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Rundfunkbeitrag Petition MVP 2019/00166 Individualrechte Gesamtschuldnerschaft

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pinguin:

--- Zitat von: sky-gucker am 16. September 2019, 13:18 ---Hat das dann nicht zur Folge, dass ein Alleinwohnender für den gleichen Vorteil 4 mal so viel zahlen muss?
--- Ende Zitat ---
Dem stünde das BVerfG entgegen, das ja entschieden hat, daß "dieselbe Person" höchstens 1 (vollen) Beitrag zu leisten hat:
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Rn. 106

--- Zitat ---[...] Dabei darf dieselbe Person jedoch für die Möglichkeit der privaten Rundfunknutzung nicht zu insgesamt mehr als einem vollen Beitrag herangezogen werden (dd).
--- Ende Zitat ---


Edit "Bürger":
Quelle/ Link/ Zitat ergänzt. Begriff "Rundfunkinteressent" entfernt, da dies nicht der Wortlaut ist.
Nicht zum ersten Mal der eindringliche Hinweis, Aussagen mit Quelle, Link und wortgetreuem Zitat zu belegen - dies vermeidet Falschformulierungen/ eigene Interpretationen und sorgt für Nachprüfbarkeit.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Im Übrigen die Bitte @alle, hier wie überall den Thread nicht zu zerfleddern, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Rundfunkbeitrag Petition MVP 2019/00166 Individualrechte Gesamtschuldnerschaft
und die im Einstiegsbeitrag erwähnte Petition zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

Housebrot:

--- Zitat von: sky-gucker am 16. September 2019, 13:18 ---Hat das dann nicht zur Folge, dass ein Alleinwohnender für den gleichen Vorteil 4 mal so viel zahlen muss?
--- Ende Zitat ---

Genau diesen Zustand haben wir doch jetzt schon !!

Wobei ich den Begriff "Vorteil" schon sehr mutig finde....

Grüße
Adonis

ope23:
Nochmals zum Überblick:

§ 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-2

--- Zitat ---Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. [...]

--- Ende Zitat ---

§ 44 Abgabenordnung (AO) - "Gesamtschuldner"
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__44.html

--- Zitat ---(1) 1Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. 2Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.

(2) 1Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner. 2Das Gleiche gilt für die Aufrechnung und für eine geleistete Sicherheit. 3Andere Tatsachen wirken nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintreten. 4Die Vorschriften der §§ 268 bis 280 über die Beschränkung der Vollstreckung in den Fällen der Zusammenveranlagung bleiben unberührt.

--- Ende Zitat ---

Im verlinkten pdf wird eine Staatskanzlei zitiert, die daherfabuliert, dass steuerrechtliche Regelungen hier nicht anwendbar seien.

Für die Staatskanzlei scheint es infolgedessen kein Problem zu sein, dass in ihrer Sicht nun auch die Stelle §2 Abs. 3 Satz 1 RBStV  zahnlos und gar nicht anwendbar ist, weil diese Stelle sich auf eine steuerrechtliche Regelung bezieht - Quasi verschwendete Druckerschwärze dank Nichtanwendbarkeit in faktisches Handeln. Dann müsste die LRA, für die diese Staatskanzlei als Aufsichtsorgan zuständig, aber konsequent von jedem Bewohner einer Wohnung den vollständigen Beitrag abpressen verlangen.

Kurzes Umherschauen im WWW zeigt mir übrigens, dass selbst im Steuerrecht diese Gesamtschuldnerschaft insgesamt eine recht wacklige Angelegenheit ist. Das Finanzamt könnte sich wirklich einen einzelnen Gesamtschuldner herauskrallen und in Beugehaft schicken. Vermutlich haben das die LRA auch vor. Ist aber nur Spekulation. Ich warte immer noch auf eine mutige WG von Jurastudenten, die das mal mit sich machen lassen.

Ich würde sagen, mit §2 Abs. 3 Satz 1 RBStV haben die Anstaltsjuristen, die den RBStV für die Landesregierungen geframet vorbereitet haben, sich gleichzeitig ins Knie, in den Bauch und in den Kopf geschossen.  :-\

sky-gucker:

--- Zitat von: Housebrot am 16. September 2019, 15:14 ---
--- Zitat von: sky-gucker am 16. September 2019, 13:18 ---Hat das dann nicht zur Folge, dass ein Alleinwohnender für den gleichen Vorteil 4 mal so viel zahlen muss?
--- Ende Zitat ---
Genau diesen Zustand haben wir doch jetzt schon !!

--- Ende Zitat ---
Ja na klar haben wir die Situation jetzt schon.
Ich denk mir nur so, würde man die "getrennt Veranlagung" per Antrag auf den Rundfunkbeitrag adaptieren, dann würde dieser Zustand
1. noch offensichtlicher
2. gäbe es dann eine klare Statistik über die Belastungsungleichverteilung

Man würde sich damit (noch) angreifbar(er) machen - daher wehrt man sich ja so dagegen.

volkuhl:

--- Zitat von: sky-gucker am 16. September 2019, 16:34 ---Ich denk mir nur so, würde man die "getrennt Veranlagung" per Antrag auf den Rundfunkbeitrag adaptieren, dann würde dieser Zustand
1. noch offensichtlicher
2. gäbe es dann eine klare Statistik über die Belastungsungleichverteilung

--- Ende Zitat ---
3. wäre das Urteil des BVerfG ein weiteres Mal vorgeführt!


Edit "Bürger" @alle:
Bitte wie überall den Thread nicht zerfleddern, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Rundfunkbeitrag Petition MVP 2019/00166 Individualrechte Gesamtschuldnerschaft
und die im Einstiegsbeitrag erwähnte Petition zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtiogung.

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