"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice

Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?

(1/7) > >>

Kant:
Hat hier jemand schon mal versucht, ARD-ZDF-GEZ unter Bezug auf
Barzahlung > BVerwG Beschluss 6 C 6.18, 27.03.19 Aussetzung/ EuGH-Vorlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31372.0.html
die Barzahlung anzubieten/ Antrag auf Barzahlung zu stellen?

Wie war das Schreiben/ der Antrag formuliert - oder wie würde man das formulieren können?
Was kam als Antwort?
Und wie ging es weiter?

Zwecks gesamtstruktureller Verzögerung in einem ohnehin schon sandigen Getriebe könnte das Verlangen nach Barzahlung eine gute Option darstellen... ???


Edit "Bürger":
Der Eigenständigkeit wegen ausgegliedert und der konstruktiven, zielgerichteten, allgemeingültigen Diskussion wegen umformuliert.

Zur Sichtweise der Klägerseite in o.g. BVerwG-/ EuGH-Verfahren siehe u.a. unter
Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31369.0

Zur "offiziellen" Sichtweise von ARD-ZDF-GEZ siehe u.a. auch unter
Pressemeldung "Beitragsservice" z. EuGH-Vorlage d. BVerwG im Bargeld-Prozess
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31453.0


Gesammelte Link-Auswahl zu diesem Thema:
Barzahlung > BVerwG Beschluss 6 C 6.18, 27.03.19 Aussetzung/ EuGH-Vorlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31372.0
Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31369.0

VERHANDLUNG EuGH (C-422/19, C-423/19) 15.06.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33565.0
N. Häring: Highlights von der mündlichen Verhandlung beim EuGH (Bargeld)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33821.0

SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34263.0
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34668.0
Pressemeldungen zur EuGH-Urteilsverkündung 26.01.2021 im Bargeld-Prozess
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34838.0

Barzahlungsausschluss unter Berücks. v. Härtefällen übergangsweise anwendbar (04/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36039.0

Sowie nach unbegründeter Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde - siehe unter
N. Häring - Bargeldklage > nach BVerwG (und EuGH) nun Verfassungsbeschwerde
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36250.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36250.msg225486.html#msg225486
nun - allerdings mit erneuten erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit:
seit 1.1.24 neue Satzungs-Regel. zur Rdf.-beitrags-Barzahlung ohne Girokonto
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37870.0

Dessen unbenommen bleibt das prinzipielle - und nunmehr sogar satzungsgemäße - Recht auf
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
Es könnte ja z.B. bei Antragstellung mitgeteilt bzw. beantragt werden, dass die "Nachweise nachgereicht" werden,
wofür eine "stillschweigende Frist von ... Monaten" erbeten wird (z.B. 3 oder 6 Monate?),
da man "keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der betreffenden Stellen" hat?

Und von all dem gänzlich unabhängig verbleibt... ;)
Antrag auf Mitteil. d. Barzahlungsstelle f. Säumniszuschlag/Mahngebühr/etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36665.0
Antrag auf selbstbest. Verrechnungs-/Leistungs-/Tilgungsreihenfolge AO/BGB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36664.0


Edit 09.02.2022 - Ergänzung:
ACHTUNG:
Das Bestreben von ARD-ZDF-GEZ, durch SEPA-Mandate den monatlichen vollautomatischen Geldzufluss möglichst zu sichern und auszuweiten, ist offensichtlich.
Wer ARD-ZDF-GEZ jedoch seine Kontodaten/Bankdaten zur Kenntnis gibt (egal ob über SEPA-Mandat, Dauerauftrag oder Einzelüberweisung) erleichtert für ARD-ZDF-GEZ den späteren Zugriff auf das Konto im Falle von Zahlungsstreitigkeiten bzw. einer Vollstreckung/ Kontopfändung! Insofern gilt als eine der elementarsten Grundregeln, ARD-ZDF-GEZ keine persönlichen Kontodaten/Bankdaten zur Kenntnis zu geben und etwaige bereits zur Kenntnis gegebene Kontodaten/Bankdaten löschen zu lassen bzw. besser gänzlich zu wechseln und die neuen Kontodaten/Bankdaten dann nicht zur Kenntnis zu geben.
Ohne Kontodaten/Bankdaten können ARD-ZDF-GEZ dann nur noch im Wege der Vermögensauskunft oder über Drittauskünfte im Zuge einer Vollstreckung an die für eine Kontopfändung erforderlichen Kontodaten/Bankdaten gelangen. Dies sollte man nicht unnötig erleichtern und damit seine eigene Rechtsposition unnötig erschweren.

Da bislang die Barzahlung - nach diesseitiger Sicht rechtswidrig - ausgeschlossen wird, bleiben nur aktive Schritte, siehe u.a. hier im Thread
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31988.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
und weitere dortige Link-Verweise u.a. auch zum Verfahren von Norbert Häring wie u.a.
N. Häring - Unsere Stellungnahme zum EuGH-Bargeldurteil für das BVerwG (04/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35332.0

Im Weiteren siehe u.a. auch unter
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Bürger:
Der Entwurf eines fiktiven, bestenfalls handschriftlichen(!) "Antrags auf Barzahlung" könnte ggf. so lauten:

--- Zitat ---Abs.
______________________ [Vorname Nachname]
______________________ [Straße Nr.]
______________________ [PLZ Ort]

An den/ die
Behördenleiter/in der
"Verwaltungsbehörde" der
"zuständigen Landesrundfunkanstalt"
______________________ [Name der Landesrundfunkanstalt, in deren Sendebereich man wohnt]
______________________ [Straße Nr.]
______________________ [PLZ Ort]

per FAX _______________

ggf. auch oder nur an "Service-FAX"
01806 999 555 01*
*20 ct/Anruf aus dt. Festnetz, 60 ct/Anruf aus dt. Mobilfunknetzen
aktuelle Nummer/ Verbindungsentgelte: www.rundfunkbeitrag.de

______________________, den __.__.____ [Ort, Datum]


Betrifft folgende, meinem Namen zugeteilte "Beitragsnummer/n"
_ _ _  _ _ _  _ _ _      ,   _ _ _  _ _ _  _ _ _      ,   _ _ _  _ _ _  _ _ _

hier
Kündigung Lastschrifteinzugsermächtigung/ SEPA-Mandat
Antrag auf Übersicht der geleisteten Zahlungen
Antrag auf Barzahlung


Ich kündige die Lastschrifteinzugsermächtigung/ das SEPA-Mandat zum __.__.____ / mit sofortiger Wirkung.

Ich stelle Antrag auf Löschung aller meiner bei Ihnen und Ihren Stellen gespeicherten Konto- und Bankverbindungsdaten sowie auf diesbezügliche schriftliche Bestätigung.

Ich stelle Antrag auf kostenfreie Übersicht der geleisteten Zahlungen für die bebeitragte Wohnung*** und der Berechnung des "Beitragsrückstands" für die bebeitragte Wohnung***.

Ich stelle entspr. §14 Bundesbankgesetz (Euro-Banknoten = einziges unbeschränktes gesetzl. Zahlungsmittel) Antrag auf
   - zusatzkostenfreie Barzahlung des "Rundfunkbeitrags"
   - Mitteilung einer Barzahlungsstelle an meinem Wohnort/ folgender Adresse ................
     ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko

Sollte der „Gläubiger“ eine Barzahlung nicht annehmen/ eine Barzahlungsmöglichkeit nicht anbieten, befindet sich dieser in Annahmeverzug. Auf Überweisung/ unbare Zahlung hinwirkende Bescheide mit Säumniszuschlägen, wären - ebenso wie etwaige Mahnung oder gar Vollstreckung der Beträge - insoweit rechtswidrig, als die Satzung über den Einzug des „Rundfunkbeitrags“ diesbezüglich gegen das Bundesbankgesetz verstößt (BVerwG, Beschl. v. 27.03.2019, 6 C 5.18/ 6 C 6.18) und werden von mir mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abgewehrt.

Ausnahmen von der Verpflichtung öffentlicher Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten lassen sich entgegen bisheriger Auffassung von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", "Landesrundfunkanstalt" und Instanzengerichten nicht ohne weiteres auf Gründe der Verwaltungspraktikabilität oder Kostenersparnis stützen. Dies gilt gem. BVerwG auch und gerade bei sog. Massenverfahren wie der Erhebung des Rundfunkbeitrags. Dass die mit der Annahme von Bargeld verbundenen Kosten ggf. den Rundfunkbeitrag erhöhen und damit auch jene Beitragspflichtigen belasten, die eine Barzahlungsmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen würden, ist gem. BVerwG nach innerstaatlicher Rechtslage hinzunehmen.


[eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachname]
--- Ende Zitat ---
***(Anm.: Der Clou ist "die bebeitragte Wohnung" - weil aufgrund der mangelhaften Datenlage bei ARD-ZDF-GEZ bislang nur (eigentlich nicht wirklich relevante) Auskünfte zu den (pro Wohnung tlw. mehrfach vergebenen) "Beitragsnummern"/"Beitragskonten" erteilt werden. Wichtig ist jedoch, ob und wieviel für die "bebeitragte Wohnung" schon bezahlt wurde, nicht ob und wie etwaige [einem bekannte oder auch nicht bekannte] Mehrfach-Beitragskonten pro Wohnung schon gefüllt sind oder nicht ;) )
Edit/ Ergänzung 11.11.2019 "Service-Fax 01806 999 555 01" - zur schnellen Nutzung/ ohne Recherche der Fax-Nummer/n der "Landesrundfunkanstalt"
Edit/ Ergänzung 11.11.2019 "- ebenso wie etwaige Mahnung oder gar Vollstreckung der Beträge -", denn auch diese wären unverhältnismäßig/ rechtswidrig, wenn Barzahlung angeboten wurde.
Edit/ Anpassungen 03.01.2020
Edit/ Ergänzung 31.01.2020

Da es sich hierbei vorerst nur um einen fiktiven Entwurf handelt, gibt es dazu auch noch keine Erfahrungen über etwaige Reaktionen von ARD-ZDF-GEZ und daran anschließenden weiteren Verlauf.

Zu

--- Zitat ---(BVerwG, Beschluss v. 27.03.2019, 6 C 5.18/ 6 C 6.18)
--- Ende Zitat ---
siehe bitte u.a. unter

BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019, 6 C 5.18
https://www.bverwg.de/de/270319B6C5.18.0
BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019, 6 C 6.18
https://www.bverwg.de/de/270319B6C6.18.0
in beiden Fällen
Rn 5

--- Zitat ---Am innerstaatlichen Recht gemessen hat die Revision Erfolg. Hiernach sind die mit dem Hauptantrag angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil der in der Beitragssatzung des Beklagten geregelte Ausschluss der Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu zahlen, gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verstößt, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet (1.). [...]
--- Ende Zitat ---

sowie im Forum u.a. auch unter
Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31369.0.html


Siehe auch
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0
i.V.m.
Anträge bei "Beitragsservice"/GEZ trotz/wegen "erhöhten Vorgangsaufkommens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0


@alle Forum-Mitglieder:
Wer Kenntnisse über Anträge auf Barzahlung und den weiteren Verlauf hat, hier bitte mitteilen.
Danke für allerseitige Mitwirkung.

Kant:

--- Zitat von: Bürger am 28. September 2019, 02:57 ---[...] Zu

--- Zitat ---(BVerwG, Beschluss v. 27.03.2019, 6 C 5.18/ 6 C 6.18)
--- Ende Zitat ---
siehe bitte u.a. unter

BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019, 6 C 5.18
https://www.bverwg.de/de/270319B6C5.18.0
BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019, 6 C 6.18
https://www.bverwg.de/de/270319B6C6.18.0
in beiden Fällen
Rn 5

--- Zitat ---Am innerstaatlichen Recht gemessen hat die Revision Erfolg. Hiernach sind die mit dem Hauptantrag angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil der in der Beitragssatzung des Beklagten geregelte Ausschluss der Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu zahlen, gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verstößt, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet (1.). [...]
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Eine fiktive Person I würde eventuell unter Hinweis auf obiges Zitat den Antrag stellen, sofern es zum Zahlungszwang kommen sollte.
In diesem fiktiven Fall haben die Brüder nie eine Erlaubnis zum Lastschrifteinzug erhalten und es sind auch nie Zahlungen erfolgt. Es ginge also nur um eine fiktive Reaktion auf einen Zahlungszwang nach Vollstreckungsankündigung, oder könnte das im juristischen Sinn zu spät sein, um Barzahlung zu verlangen?

Zeitungsbezahler:
Dummerweise nehmen die meisten Vollstrecker auch Bargeld, so daß man um die (Bar-)Bezahlung der Vollsreckungskosten nicht drumrumkommt, sofern das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Die Barzahlung muß also schon im Vorfeld angeboten werden.
Wichtig wäre tatsächlich, daß für die Wohnung bezahlt wird, also Adresse und Wohnungslage, denn wer bezahlt, dürfte ja wohl vollkommen wurscht sein, eine Wohnung-ein Beitrag, oder so...

Kant:

--- Zitat von: Zeitungsbezahler am 24. Oktober 2019, 12:23 ---Dummerweise nehmen die meisten Vollstrecker auch Bargeld, so daß man um die (Bar-)Bezahlung der Vollsreckungskosten nicht drumrumkommt, sofern das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

--- Ende Zitat ---
Ok, dann ginge es einer fiktiven Person I primär um Barzahlungsantrag nach abgelehntem Antrag auf Zulassung der Berufung.


--- Zitat von: Zeitungsbezahler am 24. Oktober 2019, 12:23 ---Die Barzahlung muß also schon im Vorfeld angeboten werden.

--- Ende Zitat ---
Da ist dann natürlich fraglich ob nach abgewiesenem Berufungsantrag, oder sogar nach Zahlungsaufforderung (die fiktiv anschließend an die Klageabweisung erfolgt sein könnte). Denn ansonsten kommt ja irgendwann das Vollstreckungsverfahren.

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