"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice

Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?

<< < (3/7) > >>

KlarSchiff:
Ein Antrag auf Barzahlung wurde in allen bekannten Fällen von der Rundfunkanstalt abgelehnt. Es muss dann vom Beitragsboykotteur unter Aufwendung von Zeit und Kosten gegen die Ablehnung geklagt werden. Norbert Häring, der seinen Prozess bis zum Bundesverwaltungsgericht gebracht hat rät auf seiner Webseite von Klagen auf unterer Ebene ab:


--- Zitat ---3.9.2018: Ich rate davon ab, vor unteren Verwaltungsgerichten weitere Klagen auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags einzureichen. Da meine Klage schon beim Bundesverwaltungsgericht liegt, bedeuten zusätzliche Klagen nur unnötige Arbeit für die Verwaltungsgerichte und Kosten für die Kläger.
--- Ende Zitat ---

Quelle: http://norberthaering.de/de/gez-bargeldprozess

eine direkte Aufforderung an die Rundfunkanstalt eine Stelle zur Barzahlung zu nennen scheint vor diesem Hintergrund nicht der falsche Weg zu sein.

Bürger:
Wenn der Antrag "abgelehnt" würde (i.d.R. folgt ja überhaupt keine Reaktion von ARD-ZDf-GEZ) wäre als erstes nicht eine Klage, sondern wenn, dann ein Widerspruch an der Reihe.

Ob dieser dann mit einem (klagefähigen) Widerspruchsbescheid überhaupt beschieden würde, stünde ebenfalls in den Sternen.

Ob gegen einen ablehnenen Widerspruchsbescheid dann geklagt werden müsste oder sollte ist so weit in der Ferne, dass dies hier eigentlich überhaupt noch nicht diskutiert werden müsste.

Zudem könnte der Widerspruch auch mit einem Antrag auf Aussetzung in Erwartung der Entscheidung des auf die Beantwortung der EuGH-Voranfragen wartenden BVerwG versehen werden.
Wenn der Rundfunk vor diesem Hintergrund dennoch durch abschlägige Widerspruchsentscheidung eine Klage "provoziert", dann könnte man dies dem Gericht so auch kundtun.
Da aber das Einlegen einer - kostenpflichtigen - Klage nicht das Hauptansinnen ist und ein "Rechtskräftigwerden" einer solchen (jeglicher Vernunft und Rechtsgrundlage entbehrenden) Ablehnung vmtl. nicht einmal schadhaft ist, könnte man es einfach dabei belassen oder einfach einen erneuten Antrag stellen.

Der Antrag selbst ist kostenfrei.
Anträge müssten (eigentlich) bearbeitet werden - im Gegensatz zu irgendwelchen Bitten.
Die Benennung der Barzahlungsstelle ist ja ebenfalls enthalten.

Bitte also mal die Kirche im Dorf lassen und das "müssen" oder "nicht müssen" oder "sollen" oder "nicht sollen" von einer Antragstellung hier nicht weiter vertiefen - denn es ist müßig.

Alles weitere steht bereits weiter oben.

Danke.

matth:
Es sei folgende fiktive Situation gegeben:

Person A sei ein Student, wenig Einkommen, wenig Zeit.
Da alleinwohnend, freut sich der Beitragsservice (Westdeutscher Rundfunk Köln) den vollen Betrag anzufordern.
Person A hat dem Beitragsservice seit Zwangsanmeldung nicht geantwortet, somit ist dem Beitragsservice auch keine Kontonummer bekannt.

Person A muss zeitnah auf einen Festsetzungsbescheid antworten, um die Widerspruchsfrist des um 13 Tage rückdatierten Bescheids nicht zu weit auszuschöpfen.

Ein Widerspruch aus Gewissensgründen wäre nicht leicht und ginge ohne Zweifel auf eine zeitaufwendige Klage hinaus.

Nun bietet sich für Person A an, einen entsprechenden Antrag auf Barzahlung oder eine entsprechende Aufforderung per Fax und Einschreiben einzureichen.

Welche Variante der hier besprochenen Schreiben wäre für Person A am interessantesten?

Mfg


Edit "DumbTV": @all
Vorsorglich der Hinweis hier beim Kernthema des Threads "Antrag auf/ Angebot Barzahlung" zu bleiben und nicht in allgemeine Diskussionen bzw. zum Thema "Gewissengründe"  abzuschweifen.

ope23:
Der fiktive Student könnte sich im "Schnelleinstieg" ganz vorne im Forum mal einlesen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Und wegen der ablaufenden Zeit für den Widerspruch gibt's von meinem fiktiven Straßenbewohner das Stichwort "Kurzwiderspruch". Geht in wenigen Minuten:
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.0.html
aktuelle Version unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.msg198275.html#msg198275

Den Antrag auf Barzahlung usw. kann man auch später stellen, der hat mit dem Festsetzungsbescheid nur bedingt zu tun.

Im übrigen ist dies hier ein Boykott-Forum und kein Forum, wie man zwar zahlt, aber irgendwie nur mit Sand im Getriebe.

Bürger:
Aus aktuellem Anlass ein Querverweis zum ähnlichen Ansinnen auch von RA Steinhöfel:
Neujahrsgrüße an den „Beitragsservice“ – Zahlungen einstellen (Steinhöfel)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32883.0.html

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln