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Hat die Stadtkasse Bankdaten auf rechtswidrigem Wege erlangt?

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PersonX:
Das Problem hier dürfte der Dauerauftrag sein.

Es wurden damit Bankdaten bekannt. Nach Einstellung der Zahlung erfolgte offensichtlich kein Kontowechsel, somit konnte dem Pfändungsversuch ins Blaue nachgekommen werden.

Die Kontodaten wurden wahrscheinlich durch die beauftragende Stelle geliefert.

Eine Auskunft bei anderen Stellen wird wahrscheinlich ergeben, dass keine Daten angefragt wurden.

Diese Vorgänge sind insoweit bekannt, als dass es Konten von Sparkassen sind.
Bei einer solchen wurde zumindest ohne Zwischenschritt einer Stadtkasse oder GV im Raum Sachsen auf ähnliche Weise eine Kontopfändung ausgelöst.

Mataya:

--- Zitat von: PersonX am 18. Januar 2019, 10:05 ---Das Problem hier dürfte der Dauerauftrag sein.

Es wurden damit Bankdaten bekannt. Nach Einstellung der Zahlung erfolgte offensichtlich kein Kontowechsel, somit konnte dem Pfändungsversuch ins Blaue nachgekommen werden.
--- Ende Zitat ---

Nein, es erfolgte kein Kontenwechsel. Soweit bekannt ist, werden dem Empfänger eines Dauerauftrages aber keine Bankdaten geliefert...? Auf Kontoauszügen dürfte lediglich "Betrag X durch Person A überwiesen" stehen, ohne Angabe der überweisenden Bank... Person A hat gerade nachgeschaut, wie sich im Kontoauszug der Eintrag einer Rückerstattung durch Person B eines Betrages X auf das Konto von A darstellt. Im Kontoauszug steht lediglich "Name Person B" und "Betrag X", kein Hinweis auf die Bank von B, keine IBAN, keine Kennung, nix.


--- Zitat ---Die Kontodaten wurden wahrscheinlich durch die beauftragende Stelle geliefert.
--- Ende Zitat ---

Welche da der WDR Köln wäre.


--- Zitat ---Eine Auskunft bei anderen Stellen wird wahrscheinlich ergeben, dass keine Daten angefragt wurden.
--- Ende Zitat ---

Davon wird in vorgenanntem Fall ebenfalls ausgegangen.


--- Zitat ---Diese Vorgänge sind insoweit bekannt, als dass es Konten von Sparkassen sind.
Bei einer solchen wurde zumindest ohne Zwischenschritt einer Stadtkasse oder GV im Raum Sachsen auf ähnliche Weise eine Kontopfändung ausgelöst.
--- Ende Zitat ---

Das ist interessant, danke für den Hinweis.

PersonX:
Ein anderer Punkt könnte die Zahlung andere Kosten bei der Stadtkasse sein, so dass bei der Stadtkasse bereits ein Personenkonto mit Daten zu A vorhanden war. Ein mögliches Beispiel für das Bezahlen bei der Stadt wäre z.B. die Bezahlung eines Kindergartenplatzes über diese Kasse.

Mataya:
Nein, der Stadtkasse konnten vorher die Kontodaten von A nicht bekannt sein, es wurde nie eine bargeldlose Zahlung an die Stadt getätigt, wenn Geschäfte im Bürgeramt abgewickelt wurden, dann stets mit Bargeld (z.B. bei Beantragung neuer Perso, beglaubigte Kopien, etc.).

Markus KA:

--- Zitat von: Mataya am 18. Januar 2019, 08:59 ---Sollte A vor Klageerhebung noch den Behördenleiter direkt auffordern, den Sachverhalt zu klären?
--- Ende Zitat ---

Das wäre natürlich die erste und kostengünstigste Möglichkeit.

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