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Autor Thema: Sind die Sozialgerichte statt VG zuständig bei Härtefallantrag Geringverdiener?  (Gelesen 6818 mal)

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@marga : Ein eklatanter Fehlentscheid beim VG Saarlouis,
trotz der hervorragenden Schriftsätze besonders empörend, und das wird mir keine Ruhe lassen, bis dies Unrecht revidiert wird. Kommt Zeit, kommt die Grundlage, es vermutlich erzwingen zu können.
Also ist überflüssig, die dort tätigen Richter als Vertreter der Rechtsfindung zu diesen Fragen zu prädestinieren.

Hurra - die 2 Entscheide wurden gefunden in Sachen Geringverdiener-"Härtefall" - 1x befreit.
Ja, Erinnerungsfehler, nicht Sozialgericht, sondern VG. In 5 Wochen Abstand, gleicher Richter. Hier die AZn:

VG Schwerin vom 19.10.2016 - 6 A 1685/14
- abgelehnt - und "Geringverdienen" nicht besonders glaubwürdig belegt.

VG Schwerin vom 30.11.2016 - 6 A 1100/14
- Befreiiung bewilligt, wenn auch improvisiert über anderen Rechtsgrund-Umweg.

Befreit wurde übrigens auch im zuvor angedeuteten Fall des "Hammerschriftsatzes" mit 1 Seite Textauszug hier im Forum.
Auch hier haben die Juristen die Goldene Brücke gewählt, dem "emotional empfundenen Recht" über eine andere Rechtsgrundlage die Befreiung zu schaffen - rückwirkend ab 2013.
So blieb es immer bei Fehlurteilen zum Anliegen, um den bundesweiten Konsens nicht zu stören, befreit wurde aber trotzdem, um das eigene Gewissen nicht zu stören.
(Beziehungsweise beim "Hammerschriftsatz", indem dem erkennbar gemachten Strafanzeige-Appetit des Bürgers die Rechtsgrundlage annulliert werden konnte.)

Soeben erhielt ich eine E-Mail einer langjährigen Mitstreiterin im Forum, wieso mein Vokabular so oft Worte wie Kampf, Krieg, Waffen, Front usw. enthalte.
("marga" ist da nicht gemeint :) )
Wenn ein koordinierter Politik- und Justizskandal die finanziell Schwächsten und juristisch Wehrlosesten 4 Millionen Bürger meines Erachtens durch Vollstreckung usw. zum Falschinkasso zwingt, so ist das ein "casus belli". Diplomatischer Frauengeist ist etwas Feines meist. Aber wenn Mammut "Rechtsstaatsverletzer" zum Exitus zu zwingen ist, muss der genetisch nun einmal kriegerischer vorgerüstete Mann zu den Waffen greifen. Glücklicherweise genügt paragrafisches Waffenarsenal.
(... und schon wieder ins Fettnäpfchen getreten...)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2019, 23:45 von Bürger«
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Und da haben wir ein Problem - VG zwingend?
Den Rechtsweg gibt doch alleine der Gesetzgeber vor und nicht der durch ein Gesetz Begünstigte?

Und nun haben wir ja hier für eine Entscheidung des BGH, die in nachstehen verlinkten Thema diskutiert werden kann:

Zitat
1.
Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird.

BGH KZB 8/03 - Natur des Rechtsverhältnisses zwischen Staat und Person
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30304.msg189843.html#msg189843

Nun hat es aber gar kein Rechtsverhältnis zwischen Rundfunkbeitragleistendem und Rundfunkbeitragempfänger; keines der Über- oder Unterordnung und auch keines der Gleichordnung, denn dafür bedarf es des öffentlich-rechtlichen Vertrages.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2019, 23:47 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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@pinguin : Ja, ist damit klargestellt: Rechtsverhätnis "Abgabenpflicht": Finanzgerichte?
--------------------------------------------------------------------------------
Seit 18. Juli 2018 kein "opt-out",
also laut EU-Recht - 5. Juli 2018 - danke sehr, @pinguin und da war wohl auch @boykott2015 am Werk -

also laut EU-Recht und Bundesrecht ist es seit 19. Juli 2018 das Rechtsverhältnis "Steuer".
(so in der EU- und nationalen Buchhaltung nämlich seither endgültig als Verbuchung festgeschrieben).


Also o.k., wir verlangen für Geringverdiener das Sozialgericht,
für Nichtzuschauer das Finanzgericht,
------------------------------------------------------
bei Gegenrechnung "2 500 € für Geschäftsführung ohne Auftrag" das Amtsgericht,

die Klärung  zu beantragen bei den Intendanten als Bescheidvoraussetzung,
denn ohne Vorab-Klärung kann eine abgesicherte Rechtsbehelf-Belehrung ja noch gar nicht erfolgen.


Über den Intendanz-Vorab-Entscheiid
-------------------------------------------------------------
dann zum Landes-Justizministerium, von dort zum Bundes-Justizministerium, von dort zum Landesverfassungsgericht,
"und wenn die Akte nicht gestorben ist, dann wandert sie heute noch". 



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Stattdessen wird auf Verwaltungsakten herumgeritten, die ein Hohn sind aber durch einen Kunstgriff für irrelevant erklärt werden, nämlich daß die Grundlage der Forderung ja nicht der Verwaltungsakt, sondern das Gesetz namens Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wäre (obwohl dort nicht steht, wieviel zu zahlen ist und auch der Verweis fehlt, wo das genau definiert wird).

Mir wurde vom VG mitgeteilt, dass es ein Urteil dazu gebe: VGH Ba-Wü 9.11.2018, 2 S 1874/18, es also zwingend erforderlich sei, einen Leistungsbescheid vorzulegen oder eine entsprechende Bestätigung der Sozialleistungsbehörde.  Sodele macht man des.... und ich müsse überdies einen solchen Befreiungsantrag erst beim SWR stellen, da auch das Gericht nicht über einen solchen entscheiden könne: Gewaltenteilung! Ja ja, viel Gewalt ist da im Spiel, das Vokabular des Pjotr scheint da doch angemessen ;)

@Pjotr... ich hab dir die Sachen mein ich schon geschickt... kommt nochmal.... Markus KA hat´s auch...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2019, 23:48 von Bürger«
aktueller Stand:
27.5.2017: Klageu. -begründung
10.6.2017: Härtefallantrag+ Antrag Aussetzung Vollstreckung an Intendant SWR
Abgelehnt weg. Nicht-Zuständigkeit 4.7.17
3.1.19 VG Sigmaringen lehnt Härtefallprüfung ab, verlangt Ablehn.bescheid v. SWR.
3.3.19 SWR angefragt zu offiz. Ablehn.bescheid
9. August Verhandlung
11. September Urteil
BITTE MITZEICHNEN:
https://weact.campact.de/petitions/freie-und-selbstbestimmte-wahl-von-informationsquellen-kein-zahlungszwang

k
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Mir wurde vom VG mitgeteilt, dass es ein Urteil dazu gebe: VGH Ba-Wü 9.11.2018, 2 S 1874/18, es also zwingend erforderlich sei, einen Leistungsbescheid vorzulegen oder eine entsprechende Bestätigung der Sozialleistungsbehörde.

Ja darum geht es hier, eigentlich die Entscheidung über die Sozialangelegenheit gehört zur Zuständigkeit der Sozialgerichten (§51 SGG). Keine Frage, dass die Gerichte manchmal auch in den "fremden" Sachen entscheiden müssen.  Aber der Grundsatz heißt, kein Fischer fischt in fremden Gewässern. Und dass die Verwaltungsgerichte daraus eine gefestigte Rechtsprechung machen, die zu dem noch der Rechtsprechung der Sozialgerichten (Leerbescheide) entgegen steht, das kann nur in einem Justizskandal enden.

Wenn die Rundfunkanstalten nicht mal über die Härtefalle entscheiden dürfen und es gibt nur Regelbefreiungen nach den Bescheiden, dann haben wir ein Gesetz (Vertrag ? etwas anderes ? ), das faktisch nicht mal eine Härtefallregelung hat. Und das verletzt das Rechtsstaatsprinzip der Verhältnismäßigkeit. So ein Gesetz sollte eigentlich verfassungswidrig sein, wenn da nicht zwei Brüder wären, die das durchgewunken haben. Die haben ganz schön nach der Rosinentheorie gehandelt: keine Steuer - dann Beitrag, kein Verwaltungsakt - dann entsprechend, kein Bescheid - dann keine Befreiung usw... Ich sehe schon die Blase platzen, nur nicht aufgeben  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2019, 23:50 von Bürger«

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@kavaka : Wir haben sicherlich einen Politik- und Justizskandal.
Darüber wird nicht-öffentlich in genau diesem Sinn auf oberster Ebene gestritten.
Das Problem ist: Im Fall von 5 Milliarden Euro Rückzahlpflicht, sofort einzustellen in die Rücklagen, wäre (Fortführungs-)Inslvenz für alle 9 ARD.-Landessender binnen 1 Monat zu beantragen.
Es besteht der Eindruck hier, dass die Zuständigen dies nicht besonders spaßig finden... :)

@tarudi: Das wird dann per E-Mail fortgesetzt.
Hier nur das allgemeine Kernproblem:
- Der Hammerschriftsatz hat 20 Seiten, alle etwa so wie der Auszug von 1 Seite hier im Thread.
- Kann man das einem nicht-juristischen Normalbürger zumuten, vor Gericht in der Verhandlung dies zu verrechten?
Kann man nicht. Darum ist eine neue Linie von viel einfacheren Beispielbriefen in Entwicklung, nämlich irgendwo im Web. :)
In allen aktuellen Sachen kommt das zu spät.

Das VG hat übrigens zu Recht verlangt, den Härtefallantrag beim SWR einzureichen, nicht gleich beim Gericht. Der Antrag ist immer bei der "Behörde" zu stellen. VG-Entscheid kommt erst danach: Ob diese "Behörde" wohl richtig bearbeitet hat oder nicht. Allerdings soll man alle Einreichungen an den Sender - also am besten "an den Intendanten" in Kopie zugleich dem Gericht einreichen "für Gewährleistung von gleichlautendem Aktenstand". Eine Nichtbearbeitung bis zum Termin seitens des SWR würde dann spätestens im Termin zu heilen sein.


@kavaka: Wenn alle VG-Gerichte irren?
Also erst einmal Klartext, wohl alle Richter kannten die BVerfG-Entscheide.
Die Option lautete: Ein paar 1000 Kläger bundesweit so zu verurteilen wie geschehen;
oder alternativ 100 000++ Klagen zu haben wegen fehlerhafter Härtefallprüfung usw.usw..
"Niemand hatte die Absicht, Rechtsbeugung zu begehen? Alle handelten schuldfrei irrend?"

Nun kann man nur siegen, indem man über die Beweisanträge die Richter wegen Rechtsbeugung, die Terminsvertreter wegen Inkassobetrug derart in die Enge treibt, dass an diesem Tag X erstmals kein "objektiver Tatbestand der Rechtsbeugung" gewagt wird. Eben diese 20 Seiten. Und eben das kann man Klägern nicht ohne Weiteres zumuten ohne Begleitung.

unter den schreibenden Teilnehmern dieses Threads ist 1 Person, die Zeuge war,
wie der Hammerschriftsatz im ersten und einzigen Anwendungstermin von einem Bürger mit professioneller Verwaltungsroutine vertreten wurde. Das war beherrscht, mutig, rechtskundig, einzigartig und geht gewöhnlich nicht, weil dem Bürger gewöhnlich nicht zumutbar.

Hätten wir dafür für eine Arbeitskasse gesammelt statt nur für EGMR-Rechtsanwalt,
so wäre das Problem lösbar und bereits gelöst. Hinter dem gewagten staatlichen Unrecht steht also zugleich die Frage der Funktionsweise dieses Forums. Dafür gibt es keine einfachen Antworten.... ist gerade in Erwägung, aber für Vorgang Tarudi zu spät.
Mit unbändigem Zorn muss man mit ansehen, "wie viel Unrecht noch den Rhein runter fließen wird", bis diese Eiterbeule des Rechtsstaats ausgebeult sein wird.

Grundfehler ist, dass Bürger eine total übersetzte Vorstellung zu haben pflegen, was Rechtsanwälte können, 
vor allem, soweit es um schwergewichtige Anforderung von wissenschaftlichem Niveau geht. Für Skandalmeisterung ist der normale Rechtsanwalt die verkehrte Profession.
Hier ist bis auf Weiteres kein einziger Rechtsanwalt bekannt, der im Schriftsatz bei Vertretung von finanziell Schwachen im Sinn der Rechtslage argumentiert hätte.
Sollte es etwas derartiges geben, dann bitte übermitteln, damit ich mich revidiere. 

Im Gegenteil wurde in hier bisher gesichteten Schriftsätzen diese Hauptchance einfach unbearbeitet gelassen. Weil im Textbausteinvorrat des Rechtsanwalts anscheinend nicht vertreten? Folgewirkung ist, dass diese "Geringdverdiener"-Kläger nun nach Ablehnung beim BVerfG und 3000 Euro für Anwalt und Gericht bis BVerwG dennoch nicht Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte machen können wegen hierbei verletzter komplexer zu belegenden Reglungen der Konvention. 
Ein Entscheid BVerwG zur Geringverdiener-Problematik ist hier bisher nicht bekannt geworden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2019, 13:20 von Bürger«
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Das VG hat übrigens zu Recht verlangt, den Härtefallantrag beim SWR einzureichen, nicht gleich beim Gericht. Der Antrag ist immer bei der "Behörde" zu stellen. VG-Entscheid kommt erst danach: Ob diese "Behörde" wohl richtig bearbeitet hat oder nicht.
Wir kommen in den Bereich, wo weitere Verarsche strafrechtlich relevant wird?

Seitens EU- und Bundesrecht sind, (auch gemäß EGMR), öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten Unternehmen, bzw. nicht-staatliche Organisationen, und zwar jeweils vollständig, nicht mal so, mal, so oder halbe-halbe Wischwaschi. Es hat nicht einmal Unternehmen mit angeschlossener echter Behörde.

Welche Befugnis sollten die denn überhaupt haben, hoheitlich handeln und Härtefallanträge bearbeiten zu dürfen, wofür sie ja ganz konkret a la Arbeitsamt/Jobcenter auf die finanziell individuelle Situation abstellen müssten?

Die ÖRR haben keine Ausnahmegenehmigung des Bundes, wie es sie für den Sozialbereich a la Krankenkasse ja hat.

Man sollte sich ja auch mal vorstellen, daß personenbezogene Daten beim BS länderübergreifend bearbeitet werden; länderübergreifend geht nur nach Bundesrecht, so es vom Bund keine gegenteilige Ausnahme hat.

Wir haben ja die Tatsache, daß Bürger X in Land Y die Daten freiwillig, (ok, stop, freiwillig darf der das), zu einer diese Daten weiterverarbeitenden Stelle in Land Z transferiert.

Wir haben aber auch die Tatsache, daß Stelle M des Landes Y diese Daten des Bürgers X aktiv oder passiv in Land Z transferiert und der Bürger X u. U. gar nix davon weiß und das auch nicht genehmigt hat. Auf Ebene des Landesrechtes geht das nicht.

Hier greift dann die schon bekannte BVerfG-Entscheidung, wonach der Staat absolut gebunden ist und der Bürger absolut frei.

Heißt: der Bürger darf seine Daten sogar auf den Mond transferieren, dem Staat ist das verwehrt.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum kein Abdriften/ kein Vertiefen allgemeiner Erörterungen/ Datenverarbeitung usw., sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Sind die Sozialgerichte statt VG zuständig bei Härtefallantrag Geringverdiener?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2019, 13:30 von Bürger«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Zeit für ein Resümé
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Dieser Thread hat binnen weniger Tage kooperativ eine hervorragende Einkreisung einer Sache erbracht, die wir bisher wohl nie so breit erarbeitet hatten. Alles ist hier intern übersichtlich archiviert worden und damit reif, in Schriftsatz-Beispieltexten für alle verwertet zu werden.
Hier am Beitragsende der Versuch eines Resümés. Vorab aber:
   
   
 @kavaka / Sozialgesetzbuch / wichtiger Hinweis,
-------------------------------------------
Das war hier bisher noch nicht hier auf dem (Bild)Schirm... Also:
 
https://dejure.org/gesetze/SGG/51.html
§ 51(1) Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten
...    6a.    in Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes,

"Sozialhilfe" - mit dieser winzigen Erweiterung des Gesetzes ergibt sich eine neue universelle Zuständigkeit der Sozialgerichte, wobei man allerdings noch die berühmte "Absicht des Gesetzgebers" zu recherchieren hätte.
Nur dies "Sozialhilfe" von der langen Liste des § 51 käme wohl in Frage, wenn auch recht eventuell. Um damit konkret im Schriftsatz operieren zu können, wäre wohl mehr nützlich:


Im Schriftsatz wäre wohl Rückgriff zu machen auf das Gutachten ?_2010_? von Ex-Bundesverfassungsrichter Paul (Paul_!) Kirchhof:
---------------------------------------------------------
Darin wird nämlich die einfache Form der Befreiung der "Sozialbescheid-Besitzenden" als verfassungswidrig eingestuft. Nötig sei vielmehr, dass deren Beihilfen um die 17,50 Euro zu erhöhen seien, weil in Wahrheit eine "Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums". Zahlungstechnisch durchführbar als Abführung aus dem Staatsbudget.
So gilt es ja beispielsweise auch für Subventionierung der Vorteile bei Nahverkehrs-Tickets, nämlich aus dem öffentlichen Haushalt kompensiert / eingezahlt. 

Hier sind auch laufend von Paul Kirchhofs Sekretariat standardmäßig verteilte E-Mails archiviert, in denen er auch und noch während der Gesetzesanwendung in späteren Jahren die Falschbehandlung monierte.

Da werden die ARD-Juristen gemeint haben? "Wie sollen wir den Landesparlamenten ein Gesetz zum Abnicken und Durchpeitschen liefern können, wenn wir zugleich verlangen müssen, eine Geldspritze für uns in den Landeshaushalt einzustellen?" Da wurde wieder einmal das Faktische dem Grundgesetz übergeordnet?

Paul Kirchhof hat diese Meinung also nie widerrufen, sondern bestätigt, dass der Erlass gleich zu werten sei mit einer Sozialleistung - dann eben verfassungswidrig auf die andern Beitragszahler verteilt wäre statt es dem Staatshaushalt anzulasten. (Durchaus belangreich, weil der Staatshaushalt Steuern GG-gemäß nach Leistungsfähigkeit differenziert, die Rundfunkabgabe aber nicht.)


Von hier zurück zu § 51 Abs. 1 Ziffer 6a) : Sozialgerichte zuständig im Fall von "Sozialhilfe".
------------------------------------------------------------------------------------
Wenn wir im Schriftsatz wie zuvor getan die Subsumierung unter "Sozialhilfe" für die "Beitrags"-Befreiung darlegen, so können wir sodann für den Befreiungsantrag die Zuständigkeit der Sozialgerichte behaupten.

@tarudi könnte dann beispielsweise bei Gericht beantragen, dass das VG Sigmaringen sich für unzuständig erklärt - hat es ja letztlich sogar bereits formuliert - , sodann aber in logischer Konsequenz die Abgabe an das Sozialgericht entscheidet.
Müsste schriftlich beantragt werden? Möglichst rasch?
Tut es das nicht, wären wir bei einer rechtlichen Grundsatzfrage und es könnte das Recht auf Beschwerde eingefordert werden ... OVG... BVerwG...

Eine derartige Tortur für mindestens rund 3000 Euro Kostenanfall ist niemandem zumutbar, erst recht nicht einem nicht-juristischen Normalbürger, ganz erst recht nicht einem Geringverdiener. Also wenn der Staat Recht bricht in rund 4 Millionen Fällen, ist nun einmal im Einzelfall wenig bis gar nichts machbar...


Selbst bei verlorener Klage nicht vollstreckbar?
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Interessanter Nebeneffekt: Wenn Bürger, soweit Geringverdiener,  für jeweils unterhalb von 500 Euro beim Sozialgericht klagen könnten, so wäre selbst beim Verlieren der Klage dies wohl nicht vollstreckbar, weil für solche Urteile nur ab 500 Euro, wie Im Thread dargelegt
-------  @pinguin 05. März 2019, 18:43 »
"Interessant ist hier übrigens, dass
   gemäß § 74a SGB X ein zu
   vollstreckender Betrag mindestens 500 Euro erreichen muß"

Die geliebten "Beiträge" haben einen Pferdefuss für die Kassierer: Da nicht "Steuer" oder "zivilrechtliche Pflicht", zählt das immer rein fiktiv als etwas "Autonomes". Also kann man in Betracht ziehen, alle 2 Jahre vor das SG zu ziehen mit jeweils rund 420 Euro Bescheidsumme?
Das könnte klappen, sofern Gerichte und Gerichtsvollzieher bereitwillig sind, diese Strategie zu tolerieren, um sich von diesen Unfug-'Akten zu entlasten.


Nun zum versprochenen Resümé / Teil 1:
Gegen einen Politik- und Justizskandal muss auf oberster Ebene gekämpft werden.
-----------------------------------------------------------
Wer dies kann und tut, benötigt eine mindestens minimale Arbeitskasse - so wie jeder Anwalt in seinem Berufsfach nie kostenlos arbeiten würde. Anderslautende Erfahrungen gibt es allenfalls als Stecknadeln um Heu-Gebirge.

@tarudi zählt zu den ganz ganz wenigen, die intern durch Handeln dokumentiert haben, dies so sehen zu können und zu wollen. Das macht es so schwer, sich damit abzufinden, wie hier nicht effizient genützt werden kann.
 
Dies auch im Hinblick auf die von @tarudi geschaffene Aktion / Petition, siehe den Fuß ihrer Beiträge. Da machen durchaus viele als Unterzeichner mit und das sei allen mal zur Prüfung ans Herz gelegt:
https://weact.campact.de/petitions/freie-und-selbstbestimmte-wahl-von-informationsquellen-kein-zahlungszwang


Resümé / Teil 2:
Das Forum, verkörpert wohl
---------------------------------------
durch die Gemeinschaft der Moderatoren, hat bisher eine Weichenstellung in diesem Sinn der Arbeitskassen-Hilfe nicht geschaffen. - Zu vergleichen mit insgesamt einigen 100 000 Euro für Rechtsanwälte - und wem hat dies die Befreiung von der Rundfunkabgabe bisher erobert? 

Wenn diese Weichenstellung ganz vielleicht jetzt vielleicht kommt, ist sie jedenfalls für die Normalverdiener zu spät. Für deren völlig neuen Schriftsatzbedarf hätte umgehend ab 19. Juli 2018 eine minimale Arbeitskasse gefördert werden müssen, wie ja intern mehrfach erbeten, aber auch mit Hinweisen im öffentlichen Teil des Forums, um das Niederwalzen der Klagen bei den Verwaltungsgerichten für alle rechtzeitig durch eine rasche Hauruck-Aktion auszubremsen.

Nun ist insoweit fast alles abgeurteilt und überwiegend im Vollstreckungsverfahren. Abgesehen von "gewaltigen Klimmzügen gegen Vollstreckung" ist es nun für alles zu spät. Erst einmal gezahltes Geld bekommt man vom Staat praktisch nie zurück, weil niemand für die Auszahlungsanweisung seine Unterschrift geben will - der eigenen Karriere zuliebe. Nur so lange noch nicht gezahlt wurde, kann man durch immer neue Anträge das System möglicherweise dauerhaft stilllegen bis zur irgendwann dann kommenden "Niederschlagung", die für derartiges im Rechtssystem durchaus gesetzlich geregelt ist.


Resümé / Teil 3:
Für die Geringverdiener - für Rückzahlung von je 1300 Euro an 4 Millionen Haushalte -
----------------------------------------------------------------------------------
wird bereits auf oberster Ebene gestritten. Das dürfte dank Strafrecht gewonnen werden und könnte (vermutlich) in Kettenwirkung eine Neuordnung der Finanzierung von ARD, ZDF,... auslösen.
Gegen diesen übelsten Teil des Politik- und Justizskandals wird auch gestritten, wenn der Streiter weiterhin im Stich gelassen wird in Sachen "bitte minimalste Arbeitskasse".
Aber da hat sich im übrigen gerade eine neue Arbeitskasse-Sammelstelle im Internet konstituiert. Viilleicht wird der materielle Teil der Sache zukünftig dann doch etwas ausgewogener. Schließlich haben auch Normalverdiener ein hohes Interesse: Bei Zwang zur Neuordnung dürften die Nichtzuschauer befreit werden, und sei es auch nur, um der AfD die vielleicht 3 Prozent "Wählerstimmen dank Rundfunkabgabe" nicht zu gönnen.


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k
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Zitat
Von hier zurück zu § 51 Abs. 1 Ziffer 6a) : Sozialgerichte zuständig im Fall von "Sozialhilfe".
------------------------------------------------------------------------------------
Wenn wir im Schriftsatz wie zuvor getan die Subsumierung unter "Sozialhilfe" für die "Beitrags"-Befreiung darlegen, so können wir sodann für den Befreiungsantrag die Zuständigkeit der Sozialgerichte behaupten.

Ich würde auch auf die hypothetisch passende Sozialleistung abstellen. Aber die Sozialhilfe seit der Schröder-Reform ist eher eine Auffangssozialleistung. Die Deutsche in Deutschland haben zu arbeiten (Wille des Gesetzgebers), deswegen sollte man zuerst an die Hartz4/ALGII(§ 51 I Nr.4a SGG) denken. Aber wie begründet man das ? Selbst die Befreiung ist eine gebundene Entscheidung ("werden... befreit"). Die ist vollständing durch die Gerichte überprüfbar. Deswegen liegt der Schwerpunkt der Befreiung in der Erteilung von dem Sozialbescheid. Man kann nicht dem Bürger anmuten, dass er zuerst um diesen Bescheid (oder sein Ersatz im Sinne des Leerbescheides) vor dem Sozialgericht streitet und danach noch einen Verwaltungsrechtsweg durchlaufen muss. Sollte er nicht aus der Gründen der Prozessökonomie oder Kraft Zusammenhang sofort beim Sozialgericht klagen ? Vielleicht sollte man noch über eine Feststellungsklage (§55 SGG) auf die Feststellung der sozialen Bedürftigkeit denken ? Diese Feststellung wäre (sollte?) dann ausreichend im Sinne des Bescheides. Wenn der Rundfunk selbst die Härtefälle nicht bearbeiten darf, dann müsste das eigentlich das Sozialgericht können (müssen?, weil das ist eine Pflicht des Staates aus Art.1 I GG (Existenzminimum)). Andererseits, wenn wir einmal diese Feststellung beantragen, dann sagt der Rundfunk, jetzt müssen die anderen das auch tun. Das ist auch nicht wirklich richtig  :( Besser ist es doch bei der Verpflichtungsklage(§54 SGG) zu bleiben und die Bedürftigkeit inzident zu prüffen?

So, Fragen über die Fragen  :'( Wenn der Staatsfunk sich nicht über alle Gesetze gestellt hätte, dann wäre das alles viel einfacher zu lösen.


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(X1)  @kavaka  § 55 SGB Sozialgesetzbuch: Feststellungsklage machen?
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Interessant ist, dies einfach in Schriftsätzen in Aussicht zu stellen, sofern die Zuständigkeit Sozialgericht nicht anerkannt werde... Wirkung wäre vor allem, dass mit einem Bescheid dann eigentlich gewartet werden müsste für die Dauer der Vorklärung, so dass die 1-Monatsfrist für "VG-Klage" noch nicht ins Laufen kommt. Macht man die Feststellungsklage wirklich, so dürfte die Klage bei entsprechendem Antrag wohl frei von Gerichtskosten sein?
Und da das BVerfG am 18. Juli 2018 es als "Beitrag" bestätigte, passt rein verbal gesehen ja sogar Absatz (2). Gemeint zwar wohl vom Gesetzgeber "Beitrag zur Sozialversicherung", aber schließlich ist ja auch bei der Pflegeversicherung es ein "Beitrag für die" (!) "Möglichkeit der Nutzung". Diese Übereinstimmung muss dann am besten wohl gleich hinein in die Erörterung  im eigenen Schriftsatz.
--------------------------
Zitat:   § 55 SGB:
(1) Mit der Klage kann begehrt werden
   1.    die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses,
... wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat.
(2) Unter Absatz 1 Nr. 1 fällt auch die Feststellung, in welchem Umfang Beiträge zu berechnen oder anzurechnen sind.
--------------------------


(X2)  Beispiel-Schriftsätze / Brief-Beispiele für Anträge unter Auswertung dieses Threads:   
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Schriftsätze dafür sollen nun auf einer neuen Plattform im Internet angeboten werden.
Jedermann kann dann mit einmalig 50 € die Erstfassung eines Schreibens oder dessen wunschgerechte Ausweitung subventionieren.
1x subventionieren reicht. Die Last der Finanzierung einer Minimal-Arbeitskasse für eine Sammlung von Briefbeispielen soll sich auf viele Schultern verteilen. Mitmachen? Bitte per PM.


(X3)  Ermittlung des Existenzminimums: Für Konsum rund 630 Euro - stimmt!
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Eine Begründung A: ist ja bereits in diesem Thread: Rückgriff auf Gesetzgebung bis 2005.
Nun aber noch viel besser eine weitere Begründung B: Bei "Bescheid-Besitzenden" (also Leistungsempfänger) ist man von der Rundfunkabgabe auch befreit, sofern Zuverdienst bis zu 50 % - jedenfalls hier nichts anderes erkennbar.

Damit ist die Befreiungsgrenze bei Beihilfenempfängern also nicht etwa nur rund 420 Euro, sondern in der Tat sogar 630 Euro. Bei Mehrpersonen-Haushalten ist sinngemäß abzustellen auf die "Beihilfengrenze plus jeweiliger Prozentsatz der nicht-schädlichen Zuverdienste".
Sehr ausführlich über Minima-Arten, Gesetze und Praxis und die teils kaum lösbaren Probleme:
(Gegenwert von rund 5 A4-Seiten) in der FAZ 25. Februar 2019 Seite 15.

 
(X4) Mit der Intendanz "Härtefall" ausstreiten statt passiv auf Gerichtsurteil darüber zu warten.
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Fall H. S. (Geringverdiener, SWR): Hat beim VG verloren.
Über seinen Fall war ein Thread vorübergehend aktiv vor einigen Wochen - Name hier verkürzt. Eine von @pjotre vorgeschlagene Verkomplizierung der Anträge erschien dem Kläger nicht aussichtsreich weiterführend, unterblieb also. Das ist o.k. so.

Wichtig ist aber aus der Urteils-Begründung, weil in diesem Thread das Problem zur Sprache kam:
Der Kläger hatte beim Gericht nahegelegt, die - beim VG erstmals vorgetragene - Härtefallprüfung zu behandeln.
Das Gericht erklärte, dass beim VG ein derartiges aktives Handeln nach Verfahrensrecht vertretbar wäre, obgleich das an sich beim SWR und also früher hätte beantragt werden müssen. Es halte diese gerichtliche Bearbeitung aber nicht für angebracht, da sowieso mangels Sozialbescheid eine Bewilligung ausscheide.
Es folgt im Urteil die ellenlange Bausteintextbegründung, hochtrabend einschüchternde Jura-Texte praktisch baugleich mit den Texten, die von ARD-Juristen stammen und im Kern rechtsverletzend sind ("illegal"?).

Also nochmals, Härtefallantrag immer beim ARD-Intendanten machen und die Sache durch Streiterei-Schreiben nicht urteilsreif werden lassen - Richter warten dann gewöhnlich ab, so lange rund 1x im Monat ein Neuzugang zur Akte ist - "und wenn sie nicht gestorben sein werden, dann korrespondieren sie in 5 Jahren noch."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2019, 07:12 von Markus KA«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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