"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Berlin
Satzung des RBB über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge
mikeberlin:
Hallo allerseits,
ich habe zwei Fragen zur:
Satzung des RBB über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (PDF, 8 Seiten, ~150kB)
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/Rundfunkbeitrag.file.html/150714-Satzung-Rundfunkbeitr%C3%A4ge-Neu.pdf
Erste Frage:
Handelt es sich bei der Satzung um ein Gesetz oder eine Verordnung oder > nur < um eine interne Verfahrensanweisung der Verwaltung, die nur ein bestimmtes Verwaltungshandeln festlegt, aber nicht für den Bürger und die Gerichte einschlägig ist?
Zweitens:***
Wer hat Erfahrungen mit § 13 der Satzung zum Thema "Verrechnungen"?
--- Zitat ---Zahlungen werden jeweils mit der ältesten Rundfunkbeitragsschuld verrechnet.
Ansprüche der Rundfunkanstalt
1. auf Erstattung von Vollstreckungskosten,
2. auf Erstattung von Kosten nach § 10 Abs. 3,
3. auf Erstattung von Kosten nach § 11 Abs. 2,
4. auf Mahngebühren,
5. auf Säumniszuschläge,
6. auf Zinsen
werden jeweils dem Beitragszeitraum nach § 7 Abs. 3 Satz 2 RBStV zugeordnet und in der genannten Reihenfolge jeweils im Rang vor der jeweiligen Rundfunkbeitragsschuld verrechnet. Die Sätze 1 und 2 gelten auch dann, wenn der Beitragsschuldner/ die Beitragsschuldnerin eine andere Bestimmung trifft.
--- Ende Zitat ---
Welche Rechtsmittel gäbe es gegen die in § 13 der Satzung geregelte Art und Weise der Verrechung?
Mike Berlin
Sehr interessant zum Thema Vollstreckung von Rundfunkgebühren / -beiträgen ist der folgende Aufsatz:
Zu den aktuellen Problemen der Kommunalkassen bei der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen
Autor: Günter Zimmermann
in: KKZ 2017, 217-223 (Kommunal-Kassen-Zeitschrift) Fachzeitschrift für die kommunale Kassen- und Vollstreckungspraxis
Diesen Aufsatz kann ich ggf. als Scan zusenden ...
***Edit "Bürger":
Das Thema der Verrechnungsreihenfolge ist ein allgemeines und eigenständiges Thema und sollte daher - um diesen Thread hier nicht mit Einzelfragen zu einzelnen §§ zu überfrachten - in gut aufbereitetem, separatem Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erfolgen - bzw. sollte noch einmal ausgiebig die Forum-Suche bemüht werden, denn mich deucht, dieses Thema ist schon ansatzweise behandelt - so u.a. auch von Dr. Frank Henneke, siehe u.a. unter
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.0.html
Der Thread bedarf daher der Moderation. Bitte etwas Geduld dafür.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
kavaka:
Eine Satzung ist auch eigenständige Rechtsnorm, so wie ein Gesetz oder eine Verordnung. Sie hat schon die Außenwirkung in der Grenzen der Körperschaft.
So als Beispiel: eine Stadt ist eine Gebietskörperschaft. Die Menschen, die in dieser Stadt sich anmelden, werden zu Einwohnern. Wenn die Stadt jetzt eine Hundesteuersatzung erläßt, dann müssen die Menschen (Einwohner) für ihre Möpse/Pudeln die Steuer bezahlen.
Und mit dem Rundfunk: alle mit einer Wohnung werden zwangsangemeldet und sind der Satzung der betroffenen Rundfunkanstalt unterworfen.
Mit der zweiten Frage bin echt überfordert ;D
Es müsste doch irgendwie einen Verwaltungsakt für diese "Verrechnung" geben ? Dann ganz klassisch: Widerspruch, (Anfechtungs?)Klage. Oder nach der Verrechnung einen Brief mit der Frage "Was soll das ?" abschicken und die Antwort wird vermutlich dieser VA sein ?
pinguin:
--- Zitat von: kavaka am 14. April 2019, 14:06 ---Eine Satzung ist auch eigenständige Rechtsnorm, so wie ein Gesetz oder eine Verordnung. Sie hat schon die Außenwirkung in der Grenzen der Körperschaft.
--- Ende Zitat ---
Eine Körperschaft ist aber keine Anstalt; beide eint lediglich das Recht zur Selbstverwaltung.
Die Körperschaft hat kraft höheren Rechts eine Rechtssetzungsbefugnis mit Gültigkeit für ihr Einzugsgebiet; der Anstalt muß dieses Recht separat und ganz konkret übertragen werden.
Die Zwangsmitgliedschaft in Körperschaften wie Anstalten ist nur für Berufsgruppen definiert und aus beiden kannst Du Dich vollständig zurückziehen; entweder durch Wechsel des Wohnortes, (siehe Dein Beispiel mit der Hundesteuer, falls Dir die Hundesteuer im derzeitigen Lebensort zu hoch ist), oder durch Wechsel in einen Berufszweig, für den keine IHK-Zwangsmitgliedschaft, (bspw.), per höherem Recht definiert ist.
Das Recht der Selbstverwaltung wiederum ist an unbedingte Rechtstreue gebunden; im Forum und beim BVerfG wird man dazu fündig.
Die Zwangsmitgliedschaft im Rundfunk kann & darf nicht definiert werden und ist auch nicht definiert, denn ihr steht Art. 10 EMRK als Bundes- und Europarecht entgegen; sie ist insofern eine reine Erfindung des Rundfunks.
Und insofern macht Rundfunk blöde, (siehe anderes Thema), weil der Rundfunkkonsum passiv daran hindert, sich in die Fülle des gesetzten Rechts einzulesen.
kavaka:
@pinguin
ja, Du hast schon Recht ;D ich hätte vermutlich "..die Außenwirkung in den Grenzen der juristischen Person" schreiben müssen ::)
Leider zur Zeit haben die deutsche Gerichte bis jetzt keine Probleme uns als Benutzer ansehen.
pinguin:
--- Zitat von: kavaka am 14. April 2019, 15:14 --- ich hätte vermutlich "..die Außenwirkung in den Grenzen der juristischen Person" schreiben müssen ::)
--- Ende Zitat ---
Was wäre dann anders? Die Anstalt ist auch dann keine Körperschaft und hat auch dann nicht deren Befugnisse.
Alles, was eine Anstalt darf, muß in jenem Gesetz/Regelwerk fixiert sein, auf Basis dessen die Anstalt begründet wird. Und im Falle des RBB ist auch dieses "nur" ein Staatsvertrag, der gemäß EU-Recht "nur" ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist und daher gegenüber Dritten ohne deren ausdrückliche Zustimmung keine Bindungswirkung entfaltet - siehe Thema***
Staatsverträge sind öffentlich-rechtliche Verträge -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30510.0.html
Zudem darfst Du gern mal in den Staatsvertrag zur Gründung des RBB hineinschauen; die Quelle findest Du in den bereits bestehenden Themen des Forums.
***Edit "Bürger": Thema/ Link ergänzt.
Bitte zukünftig und immer selbst querverlinken, sonst steht die Aussage leer im Raum und es werden durch solche Nebenbemerkungen Nebendiskussionen provoziert, die andernorts schon geführt wurden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln