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Darf die Landesrundfunkanstalt Mahnungen schreiben?

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busymeister:
Darf die  Landesrundfunkanstalt überhaupt Mahnungen verschicken?

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erteilt das Recht zum Erlassen von Festsetzungsbescheiden - aber nicht mehr.

Wenn ja, müssen die Mahnungen eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten?

ope23:

--- Zitat von: busymeister am 27. Februar 2019, 20:58 ---Darf die  Landesrundfunkanstalt überhaupt Mahnungen verschicken?
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erteilt das Recht zum Erlassen von Festsetzungsbescheiden - aber nicht mehr.

--- Ende Zitat ---
Die Mahnungen kommen angeblich schon von der Vollstreckungsbehörde, die von der LRA um Amtshilfe ersucht wurde.


--- Zitat von: busymeister am 27. Februar 2019, 20:58 ---Wenn ja, müssen die Mahnungen eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten?

--- Ende Zitat ---
Meines unmaßgeblichen Forumsmitwissens: nein, und eine Mahnung ist auch kein Verwaltungsakt. Aber bitte selbst im Forum suchen, dazu gibt es Äußerungen.

 :)

busymeister:

--- Zitat von: ope23 am 28. Februar 2019, 11:38 ---Die Mahnungen kommen angeblich schon von der Vollstreckungsbehörde, die von der LRA um Amtshilfe ersucht wurde.

--- Ende Zitat ---

Eben nicht.  Im Vollstreckungsersuchen wird ein Datum der Mahnung angegeben. Der Schriftsatz mit dem angegebenen Datum und Betreff Mahnung kommt vom Beitragssevice der SWR und keiner Vollstreckungsbehörde.

Markus KA:
Möglicherweise muss man zwischen den einzelnen Bundesländern mit ihren unterschiedlich ersuchenden und ersuchten Vollstreckungsbehörden unterscheiden.

In Baden-Württemberg ist der SWR die ersuchende Vollstreckungsbehörde, die wohl Mahnungen schreibt und direkt den Gerichtsvollzieher um Amtshilfe ersucht.

busymeister:
Meine Frage entsteht, weil es im Forum vom Bürger schon angesprochen wurde und ich möchte die Antwort verstehen und tiefer analysieren - siehe unter
Mahngebühren des Rundfunks sind nicht vollstreckbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29014.msg182144.html#msg182144

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