"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
Vollstreckung>Pfändung>Löschung Eintrag im Schuldnerverzeichnis/SCHUFA
Markus KA:
Bitte zu beachten, die Fragen und das Kernthema des vorliegenden Threads lauten:
--- Zitat von: Karamba am 01. August 2019, 19:38 ---- Bei einer Vermögensauskunft, reicht es da wenn man ein Konto angibt, auf dem genug Geld ist um die Forderungen zu begleichen, oder muss man denen alles sagen (Arbeitgeber, Sparbuch, etc.)?
-Kann Person A sicher sein, dass sein/ihr Konto gepfändet wird und nicht sein/ihr Lohn? ...
- Wenn die Forderung (in Form von Kontopfändung) dann beglichen ist, kann die Person die Eintragungen relativ zeitnah wieder löschen lassen?...
--- Ende Zitat ---
drboe:
--- Zitat von: NichtzahlerKa am 06. August 2019, 15:35 ---Der Beitragsservice darf eigentlich nicht mahnen.
--- Ende Zitat ---
Wie kommt man darauf, dass der sogn. Beitragsservice nicht mahnen darf?
M. Boettcher
sky-gucker:
--- Zitat von: drboe am 06. August 2019, 17:58 ---
--- Zitat von: NichtzahlerKa am 06. August 2019, 15:35 ---Der Beitragsservice darf eigentlich nicht mahnen.
--- Ende Zitat ---
Wie kommt man darauf, dass der sogn. Beitragsservice nicht mahnen darf?
M. Boettcher
--- Ende Zitat ---
Im Land Sachsen-Anhalt z.B. wegen
VwVG LSA §4
--- Zitat ---(1) Die Vollstreckungsschuldner sind unter Einräumung einer Zahlungsfrist von mindestens einer Woche zu mahnen. Die Mahnung ist in schriftlicher Form zu übermitteln. Sie muss die Vollstreckungsbehörde oder die Behörde, die den Leistungsbescheid oder die Vollstreckungsurkunde gemäß § 2 Abs. 2 erlassen hat, bezeichnen. Als Mahnung gilt auch ein Postnachnahmeauftrag.
--- Ende Zitat ---
Sofern man also davon ausgeht, der BS darf keine Bescheide erlassen (tut er ja auch nicht, er formuliert sie nur und lässt sie drucken) darf er auch keine Mahnungen im eigenen Namen formulieren.
Karamba:
Also erstmal lieben Dank, dass ihr euch die Zeit nehmt hier zu helfen. Bin mir sicher, falls der oben beschriebene Sachverhalt auf jemanden zutrifft, hilft ihm das schon weiter.
Im Groben sind die Fragen ja auch beantwortet. In vielen Fällen gibt es wahrscheinlich nicht DIE eine Antwort, weil der Staat sich gerne mehrere Optionen offen hält, da eine gewisse Unsicherheit im Ablauf immer größere Ängste schürt als wenn man genau weiß, was auf einen zu kommt.
Eine Anschlussfrage hätte ich aber noch:
Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es selbst wenn der Vollstreckungsauftrag erteilt wird, immer noch die Möglichkeit den Betrag zu bezahlen, ohne das eine Vermögensauskunft fällig wird. Soll heißen, wird man bspw. aufgefordert, die Auskunft zu geben, muss man dies nicht zwangsläufig tun, sondern kann auch einfach bezahlen. Klingt eigentlich logisch, aber es könnte ja auch sein, dass der Staat sich die Möglichkeit einer Offenlegung der Vermögensverhältnisse nicht entgehen lässt, völlig gleich ob man jetzt zahlen will oder nicht. In einem Land, in dem ein Gericht es legitimiert, das Sturm der Liebe, Traumschiff und Musikantenstadel "steuerlich" finanziert werden müssen, halte ich nichts für ausgeschlossen.
Lieben Gruß
Karamba
ope23:
--- Zitat von: Karamba am 06. August 2019, 18:33 ---In vielen Fällen gibt es wahrscheinlich nicht DIE eine Antwort, weil der Staat sich gerne mehrere Optionen offen hält, da eine gewisse Unsicherheit im Ablauf immer größere Ängste schürt als wenn man genau weiß, was auf einen zu kommt.
--- Ende Zitat ---
So ungefähr sieht die Verwaltungspraxis auch aus. Mit Unwissen wird viel Geld gemacht und viel strukturelle Gewalt ausgeübt. Deshalb sind Foren wie dieses so wichtig.
--- Zitat ---Soll heißen, wird man bspw. aufgefordert, die Auskunft zu geben, muss man dies nicht zwangsläufig tun, sondern kann auch einfach bezahlen.
--- Ende Zitat ---
Wenn dann alles bezahlt ist, kann man das Spielchen komplett von vorne beginnen. Es gibt keine Art Vorstrafenregister oder sowas. Nicht ausgeschlossen ist es, dass das Privatunternehmen in Köln einen anders behandelt; aber man hat ja auch dazugelernt.
--- Zitat --- Klingt eigentlich logisch, aber es könnte ja auch sein, dass der Staat sich die Möglichkeit einer Offenlegung der Vermögensverhältnisse nicht entgehen lässt, völlig gleich ob man jetzt zahlen will oder nicht.
--- Ende Zitat ---
Wüste Spekulation. Der Staat verfolgt Dich nicht, sondern will nur Dein Geld.
Kannst ja mal probieren, aufgrund verweigerter Vermögensauskunft in Beugehaft zu kommen, obwohl Du gezahlt hast. Das würde den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Hort der Demokratie und der Grundrechte und als Grundrechtsträger final und weltweit blamieren.
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