@alle
Der Tagungsband gibt wohl anschaulich den IST-Zustand wieder, der in Sachen "Zwangsvollstreckung" die Meinung der Bundesregierung darstellt, ist diese doch Herausgeber; das BMJV ist ja unstreitig Teil der Bundesregierung?
Der Auffassung von User Markus KA kann insofern allerdings nicht zugestimmt werden, da in diesem Schulungsdokument auch Quellen, wie bspw. diese Entscheidung des BGH zum Pfändungsschutz, benannt sind.
Und auch die Aussage von User Kurt erweckt den Eindruck, daß dieses Dokument nicht gelesen worden sein kann.
Denn da der Pfändungsschutz bundesrechtlich in §§850 ZPO geregelt ist, hat den eh jede Behörde einzuhalten, auch in eigener Sache.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;