Aus Gründen des Wettbewerbs keine Auskunft, na dann einfach den Wettbewerb weglassen und Behörden Auskünfte zu den Kosten verschiedener Maßnahmen nachfragen. Geht doch bei anderen Behörden auch oder nicht? Ein Polizeieinsatz verursacht Kosten, Auskunft zu solchen Kosten können doch oft beziffert werden. Steht die Polizei im Wettbewerb zu anderen Anbietern? Diese Frage lässt sich sicherlich nur im jeweiligen Kontext klären. Gewöhnlich wird es wahrscheinlich verneint. Welche Kosten stehen jedoch bei der Polizei fest? Wahrscheinlich die jeweiligen Gehaltskosten.
Die Wettbewerbsgründe, welche der öffentlich rechtliche anführen will sollten da genauer untersucht werden, weil Gehaltskosten also die Ausgaben - nicht was jeder Einzelne bekommt bei öffentlichen Diensten geregelt ist. Beim öffentlichen Rundfunk, welcher Behörde sein und nicht sein will fehlt eine Anpassung an diese Dienste. Warum überhaupt? Kann das mit Wettbewerb überhaupt begründet werden? Darf es diesen an dieser Stelle geben? Erfolgt eine Ungleichbehandlung einer sonst vergleichbaren Leistung - öffentliche Arbeit/Dienst? Müssten nicht Mitarbeiter der Polizei auf gleiche Bezahlung wie beim öffentlichen Rundfunk klagen?
Schon aus dem Grund, dass potenzielle Bewerber nicht zu privaten Anbietern in so großer Anzahl gezogen werden, dass es an Nachwuchskräften mangelt. Wir können ja nicht verlangen, dass beim Rundfunk gespart wird, aber wir könnten darauf hinarbeiten, dass der öffentliche Dienst seine Gehaltsstruktur am Rundfunk ausrichtet. Das ist höchste Zeit dafür. Damit das möglich wird, muss wohl die Eingliederung der Kosten für Personal des Rundfunks wie bei anderen Behörden in den Haushalt erfolgen. Also die Kosten für das Programm sind von den Personalkosten haushaltstechnisch vollständig zu trennen und losgelöst vom Rundfunkbeitrag zu betrachten und auch zu erheben. Es gibt keinen Wettbewerb bei Personalkosten im öffentlichen Dienst.