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Autor Thema: Zahler verstorben - Brief an "Familie" m. Fragebogen z. Nachfolge > Was tun?  (Gelesen 4335 mal)

B
  • Beiträge: 12
Die langjährig beim BS für ein Einfamilienhaus zahlende Person A verstirbt Anfang 2019.
Person B, der Sohn der verstorbenen Person A, bewohnt nun alleine das beim 'Service' bekannte Haus.

Nach ca. 2 Monaten verschickt der BS einen Brief adressiert an "Familie Person A" und teilt mit, vom Meldeamt über den Tod benachrichtigt worden zu sein.

Der Brief könnte ähnlich ausgesehen haben, wie das fiktive Beispiel unter
Tod eines Ehepartners - was geschieht meldetechnisch?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30256.0
      

Mit dabei ist ein Fragebogen
a) ob und von wem in Zukunft der "Rundfunkbeitrag für die Wohnung [...] übernommen" wird oder
b) ob die "Wohnung vollständig aufgelöst" wurde.

Person B ist Eigentümer des Hauses und hatte durch glückliche Fügungen des Schicksals noch nie Geschäftsbeziehungen mit dem BS.
Person B ist dem BS momentan wohl noch nicht namentlich bekannt, da nicht persönlich angeschrieben.

Nun überlegt Person B die optimale Strategie im Umgang mit dem BS:

1) Brief ignorieren, Einzugsermächtigung entziehen und abwarten
2) Fragebogen mit "Wohnung vollständig aufgelöst", aber ohne weitere Angaben zurückschicken

In beiden Fällen wird die Belästigung spätestens zum nächsten Meldedatenabgleich losgehen.
Eventuell gibt es aber weiteres zu beachten, das Person B gerade nicht mit einbezieht.


Edit "Bürger":
Ursprünglichen Betreff "Beitragszahler verstorben - Brief an "Familie" mit Fragebogen zur Nachfolge" angepasst/ präzisiert.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2023, 20:45 von Bürger«

b
  • Beiträge: 6
"Wohnung vollständig aufgelöst" ankreuzen und Brief zurückschicken, dabei nicht unterschreiben.

Man bist nicht zur Wahrheit verpflichtet.
Ich hab in meiner Betriebsstätte 2013 „dauerhaft geschlossen“ angekreuzt und seitdem ist Ruhe.

Gruß
bender


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2019, 05:49 von Bürger«

Lev

  • Beiträge: 331
Wenn sich an Punkt zwei orientiert wird,
dann kann Person A ruhig unterschreiben und muss auch falsche Angaben nicht wirklich fürchten.

Man ist nicht zur Wahrheit verpflichtet.
Das ist falsch! Man ist verpflichtet richtige Angaben zu machen.
Aber Lügen steht hier nicht unter Strafe. Es schadet allerdings dem eigenen Leumund (Glaubwürdigkeit).
D.h. der Beitragsservice, wird mit größter Wahrscheinlichkeit kein Verfahren gegen jemanden einleiten, der falsche Angaben machte.
Im Übrigen... hätte Person A ja wirklich vorhaben können, die Wohnung aufzulösen.  :)   

Lev

P.S. Lügen steht nicht wirklich unter Strafe, es sei denn, man macht es vor Gericht.


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  • Beiträge: 171
  • Grossherzogtum Baden
@Betrugs-Service
Man kann auch die "Brief-zurück-Methode" empfehlen, einige haben dadurch Ruhe, schonen ihre Nerven und es kostet nix!
Aber es soll auch gesagt sein: Jeder sollte wissen, was er da macht, deshalb mal ein wenig im Forum (Suchfunktion benutzen) suchen und lesen oder Google fragen, ist auch hilfreich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2019, 03:56 von Bürger«
*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

Z
  • Beiträge: 1.564
Alternativ:
Den Briefträger bzw. bei der nächsten Poststelle bitten, den an "Familie Person A" adressierten Brief offiziell zurückzuschicken mit dem Vermerk "Empfänger verstorben".

Könnte zum Erfolg führen.

Natürlich muss auch das Konto beräumt und aufgelöst werden, nicht dass da noch was abgebucht wird.
Außerdem könnte ja noch eine Rücklastschrift für das Quartal erfolgen, in dem der Zwangszahler verstorben ist, er hatte ja schlichtweg nicht die Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2019, 01:22 von Bürger«

B
  • Beiträge: 12
Vielen Dank für die Anregungen zum fiktiven Fall.

Dann wird die Wohnung wohl von Person B vorerst "vollständig aufgelöst", mit maximal einem unleserlichen Kringel und ohne weitere Angaben. Immerhin sind die nicht nötig, wenn der Rundfunkbeitrag für die Wohnug nicht übernommen wird.

Die "Brief-zurück-Methode" wird dann Anwendung finden, sobald an Person B adressierte Infopost kommt.
Vielleicht zieht Person B dann auch mal um oder auch nicht.

Das anteilige Quartal wird Person B auf sich beruhen lassen, um nicht unnötig Daten preiszugeben. Die Bank führt das Konto nämlich aktuell mit einem Verweis auf Person B. Wäre ja schade, denen unnötig einen Ansprechpartner zu präsentieren, den man dann auch unter der Adresse vermuten könnte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2019, 05:52 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.246
Achtung bei der "Brief-zurück-Methode":

Bei Premiumadress-Briefen der Deutschen Post gibt es nur einen speziellen Aufkleber, der dem Absender signalisiert dass das Dingens tatsächlich von der Deutschen Post zurückgesendet wurde - siehe Beispiel-Bild im Anhang.

Dort gibt es eine Option
Zitat
[...]
O Empfänger soll verstorben sein.
[...]

Mit allen anderen Spielchen beweist man "denen", dass der Brief tatsächlich zuging und vom Empfänger/ Adressaten zurückgesandt wurde!

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2019, 04:02 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 171
  • Grossherzogtum Baden
da muß ich meinem Vorredner aber widersprechen, denn siehe:
– Immer mehr Verbraucher beklagen sich über Mängel bei der Briefzustellung.
– Bei der Bundesnetzagentur hat sich die Zahl der Beschwerden in den vergangenen drei Jahren mehr als verdreifacht.
– Die Bundesnetzagentur sorgt sich um die Sicherstellung der Briefzustellung.

Info Quelle:https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/swr/postaerger-100.html und hier:
https://de.reclabox.com/firma/107-Deutsche-Post-AG und Google liefert noch weitere Info´s

und somit ist gar nichts bewiesen, so schauts aus, nicht immer gleich nach dem Haar in der Suppe suchen, erst mal testen was geht!


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K
  • Beiträge: 2.246
Off-Topic An: FKupp: möchte die Diskussion >hier< nicht vertiefen da Off-Topic.
Es geht darum >wie< ein Brief bei BS zurückkommt.
Daran erkennen die einiges und vermerken das in der Beitragskontenakte.
Off-Topic Ende


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

B
  • Beiträge: 422
Wenn es keinen eindeutigen Namen im Adressfeld gibt, kann es auch keinen Empfänger geben. Ab in den Briefkasten oder zurück zur Post, da Brief nicht zugestellt werden konnte. An wen denn auch? Brunhilde? Kevin?


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

  • Beiträge: 171
  • Grossherzogtum Baden
@Kurt, der eine sieht es so, und der andere sieht es so, die sehen klar, dass der Brief zurückgekommen ist, aber sie können nicht beweisen, dass ihn der Empfänger angenommen und zurückgeschickt hat, Fingerabdrücke machen die noch keine!
Weiteres können wir ja bei einem Bier Getränk diskutieren  :)


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G
  • Beiträge: 1.548
@FKupp: Was Kurt meint ist, dass der Beitragsservice bei falschem oder fehlendem Aufkleber erkennt, dass nicht die Post den Brief zurückgeschickt hat und man keine Ruhe vor den Geiern hat.


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  • Beiträge: 171
  • Grossherzogtum Baden
Es ist schon klar was gemeint ist, aber was willst machen wenn die Infopost an eine völlig anderen Adresse von der Brieftaube befördert wird und diese Person, die ihn jetzt aus seinem Briefkasten herausnimmt und dann auf den Umschlag schreibt z.B. wohnt nix da, und diese Infopost danach in einen gelben Postkasten steckt ? Macht dann die Post einen Aufkleber drauf, oder macht sie keinen drauf ?
wäre Interessant zu wissen wie die Post da vorgeht.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...und genau daher hier bitte keine weiteren Spekulationen über verschiedene Arten der Rücksendung, denn das einfachste, plausibelste und offiziellste dürfte immerhin sein, es wie weiter oben vorgeschlagen offiziell beim Postboten/ der nächsten Postfiliale zu erledigen oder wenigstens sich dort entsprechend zu informieren:
Den Briefträger bzw. bei der nächsten Poststelle bitten, den an "Familie Person A" adressierten Brief offiziell zurückzuschicken mit dem Vermerk "Empfänger verstorben".
Dazu auch der passende Hinweis von "Kurt"
Bei Premiumadress-Briefen der Deutschen Post gibt es nur einen speziellen Aufkleber, der dem Absender signalisiert, dass das Dingens tatsächlich von der Deutschen Post zurückgesendet wurde - siehe Beispiel-Bild im Anhang.

Dort gibt es eine Option
Zitat
[...]
O Empfänger soll verstorben sein.
[...]

Erkenntnisse/ Erfahrungsberichte dann bitte hier.


Im weiteren siehe ggf. auch noch aktuell andernorts aufgekommene
zusätzliche/ eigenständige Fragestellung unter

Zahler verstorben - Brief an "Familie" > Verletzung Datenschutz? Anzeige?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30702.0

;) >:D


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B
  • Beiträge: 12
Generell zum Thema: Person B bzw. die betroffene Adresse hatte (natürlich rein hypothetisch) nach obiger Methode 4 Jahre Ruhe bis zum Meldedatenabgleich. Es wurde damals gegenüber dem BS:

Die Wohnung der verstorbenen Person A durch Person B "vollständig aufgelöst", mit maximal einem unleserlichen Kringel und ohne weitere Angaben.

Bei Premiumadress-Briefen der Deutschen Post gibt es nur einen speziellen Aufkleber, der dem Absender signalisiert dass das Dingens tatsächlich von der Deutschen Post zurückgesendet wurde - siehe Beispiel-Bild im Anhang.

Nach dem aktuellen Datenabgleich zwischen dem Staat und seinem Funk, tritt nun rein hypothetisch das oben skizzierte Szenario ein. Erstbrief, adressiert an Person B (ungeöffnet).

Nun könnte Person B im Laufe des Tages in zwei Bundesländern insgesamt 5 Post Filialen (kein Hauptpostamt, diese kleineren Filialen) angefahren sein und überall glaubwürdig versichert bekommen haben, dass das Personal wirklich noch niemals im Leben den PremiumAdress Rücksendeaufkleber gesehen (Handyfoto vorgezeigt) oder davon gehört hat. Ungefähr 50% boten aber auf nettes Nachfragen ein paar standard CN15 Rücksendeaufkleber zum Mitnehmen an und versicherten, dass sie den Brief bei Einlieferung als Fehlläufer auch nur mit diesem Aufkleber zurück senden würden.

Meine Schlussfolgerung nach Recherche zum PremiumAdress Service deckt sich mit der Einschätzung von Kurt, dass diese Rücksendevariante als wesentlich erfolgversprechender anzusehen ist. Dieser Dienst scheint in die Maschinerie zum Adressabgleich eingebunden zu sein und hat eine inhärent höhere Glaubwürdigkeit, da der Endkunde die Rücksendung auf diese Art eigentlich gar nicht anstoßen kann (auch nicht durch Einliefern des Briefs als Fehlläufer), sondern nur der Zusteller soll wohl diese Rücksendung nach Situation vor Ort auslösen können.
Nur, muss man dazu unbedingt den Zusteller 1. abfangen und 2. auch noch von der eigenen Weltsicht überzeugen können.


Kann es sein, dass die PremiumAdress Rücksendeaufkleber nur Zusteller (und evtl. Hauptniederlassungen "Postamt") in die Hände bekommen?***
Oder haben die Hauptfilialen auch diese Aufkleber vorrätig? Ist diese Art Aufkleber am Ende gar nicht mehr im Umlauf?***



***Edit "Bürger": Falscher Ort für diese Frage/n > Post/ Hauptfilialen/ Zusteller direkt fragen, sonst bleibt es Spekulation. Danke. Hier bitte nur zum Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Beitragszahler verstorben - Brief an "Familie" mit Fragebogen zur Nachfolge


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2024, 14:25 von Bürger«

 
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