Es fehlen wahrscheinlich auch Angaben zur Haftung in einer Gesamtschuldner-Vereinigung. Dazu erfolgt zwar ein Verweis auf die AO und gegebenenfalls auf das BGB. Es fehlen jedoch die Angaben zur freien Auswahl und wie die Ausübung und das Ermessen dabei erfolgt. Ein Schuldner sollte aus dem Gesetz erkennen können warum oder weshalb er ausgewählt wird oder zumindest wie und nach welchen Kriterien diese Auswahl erfolgen wird. Mit den gefundenen Angaben muss er eine Kette von Gesetzen sichten um das am Ende doch nicht erkennen zu können.
Bei den Zahlungsangaben, welche nicht im Gesetz stehen, z.B. Kontonummer, Adresse usw., verhält es sich ebenso. Mal ganz abgesehen von der Berechnung der Fälligkeit, welche auch schwammig ist.
Man muss sich nicht einmal blöd anstellen, aber nur mittels des einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist weder eine Anmeldung noch eine Erfüllung der "Schickschuld" möglich.
Der Bürger müsste zwingend weitere Gesetze und anderes lesen, um zu verstehen, wohin, wann, wieviel oder was (ein "Rundfunkbeitrag" - was ist das? welche Einheit?) und in welcher Form? (CD? Video? Geld?).
Um vielleicht zu verstehen wie er seine Mitbewohner belangen oder zur "Erstellung" des "Rundfunkbeitrags" bewegen kann, muss er andere Gesetze lesen. Um zu verstehen, warum ausgerechnet er für einen Bescheid einer Wohnung mit mehreren gemeldeten Bewohnern ausgewählt wird und nicht ein anderer der gemeldeten Bewohner, kann er soviel lesen wie er will und würde dennoch nicht fündig.
Selbst, wenn das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass der Bürger alles aus weiteren Gesetzen oder Gesetzesbegründungen lesen kann, so ist die Frage zu stellen, ob der durchschnittliche Bürger diese Verweisungen dazu, welche es teilweise nicht gibt, suchen muss - bzw. ob ihm dies zuzumuten ist.
Schließlich soll er doch - noch dazu ohne Grundverwaltungsakt - erkennen, was er bereits "aus dem Gesetz heraus" tun soll und sich darauf einstellen können, was passieren wird. Aber kann er das tatsächlich?
Wenn das bereits bei einer Bank bei einem Text zu einem Widerspruch angegriffen wird, dann sollten diese "Verbraucherschützer" mal anfangen, Gesetze zu lesen und auf Tauglichkeit für den durchschnittlich Gebildeten prüfen. Ist halt kein Blumentopf mit zu gewinnen, schließlich geht es nicht gleich um Milliarden und auch nicht um Verbraucher.