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Autor Thema: "Acht Prozent mehr Gehalt" - Grobe Irreführung der Tagesschau  (Gelesen 1025 mal)

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RT Deutsch, 11.03.2019

Dr. Gniffkes Macht um Acht:
"Acht Prozent mehr Gehalt" - Grobe Irreführung der Tagesschau

Nachrechnen unerwünscht! Zu diesem Schluss kommen die beiden ehemaligen NDR-Mitarbeiter Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam angesichts der ARD-Berichterstattung über den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Ihr Fazit: Die ARD betreibt Augenwischerei.

von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam

Zitat
[…]
Durchgerechnet bleibt vom “Acht-Prozent-Gehaltssprung” höchstens ein Plus von sieben Prozent übrig. Über die Laufzeit von 33 Monaten verteilt sind das nur 2,35 Prozent an echtem jährlichem Zuwachs. Unberücksichtigt bleibt bei dieser Kalkulation, dass die Zehn-Prozent-Kürzung der Jahressonderzahlung dauerhaft ist und alle künftigen Zuwächse mindert. Progressive Einkommenssteuer und vor allem die Preissteigerungsraten – dazu kommen wir hier noch – reduzieren die Bedeutung dieses Verhandlungsergebnisses weiter.

Wir sehen: Wahrlich kein berauschender Tarifabschluss. Aber ver.di, Arbeitgeber und ARD-aktuell jubelten die “Einigung im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes der Länder” zu einem bombastischen Sonderereignis hoch. Der höhere Zweck dahinter: Verschleiern, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes trotz guter Konjunkturdaten und prächtig gefüllter Staatskassen und trotz der Produktivitätszuwächse nicht angemessen an der erwirtschafteten Wertsteigerung beteiligt werden. Ein Vorgang, den Lohnabhängige in allen Branchen zu spüren kriegen. Das Prinzip der Umverteilung von unten nach oben wird streng gewahrt. […]

Weiterlesen auf:
https://deutsch.rt.com/meinung/85545-dr-gniffkes-macht-um-acht-ard-berichterstattung/

Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0

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