Archiv > Pressemeldungen August 2019
Rundfunkbeitrag: WG-Frieden für 8,75 Euro
ChrisLPZ:
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/sueddeutsche_zeitung.jpg
Süddeutsche Zeitung, 22.08.2019
WG-Frieden für 8,75 Euro
Da der Sohn unserer Leserin BaföG bezieht, müsste er eigentlich keine GEZ-Gebühren zahlen – sein Mitbewohner beharrt aber auf seine Beiteiligung. Wer hat recht?
Von Johanna Adorján
--- Zitat ---»Unser Sohn wohnt mit einem Mitbewohner in einer Studenten-WG. Er bezieht BAföG und ist damit von der GEZ-Gebühr befreit. Sein Mitbewohner, der kein BAföG bezieht und damit den Rundfunkbeitrag für seinen Haushalt entrichten muss, fordert nun von unserem Sohn, sich an den Kosten zu beteiligen. Knifflig?…« Tina H., per Mail
Die GEZ-Gebühr beträgt 17,50 Euro monatlich. Wir reden also über einen Betrag von 8,75 Euro im Monat. Den lieben Frieden in der WG wäre mir das auf jeden Fall wert. Klar kann man auch immer ganz ordentlich auf sein behördliches Recht pochen, aber dann muss man sich fragen, ob es einem wirklich 8,75 Euro wert ist, 28 bis 31 Tage im Monat einen Mitbewohner um sich zu haben, der einen für einen Korinthenkacker hält, auch wenn er vielleicht selber der größere ist (das Schweizerische kennt dafür übrigens das schöne Wort Tüpflischisser), und der insgeheim grollt, wenn man mit ihm zusammen fernsieht oder Radio hört oder das Internet nutzt […]
Falls das Geld so knapp ist, dass die 8,75 Euro während des Studiums wirklich einen Aufwand bedeuten, möchte ich hiermit an Sie als Eltern appellieren, ob Sie Ihrem Sohn da nicht finanziell unter die Arme greifen könnten. […]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
https://sz-magazin.sueddeutsche.de/leben-und-gesellschaft/wg-rundfunkgebuehr-bafoeg-87669
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NichtzahlerKa:
Man mache sich auch die darausfolgende Diskriminierung klar: BAföG-Empfänger werden bei der Suche nach WGs (Wohnraum) benachteiligt sein, wenn sie nicht versprechen "ihren Anteil" doch zu zahlen.
seppl:
Im Innenverhältnis der Gesamtschuldnerschaft befinden wir uns nicht bei "Wünsch Dir was". Es wird als Nörgelei dargestellt, was eigentlich Recht ist.
Warum werden nicht Die Eltern des Vollzahlers befragt, ob sie den verlangten vollen Beitrag ihres Sohnemanns/Tochterfrau übernehmen - so wie es ohne weitere Diskussion (Rechtslage ist klar) nötig wäre? Weil der Bafögheini mit seinem Geld vom Staat sowieso schon übervorteilt ist? Aha!
Eine öffentliche Abgabe kann nicht über "Krieg oder Frieden" im geschützen Bereich der Wohnung entscheiden. Jeder vernünftige Mensch würde sich in diesem Fall für "Frieden" entscheiden und genau das Gegenteil von dem machen, was das Gesetz hier vorschreibt. So werden Gesetze systematisch aufgeweicht.
maikl_nait:
Der Fall:
Möglicherweise wieder ein Fall für "Antrag auf fiktive Aufteilung nach AO" iVm. "Antrag auf Befreiung" mit Nachweis des Befreiungsgrundes.
Die Zeitung:
Das ist völliger Stuß -- wenn hier trotz vorliegendem Befreiungsgrund die Schreibse von "bezahlen für den Frieden" und "bezahlen halt Sie als Eltern" schwadroniert. Wenn hier gerne jemand "Zahlen für Frieden" hätte, dann zuvorderst der BS!
Und ernsthaft: der Appell an die Eltern könnte näher an unzulässiger Rechtsberatung liegen als viele hypothetische Fälle fiktiver Personen hier im Forum.
Die Autorin:
Weiß da jemand Näheres? Texte aus ihrem Buch "Männer" sind in WDR2 "Lesen" (ua player.fm) verfügbar. Es taucht sehr oft "Christine Westermann" (WDR) auf...
Nevrion:
Technisch gesehen wäre wohl der einfachste Fall gewesen, den befreiten Bewohner als eingetragenen Mieter zu führen, denn damit wären dann beide befreit. Zwar haften Mehrpersonenhaushalte im Zweifelsfall gesamtschuldnerisch, aber wirklich konkreten Rechtsanspruch hat der zahlungspflichtige Mitbewohner ja nicht auf die anteilige Beteiligung am Rundfunkbeitrag seines Mitbewohners. Nicht mal dann, wenn er ebenfalls beitragspflichtig wäre.
Anm. Mod. seppl: Es haften die Inhaber der Mehrpersonenwohnung, nicht Mehrpersonenhaushalte und das nicht nur im Zweifelsfall sondern per RBStV § 2 (3) gesamtschuldnerisch.
Es geht nicht um Haushalte im wirtschaftlichen Sinn, daher die Korrektur, um in den Begriffen eindeutig zu bleiben.
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