Autor: 26. Juli 2019, 15:05
Saarbruecker Zeitung, 25.07.2019
Rundfunkbeitrag für mehrere Wohnungen
Von Wolfgang Büser
[…] Zwar verstoße es gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit, für eine Zweitwohnung Rundfunkbeiträge zahlen zu müssen, wenn bereits für die Hauptwohnung Beiträge abgeführt werden. Zahlt er selbst aber für die erste Wohnung nicht, so muss er für seine zweite Bleibe zahlen. Die Rundfunkbeiträge sind personen- und nicht wohnungsbezogen. (VwG Trier, 10 L 2468/19)
Weiterlesen auf: https://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-spezial/immobilien/rundfunkbeitrag-fuer-mehrere-wohnungen_aid-44365667siehe hierzu:
Erstwohnung / Zweitwohnung Beschluss VG Trier vom 24.06.2019https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31595.0.htmlund
Erstwohnung / Zweitwohnung Beschluss VG Greifswald vom 04.06.2019https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31644.0.htmlDas Verwaltungsgericht Greifswald hat in einem Hauptsacheverfahren durch Urteil vom 04.06.2019, 2 A 364/19 HGW eine gegenüber
Erstwohnung / Zweitwohnung Beschluss VG Trier vom 24.06.2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31595.0.html
gegenteilige Entscheidung gefällt und den Kläger für die Nebenwohnung freigestellt, obwohl die Hauptwohnung beim Beitragsservice auf die Frau angemeldet war:
http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=MWRE190002103&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Diskussion zu diesem Thema bitte in den beiden verlinkten Threads.
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»Letzte Änderung: 28. Juli 2019, 17:54 von Bürger«