"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen

Vollstreckung>Pfändung>Löschung Eintrag im Schuldnerverzeichnis/SCHUFA

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Karamba:
Moin moin,

nehmen wir mal an, Person A zahlt noch nie GEZ. Jetzt könnte es ja sein, dass mit einem Datenabgleich diverse Briefe in seinem/ihrem Briefkasten gelandet sind. Der letzte könnte bspw. so lauten:

"Mahnung - Ankündigung der Zwangsvollstreckung"

Person A würde jetzt zum Beispiel sagen, eine Zwangsvollstreckung lässt sie über sich ergehen, aber von alleine überweisen will sie nicht.

Daraus resultieren dann verschiedene Fragen, die sich Person A stellen könnte:

- Bei einer Vermögensauskunft, reicht es da wenn man ein Konto angibt, auf dem genug Geld ist um die Forderungen zu begleichen, oder muss man denen alles sagen (Arbeitgeber, Sparbuch, etc.)?
- Was für Person A gar nicht geht, ist nämlich eine Lohnpfändung. Kann Person A sicher sein, dass sein/ihr Konto gepfändet wird und nicht sein/ihr Lohn? Es könnte ja sein, das diese Person ein gutes Verhältnis zu seinem/ihrem Chef hat und dieses nicht gefährden möchte. Gerade ältere Leute sind oft herzallerliebst, verstehen manche Dinge aber einfach nicht.
- Das ganze hat dann zur Folge, dass Person A bei verschiedenen Einrichtungen denunziert wird (Schuldnerverzeichnis, Schufa). Wenn die Forderung (in Form von Kontopfändung) dann beglichen ist, kann die Person die Eintragungen relativ zeitnah wieder löschen lassen?

Lieben Gruß
Karamba

Edit "Markus KA":
Der Betreff wurde zur Präzisierung angepasst.

Mataya:
Hi,

die Vermögensauskunft sagt doch eigentlich schon alles, was du wissen musst. Du musst Angaben über dein Vermögen machen. Und wenn du neben einem Girokonto auch noch Bargeld, Sparbuch, Villa auf Mauritius etc. besitzt, ist auch das anzugeben.

Kontopfändung... stell' dir das nicht so "easy" vor. Es sei denn, du verdienst so wenig, dass du ein Pfändungsschutz-Konto in Anspruch nehmen kannst; da ist ein Mindestbetrag von etwas über 1000 Euro "sicher", den dir niemand nehmen kann. Alles andere ist "weg" bzw. nicht zugänglich für dich.

Mir selber hatte die Stadtkasse das Konto im Rahmen der Pfändung komplett gesperrt, ich konnte weder einzahlen noch abheben, Gehalt ging auch nicht drauf.

Lohnpfändung... ich glaube, das kommt gar nicht sooo oft vor, bzw. habe ich davon bislang nichts gehört oder gelesen. Und Einträge in der Schufa sind zu löschen, sobald die Forderung beglichen ist.

Gruß
M.

NichtzahlerKa:
Wenn ich in dieser Lage wäre, würde ich mit meinem jetzigen Wissen wie folgt reagieren:

"Sehr bezahlte Rundfunkfunktionäre,
ich teile Ihnen mit, dass ich nicht willens bin Ihre Forderung zu begleichen. Das Geld habe ich zwar, aber nicht die nötige molarische Flexibilität, um die Unterstützung der unwirtschaftlichen Sause der Rundfunkanstalten mit meinem Gewissen zu vereinbaren. Ich teile ausdrücklich mit, dass Sie das etwaige Einholen einer Vermögensauskunft selbst zu bezahlen haben und nicht auf mich abladen können, da das Ziel einer Vermögensauskunft (zu unterscheiden, ob jemand nicht zahlen will -> Gefängnis; oder nicht zahlen kann ->Schufa) schon erreicht ist. Ich kann Ihnen schon ausschließlich aus Gewissensgründen freiwillig keinen Zugang zu Zwangsbeiträgen gestatten. Bitte beachten Sie weiterhin, dass ich auch nicht in Zahlungsverzug geraten kann, da ich meine Gewissenshaltung nicht ändern kann. Da ich die Leistung nicht erbringen kann, steht Ihnen natürlich ein Schadenersatz zu. Bitte kalkulieren Sie diesen und schicken Sie mir die Rechnung. Berücksichtigen Sie dabei insbesondere BGB §254 Abs. 1. und die nicht realisierten Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellt. Falls Sie von einer weiteren Beitreibung absehen und Ihre Mahnung aufgrund der formulierten Tatsachen als nichtig angesehen werden kann, beantrage ich diese Feststellung, ohne dass jedoch weitere Kommunikation Ihrerseits nötig wäre."

Der letzte Satz erlaubt meines Erachtens die Mahnung nach 3 Monaten als nichtig anzusehen, falls die nicht reagieren (ob das Recht einem was bringt steht aber auf einem anderen Blatt, aber reinschreiben kostet ja nichts).

Falls die jetzt doch einen Vollstreckungsauftrag erteilen, den man unter diesen Vorankündigungen nicht mit einer Vollstreckungsabwehrklage abwehren kann (unbekannt/fraglich), kann man im schlimmsten Fall den Gerichtsvollzieher noch immer Geld vorbeibringen.  Aber das sind nur meine Gedanken. Muss jeder selber wissen.

ohmanoman:
 :) ;) Moin Moin,

wer darf den bitteschön vollstrecken?

Beitragsservice an Finanzamt, oder Stadtkassen, oder Gerichtsvollzieher an vermeindlichen Schultner?

Muss davor nicht ein/e Richter/in des Amsgericht vorgeschaltet sein?

Beitragsservice ist nicht rechtsfähig und Rundfunganstalten sind Unternehmen?

Wie ist der korrekte weg?

Wenn ich Unsinn frage, sorry, aber ich wüsste es trotzden gerne.

Danke

Ohmanoman

NichtzahlerKa:
@ohmanoman
Da es nicht im Kern hierhergehört (aber vielleicht für den Threadersteller interessant ist) nur kurz:
"Wer" hängt vom Bundesland ab. Die Kandidaten hast Du genannt. Der Beitragsservice darf eigentlich nicht mahnen. Das wird aber gern ignoriert, auch von Gerichten. Das hilft einem also nichts. Vollstrecken darf jeder der einen Titel hat. Die Rundfunkanstalten dürfen sich den Titel selbst ausstellen und das Vollstreckungsorgan prüft die Richtigkeit höchstens formal (Beispiel: SWR behauptet Bescheide und Mahnungen ausgestellt zu haben, hat aber keine Beweise -> Vollstrecker juckt das nicht, es wird der (bezahlte) Vollstreckungsauftrag ausgeführt.).

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