Die Schweiz hat von Deutschland gelernt.
Die Schweiz nimmt aber am EU-Binnenmarkt teil und ist insofern auch der Rechtsprechung durch den EuGH unterworfen.
Rundfunk ist nicht Internet, weil es sich um 2 unterschiedliche Übertragungstechniken handelt; ein PC ist insofern kein Rundfunkempfangsgerät.
@Bürger
Internet-Fernsehanbieter
ist eine Person, die (klassische) Rundfunkprogramme bzw. -sendungen für das Internet aufbereitet und via Internet für einen End-Nutzer zur Verfügung stellt; sog. Live-Streaming gehört ebenfalls dazu. (So meine Kenntnis, die aber auch falsch sein kann).
Dieser "Internet-Fernsehanbieter" benötigt in jedem Falle, sofern er nicht selbst Urheber der von ihm via Internet verbreiteten Fernsehdienstleistung ist, eine Genehmigung durch den Urheber der via Internet zu verbreitenden Publikation. -> Weil es für jeden (!) Übertragungsweg einer separaten Genehmigung des Urhebers bedarf.
Die Richtlinie über audio-visuelle Mediendienste, wie auch alle anderen Dienstleistungs-Bestimmungen, regeln hierzu nähere Details. Der End-Nutzer ist in jedem Falle immer nur derjenige, der ein Medienprodukt, (bspw.), als Medienkonsument in rein eigener Sache verwendet und nicht gewerblich/wirtschaftlich weiterverarbeitet, um daraus Einnahmen zu erzielen.
Verkompliziert wird das urheberrechtlich dann zusätzlich, daß zwischen dem Übertragungsweg, (in technischer Hinsicht als vergleichbar zur Straße), und der Dienstleistung selber, also dem über diesen Übertragunsgweg übertragenen Programm, (bspw. also die Busfahrt), differenziert wird. Beides kann, muß aber nicht zwingenderweise von ein und derselben Person realisiert werden.
Edit "Bürger" - zur Definition "Rundfunk" siehe/ diskutiere bitte u.a. unter
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28744.0.html
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