Archiv > Pressemeldungen September 2019
Radio Bremen Jahresabschluss 2018: Handelsrechtl. Überschuss von 1,5 Millionen
ChrisLPZ:
--- Zitat von: Radio Bremen Jahresabschluss 2018 am 24. Oktober 2019, 09:20 ---2. Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres
2.1 Rundfunkfinanzierung
Rundfunkbeitrag: Entscheidende Gerichtsurteile zugunsten der Öffentlich Rechtlichen
[…] Bereits im Juli 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags festgestellt. Angesichts der Diskussionen um Relevanz und Umfang des öffentlich-rechtlichen Auftrags war aber nicht nur die Rechtsprechung selbst, sondern vor allem die Begründung von großem Wert für die ARD. Denn das Gericht unterstrich darin die wachsende Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks - gerade im Netz - als unabhängige, Orientierung stiftende Institution.
So heißt es in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts:
„Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden.“
--- Ende Zitat ---
Hierzu siehe auch (ausnahmsweise Vollzitat):
--- Zitat von: drone am 18. Juli 2018, 20:16 ---telepolis (heise.de), am 18.07.2018
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
von Paul Schreyer
--- Zitat ---Ein ARD-Bericht verdreht den Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Rundfunkbeitrag
[...] Die ARD-Rechtsredaktion schreibt dazu:
Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich rechtens. (…) Grundsätzlich sei alles in Ordnung, sagen die Verfassungsrichter. (…) Die Menschen hätten einen ganz konkreten Vorteil durch die Vielfalt der Anbieter, die, wie sie sagen, durch 'authentische, sorgfältig recherchierte Informationen' Orientierungshilfe böten.
ARD
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet laut Gericht also "Orientierungshilfe durch sorgfältig recherchierte Informationen"? Da könnte mancher widersprechen wollen. Und ein Blick in das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zeigt auch: So haben die Richter das gar nicht gesagt. Die ARD hat es "hineingelesen".
In der Urteilsbegründung heißt es vielmehr klar (und unbestreitbar), ARD und ZDF hätten "die Aufgabe", durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden".
Die ARD macht aus der zutreffenden Beschreibung dieser Aufgabe nun kurzerhand ihre Erfüllung. Es fehlt offenbar an grundlegendster Lesekompetenz. [...]
Ob diese Funktion durch ARD und ZDF aktuell hinreichend erfüllt wird, ob man dort der Aufgabe, "die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen" - ein Auftrag dessen "Bedeutung wächst" -, überhaupt gerecht wird, darüber sagt das Gericht freilich nichts. Auch wenn man bei der ARD offenbar gern etwas anderes glauben möchte.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
https://www.heise.de/tp/features/Bieten-ARD-und-ZDF-Orientierung-4114821.html
--- Ende Zitat ---
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0.html
ope23:
Ich hätte im Juli 2018 niemals gedacht, dass die Randnummer 80 sich so sehr zu einem wahren Protestgedicht auswachsen würde, das man den Intendanten des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer und immer wieder vorhalten muss... es ist sehr gut, dass dieser Absatz wiederholt als Anmerkung aufgeboten wird:
Anmerkung:
--- Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80 ---Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
--- Ende Zitat ---
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html
;D
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