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Satzung des RBB über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge

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maikl_nait:
Hallo!

@pinguin

Hier ist Dir zu widersprechen -- durch Transformation oder Zustimmung sind aus den geänderten Rf-Staatsverträgen Landesgesetze "RStV", "RBStV" usw geworden. Der Ansatz, an diesen "Gesetzwerdungsverfahren" illegale Unregelmäßigkeiten nachzuweisen hat bisher keine Früchte getragen, damit sind die Landesgesetze "RxxStV" leider noch in Kraft, und werden, besonders nach BVerfG-Entscheid, von den Instanzgerichten angewendet, und zwar "Einfach für alle".

Diese Landesgesetze ermächtigen die LRAen, sich an allen "Inhabern" zu vergreifen.

PS: Ähnlichkeiten mit anderen Ländern, oder früheren Zuständen, sind nicht zufällig, sondern offensichtlich politisch gewollt (Abnickerei in den LTen) und werden gerichtlich durchgesetzt (BVerfG: "Auf den Willen kommt es hierbei nicht an").

PPS: Eine Möglichkeit (im Rahmen dieses Threads) ist bspw, die Einschränkung der Leistungsbestimmung durch den Schuldner anzugreifen, oder auch die willkürliche Auswahl eines Inhabers für die Gesamtschuldnerschaft. Denn eine Satzung ist kein Gesetz, und benötigt eine gesetzliche Grundlage für die Setzung der jeweiligen Artikel.

MfG
Michael

pinguin:
@maikl_nait

Das Thema hatten wir doch schon?

Die Rundfunkstaatsverträge sind gemäß dem internationalen Vertragsrecht öffentlich-rechtliche Verträge, siehe separates Thema dazu im Forum unter***
Staatsverträge sind öffentlich-rechtliche Verträge -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30510.0.html
mit dem Zitat aus der Stellungnahme des EU-Generalanwaltes zur Rechtssache C-337/06, in der es um die damaligen dt. Rundfunkgebühreen ging, die nur die vertragschließenden Parteien binden; grundsätzlich.

Verträge zu Lasten Dritter sind ohne ausdrückliche Zustimmung der Dritten gegenüber diesen Dritten auch nach den bundesrechtlichen Vorgaben ohne Wirkung; die Zustimmungsgesetze der Landtage beinhalten lediglich das OK, daß das Land einen derartigen Vertrag schließen durfte.

Daß die Gerichte sich nicht einlesen, oder dieses nicht beachten, weil sie evtl. eh ignorant gegenüber dem europäischen oder internationalen Recht sind, ändert an den bindenden Bestimmungen des internationalen Vertragsrechts gar nichts und auch nichts an den Vorgaben des Bundesrechts.

Wenn Deutschland mal wieder ausgenommen wird, wie eine Gans, trägt diese Ignoranz maßgeblich dazu bei.

Und weiterhin, auch als Wiederholung, weil offenbar leider nötig; da Landesrecht Bundesrecht nicht aushebelt, sondern es gemäß Art. 31 GG umgekehrt der Fall ist, sind Rundfunkverträge wie Zustimmungsgesetze nicht in der Lage, die Bestimmungen des Art. 10 EMRK, (weil Bundesrecht), zu umgehen. Auch hierzu hat es im Forum ja bereits Themen.


***Edit "Bürger": Thema/ Link ergänzt.
Bitte nicht einfach nur darauf hinweisen, dass, sondern bitte auch konkret verlinken, was genau gemeint sein soll - um es dann nicht hier, sondern bitteschön dort weiter zu vertiefen, da es hier über das Kern-Thema hinausgeht bzw. der Übersicht des Forums wegen nicht vorgesehene Mehrfachdiskussionen zu bereits behandelten Themen provoziert.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

tokiomotel:

--- Zitat von: pinguin am 15. April 2019, 14:22 ---Daß die Gerichte sich nicht einlesen, oder dieses nicht beachten, weil sie evtl. eh ignorant gegenüber dem europäischen oder internationalen Recht sind, ändert an den bindenden Bestimmungen des internationalen Vertragsrechts gar nichts und auch nichts an den Vorgaben des Bundesrechts.

--- Ende Zitat ---
Wie bindend sind denn nun diese bindenden Bestimmungen übergeordneten europäischen oder sonst was für besseren Rechts ?
Das interessiert die hiesigen Gerichte alles herzlich wenig ! Sie machen munter wie bisher und behandeln das europäische Recht wie einen Tiger ohne Zähne. Nach der Devise: Der tut doch eh nichts relevantes zur Sache.. Europa hin, Europa her. Letzten Endes pfeifen die nationalen Gerichte darauf und zelebrieren ihren eigenen Stiefel. Was soll denn schon passieren, es passiert halt nichts.. Und wenn, was denn bitteschön?

drboe:

--- Zitat von: pinguin am 15. April 2019, 14:22 ---Verträge zu Lasten Dritter sind ohne ausdrückliche Zustimmung der Dritten gegenüber diesen Dritten auch nach den bundesrechtlichen Vorgaben ohne Wirkung; die Zustimmungsgesetze der Landtage beinhalten lediglich das OK, daß das Land einen derartigen Vertrag schließen durfte.
--- Ende Zitat ---

Blödsinn bleibt auch dann Blödsinn, wenn man ihn zig-fach wiederholt.

M. Boettcher

Kurt:

--- Zitat von: pinguin am 15. April 2019, 14:22 ---[..]
Verträge zu Lasten Dritter sind ohne ausdrückliche Zustimmung der Dritten gegenüber diesen Dritten auch nach den bundesrechtlichen Vorgaben ohne Wirkung; die Zustimmungsgesetze der Landtage beinhalten lediglich das OK, daß das Land einen derartigen Vertrag schließen durfte.
[..]
--- Ende Zitat ---

"Ein Vertrag zu Lasten Dritter benötigt mindestens zwei Vertragspartner die einen Vertrag abschließen der gegen einen Dritten wirkt. Die Bürger sind jedoch "Vertragspartner" des RBStV.
Diese haben mit der Wahl der Landesparlamente diesen im Rahmen der Landesverfassung und dem GG eine Vollmacht erteilt die Bürger zu vertreten und Gesetze zu erlassen.
Die Länder besitzen die Gesetzgebungskompetenz für den Rundfunk. Damit nicht jedes Bundesland unterschiedliche Regelungen diesbezüglich erlässt, haben die Länder diverse Staatsverträge geschlossen welche also Vorlage für die Landesgesetzen zum Rundfunk dienen. Damit Staatsverträge Rechtskraft entfalten können bedürfen sie der Zustimmung des Parlaments in Form eines Gesetzes. Dies ist in allen 16 Bundesländern geschehen.
Die Bürger sind also, vertreten durch Landesparlamente, die bevollmächtigt waren diese Gesetze zu erlassen, Vertragspartner des RBStV. Es gibt also keinen belasteten Dritten."


Edit "Bürger" @alle:
Mehrfachdiskussionen gleicher Themen sind im Forum aus Gründen der Übersicht und Thementreue nicht vorgesehen.
Diese Diskussion um "Vertrag zu Lasten Dritter" ist schon andernorts im Forum behandelt. Bitte Suchfunktion nutzen. Mir fehlt die Zeit dazu, das hier zu recherchieren und zu posten. Das Forum und die Moderatoren sind diesbezüglich auf die Mitwirkung aller angewiesen. Siehe einerseits...
Staatsverträge sind öffentlich-rechtliche Verträge -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30510.0.html
...und andererseits
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Auch muss der Einstiegsbeitrag moderiert und der Betreff präzisiert werden, wofür der Thread vorerst geschlossen werden muss.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

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