Zeit für ein Resümé
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Dieser Thread hat binnen weniger Tage kooperativ eine hervorragende Einkreisung einer Sache erbracht, die wir bisher wohl nie so breit erarbeitet hatten. Alles ist hier intern übersichtlich archiviert worden und damit reif, in Schriftsatz-Beispieltexten für alle verwertet zu werden.
Hier am Beitragsende der Versuch eines Resümés. Vorab aber:
@kavaka / Sozialgesetzbuch / wichtiger Hinweis,
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Das war hier bisher noch nicht hier auf dem (Bild)Schirm... Also:
https://dejure.org/gesetze/SGG/51.html§ 51(1) Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten
... 6a. in Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes,
"Sozialhilfe" - mit dieser winzigen Erweiterung des Gesetzes ergibt sich eine neue universelle Zuständigkeit der Sozialgerichte, wobei man allerdings noch die berühmte "Absicht des Gesetzgebers" zu recherchieren hätte.
Nur dies "Sozialhilfe" von der langen Liste des § 51 käme wohl in Frage, wenn auch recht eventuell. Um damit konkret im Schriftsatz operieren zu können, wäre wohl mehr nützlich:
Im Schriftsatz wäre wohl Rückgriff zu machen auf das Gutachten ?_2010_? von Ex-Bundesverfassungsrichter Paul (Paul_!) Kirchhof:
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Darin wird nämlich die einfache Form der Befreiung der "Sozialbescheid-Besitzenden" als verfassungswidrig eingestuft. Nötig sei vielmehr, dass deren Beihilfen um die 17,50 Euro zu erhöhen seien, weil in Wahrheit eine "Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums". Zahlungstechnisch durchführbar als Abführung aus dem Staatsbudget.
So gilt es ja beispielsweise auch für Subventionierung der Vorteile bei Nahverkehrs-Tickets, nämlich aus dem öffentlichen Haushalt kompensiert / eingezahlt.
Hier sind auch laufend von Paul Kirchhofs Sekretariat standardmäßig verteilte E-Mails archiviert, in denen er auch und noch während der Gesetzesanwendung in späteren Jahren die Falschbehandlung monierte.
Da werden die ARD-Juristen gemeint haben? "Wie sollen wir den Landesparlamenten ein Gesetz zum Abnicken und Durchpeitschen liefern können, wenn wir zugleich verlangen müssen, eine Geldspritze für uns in den Landeshaushalt einzustellen?" Da wurde wieder einmal das Faktische dem Grundgesetz übergeordnet?
Paul Kirchhof hat diese Meinung also nie widerrufen, sondern bestätigt, dass der Erlass gleich zu werten sei mit einer Sozialleistung - dann eben verfassungswidrig auf die andern Beitragszahler verteilt wäre statt es dem Staatshaushalt anzulasten. (Durchaus belangreich, weil der Staatshaushalt Steuern GG-gemäß nach Leistungsfähigkeit differenziert, die Rundfunkabgabe aber nicht.)
Von hier zurück zu § 51 Abs. 1 Ziffer 6a) : Sozialgerichte zuständig im Fall von "Sozialhilfe".
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Wenn wir im Schriftsatz wie zuvor getan die Subsumierung unter "Sozialhilfe" für die "Beitrags"-Befreiung darlegen, so können wir sodann für den Befreiungsantrag die Zuständigkeit der Sozialgerichte behaupten.
@tarudi könnte dann beispielsweise bei Gericht beantragen, dass das VG Sigmaringen sich für unzuständig erklärt - hat es ja letztlich sogar bereits formuliert - , sodann aber in logischer Konsequenz die Abgabe an das Sozialgericht entscheidet.
Müsste schriftlich beantragt werden? Möglichst rasch?
Tut es das nicht, wären wir bei einer rechtlichen Grundsatzfrage und es könnte das Recht auf Beschwerde eingefordert werden ... OVG... BVerwG...
Eine derartige Tortur für mindestens rund 3000 Euro Kostenanfall ist niemandem zumutbar, erst recht nicht einem nicht-juristischen Normalbürger, ganz erst recht nicht einem Geringverdiener. Also wenn der Staat Recht bricht in rund 4 Millionen Fällen, ist nun einmal im Einzelfall wenig bis gar nichts machbar...
Selbst bei verlorener Klage nicht vollstreckbar?
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Interessanter Nebeneffekt: Wenn Bürger, soweit Geringverdiener, für jeweils unterhalb von 500 Euro beim Sozialgericht klagen könnten, so wäre selbst beim Verlieren der Klage dies wohl nicht vollstreckbar, weil für solche Urteile nur ab 500 Euro, wie Im Thread dargelegt
------- @pinguin 05. März 2019, 18:43 »
"Interessant ist hier übrigens, dass
gemäß § 74a SGB X ein zu
vollstreckender Betrag mindestens 500 Euro erreichen muß"
Die geliebten "Beiträge" haben einen Pferdefuss für die Kassierer: Da nicht "Steuer" oder "zivilrechtliche Pflicht", zählt das immer rein fiktiv als etwas "Autonomes". Also kann man in Betracht ziehen, alle 2 Jahre vor das SG zu ziehen mit jeweils rund 420 Euro Bescheidsumme?
Das könnte klappen, sofern Gerichte und Gerichtsvollzieher bereitwillig sind, diese Strategie zu tolerieren, um sich von diesen Unfug-'Akten zu entlasten.
Nun zum versprochenen Resümé / Teil 1:
Gegen einen Politik- und Justizskandal muss auf oberster Ebene gekämpft werden.
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Wer dies kann und tut, benötigt eine mindestens minimale Arbeitskasse - so wie jeder Anwalt in seinem Berufsfach nie kostenlos arbeiten würde. Anderslautende Erfahrungen gibt es allenfalls als Stecknadeln um Heu-Gebirge.
@tarudi zählt zu den ganz ganz wenigen, die intern durch Handeln dokumentiert haben, dies so sehen zu können und zu wollen. Das macht es so schwer, sich damit abzufinden, wie hier nicht effizient genützt werden kann.
Dies auch im Hinblick auf die von @tarudi geschaffene Aktion / Petition, siehe den Fuß ihrer Beiträge. Da machen durchaus viele als Unterzeichner mit und das sei allen mal zur Prüfung ans Herz gelegt:
https://weact.campact.de/petitions/freie-und-selbstbestimmte-wahl-von-informationsquellen-kein-zahlungszwangResümé / Teil 2:
Das Forum, verkörpert wohl
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durch die Gemeinschaft der Moderatoren, hat bisher eine Weichenstellung in diesem Sinn der Arbeitskassen-Hilfe nicht geschaffen. - Zu vergleichen mit insgesamt einigen 100 000 Euro für Rechtsanwälte - und wem hat dies die Befreiung von der Rundfunkabgabe bisher erobert?
Wenn diese Weichenstellung ganz vielleicht jetzt vielleicht kommt, ist sie jedenfalls für die Normalverdiener zu spät. Für deren völlig neuen Schriftsatzbedarf hätte umgehend ab 19. Juli 2018 eine minimale Arbeitskasse gefördert werden müssen, wie ja intern mehrfach erbeten, aber auch mit Hinweisen im öffentlichen Teil des Forums, um das Niederwalzen der Klagen bei den Verwaltungsgerichten für alle rechtzeitig durch eine rasche Hauruck-Aktion auszubremsen.
Nun ist insoweit fast alles abgeurteilt und überwiegend im Vollstreckungsverfahren. Abgesehen von "gewaltigen Klimmzügen gegen Vollstreckung" ist es nun für alles zu spät. Erst einmal gezahltes Geld bekommt man vom Staat praktisch nie zurück, weil niemand für die Auszahlungsanweisung seine Unterschrift geben will - der eigenen Karriere zuliebe. Nur so lange noch nicht gezahlt wurde, kann man durch immer neue Anträge das System möglicherweise dauerhaft stilllegen bis zur irgendwann dann kommenden "Niederschlagung", die für derartiges im Rechtssystem durchaus gesetzlich geregelt ist.
Resümé / Teil 3:
Für die Geringverdiener - für Rückzahlung von je 1300 Euro an 4 Millionen Haushalte -
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wird bereits auf oberster Ebene gestritten. Das dürfte dank Strafrecht gewonnen werden und könnte (vermutlich) in Kettenwirkung eine Neuordnung der Finanzierung von ARD, ZDF,... auslösen.
Gegen diesen übelsten Teil des Politik- und Justizskandals wird auch gestritten, wenn der Streiter weiterhin im Stich gelassen wird in Sachen "bitte minimalste Arbeitskasse".
Aber da hat sich im übrigen gerade eine neue Arbeitskasse-Sammelstelle im Internet konstituiert. Viilleicht wird der materielle Teil der Sache zukünftig dann doch etwas ausgewogener. Schließlich haben auch Normalverdiener ein hohes Interesse: Bei Zwang zur Neuordnung dürften die Nichtzuschauer befreit werden, und sei es auch nur, um der AfD die vielleicht 3 Prozent "Wählerstimmen dank Rundfunkabgabe" nicht zu gönnen.