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Hat die Stadtkasse Bankdaten auf rechtswidrigem Wege erlangt?

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Mataya:
Man stelle sich folgenden fiktiven Fall der fiktiven Person A vor. Bei A wurde eine Kontopfändung seitens der zuständigen Stadtkasse im Auftrag des WDR Köln durchgeführt, jedoch ohne dass A vorher zur Vermögensauskunft herangezogen wurde oder anderweitig die Bankdaten dem WDR Köln noch der Stadtkasse mitgeteilt wurden. Fiktive Person A hat zu Zeiten, als noch Beiträge gezahlt wurden, stets einen Dauerauftrag eingerichtet und niemals eine Einzugsermächtigung erteilt, die Stadtkasse hat ebenfalls nie in einem fiktiven Geschäftsfalle (z.B. Zahlung der Gebühr neuer Personalausweis etc.) die Bankdaten von A mitgeteilt bekommen.

Eine fiktiver Antrag gem. Art. 15 DSGVO an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, ob dort ein Kontenabruf gem. § 93 AO seitens der zuständigen Stadtkasse erfolgte, wurde negativ beantwortet, es gab keinen Abruf, dort liegen keine Daten zu A vor.

Nun hat fiktive Person A eine weitere Anfrage an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gem. §15 DSGVO gestellt, ob dort ein Kontenabruf-Ersuchen nach § 24c KWG zur fiktiven Person A stattgefunden hat. Die Anfrage ist bislang noch unbeantwortet.

Die Stadtkasse, die in fiktivem Fall zuständig ist, wurde bereits Mitte Dezember 2018 schriftlich aufgefordert, mitzuteilen, woher die verarbeiteten Bankdaten von A stammen, jedoch wird A bis heute vertröstet und hat bislang keine Antwort bekommen.

Frage: Sofern die Anfrage ans BaFin ebenfalls negativ quittiert wird, dort kein Kontenabruf stattgefunden hat, dürfte die Stadtkasse die Kontodaten auf rechtswidrigem Wege erlangt haben.

Was kann Person A dann tun? Klagen wegen rechtswidriger Datenverarbeitung?  Gab es einen solchen fiktiven Fall schon einmal?

Person A dankt bereits für Antworten  :)

Housebrot:

--- Zitat von: Mataya am 17. Januar 2019, 18:23 ---Man stelle sich folgenden fiktiven Fall der fiktiven Person A vor. Bei A wurde eine Kontopfändung seitens der zuständigen Stadtkasse im Auftrag des WDR Köln durchgeführt, jedoch ohne dass A vorher zur Vermögensauskunft herangezogen wurde oder anderweitig die Bankdaten dem WDR Köln noch der Stadtkasse mitgeteilt wurden. Fiktive Person A hat zu Zeiten, als noch Beiträge gezahlt wurden, stets einen Dauerauftrag eingerichtet und niemals eine Einzugsermächtigung erteilt, die Stadtkasse hat ebenfalls nie in einem fiktiven Geschäftsfalle (z.B. Zahlung der Gebühr neuer Personalausweis etc.) die Bankdaten von A mitgeteilt bekommen.
--- Ende Zitat ---

Handelt es sich möglicherweise um eine Stadtkasse, die in einem Dorf nahe der Düssel tätig ist ?

Grüße
Adonis

Markus KA:
Es ist manchmal verwunderlich, wie die Kreditinstitute mit dem roten "S" plötzlich die neue Adresse des Kunden in ihrem System haben, obwohl der Kunde sie noch nicht darüber informiert hat.  ;)

In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass der verantwortliche Behördenleiter der Stadtkasse im Rahmen einer Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht zur Klärung bzw. Stellungnahme des Sachverhaltes aufgefordert worden ist.

Mataya:
Wie sollte jenes Kreditinstitut mit dem blutroten S die Adresse der betroffenen Person A im vorliegenden fiktiven Fall bekommen haben, wo doch A seit langem bei einem völlig anderen Kreditinsitut mit einem großen V heimelig eingerichtet ist und auch kein Umzug stattgefunden hat?

Vielen Dank für den Hinweis auf das möglich erscheinende Erheben einer fiktiven Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht. Auf welche Paragraphen müsste sich berufen werden? Sollte A vor Klageerhebung noch den Behördenleiter direkt auffordern, den Sachverhalt zu klären? Bislang wurde lediglich eine junge, unbedarfte Sachbearbeiterin kontaktiert, die sich derzeit sehr bedeckt hält bzw. nicht mehr erreichbar ist  ::)


Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen überflüssigen (ungekürzten) Vollzitate des (unmittelbaren) Vorkommentars verwenden. Zitate nur zum Hinweis auf oder Verdeutlichung von besonderen Aspekten verwenden, auf die eingegangen wird.

Mataya:
Noch ergänzend: Es handelt sich bei der im fiktiven Fall involvierten Stadtkasse um jene Stadtkasse in einem alten, linksrheinisch gelegenen Römerlager namens Novaesium.

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