Hintergrund führt das Gericht das Eilverfahren bis auf Weiteres als ein solches nach § 80 Abs. 5 VwGO (und nicht: § 123 VwGO)

--- Ende Zitat ---

McKaber:
Die Stadtkasse hat telefonisch bestätigt, dass sie Ersuchen des WDR grundsätzlich als statthaft ansehen und nicht gesondert prüfen.
Außerdem wurde bestätigt, dass die Ersuchen elektronisch übermittelt werden. Es gibt dazu also keine Akte bei der Stadtkasse.

Brief an die OB geht raus. So geht das ja nicht.

Mork vom Ork:
Das ist nichts Ungewöhnliches. Wenn man der Stadtkasse aber steckt, dass es aus mindestens einem Grund nicht ok ist, weil mindestens eine Vollstreckungsvoraussetzung nicht vorliegt, sollte diese die Vollstreckung zur Klärung an den BS zurückgeben.

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