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Autor Thema: Rundfunkbeitrag für mehrere Wohnungen (VG Trier)  (Gelesen 1098 mal)

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Saarbruecker Zeitung, 25.07.2019

Rundfunkbeitrag für mehrere Wohnungen

Von Wolfgang Büser

Zitat
[…] Zwar verstoße es gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit, für eine Zweitwohnung Rundfunkbeiträge zahlen zu müssen, wenn bereits für die Hauptwohnung Beiträge abgeführt werden. Zahlt er selbst aber für die erste Wohnung nicht, so muss er für seine zweite Bleibe zahlen. Die Rundfunkbeiträge sind personen- und nicht wohnungsbezogen. (VwG Trier, 10 L 2468/19)

Weiterlesen auf:
https://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-spezial/immobilien/rundfunkbeitrag-fuer-mehrere-wohnungen_aid-44365667


siehe hierzu:
Erstwohnung / Zweitwohnung Beschluss VG Trier vom 24.06.2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31595.0.html

und
Erstwohnung / Zweitwohnung Beschluss VG Greifswald vom 04.06.2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31644.0.html
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat in einem Hauptsacheverfahren durch Urteil vom 04.06.2019, 2 A 364/19 HGW eine gegenüber
Erstwohnung / Zweitwohnung Beschluss VG Trier vom 24.06.2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31595.0.html
gegenteilige Entscheidung gefällt und den Kläger für die Nebenwohnung freigestellt, obwohl die Hauptwohnung beim Beitragsservice auf die Frau angemeldet war:

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=MWRE190002103&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Diskussion zu diesem Thema bitte in den beiden verlinkten Threads.
Dieser Thread bleibt daher aus Gründen der Übersichtlichkeit für die Diskussion geschlossen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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