Wer darf alles "Vollstreckungsbehörde" im Land Brandenburg sein?Für das Land Brandenburg scheint das klar geregelt, oder doch nicht?
Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg wurde im Oktober 2018 neu gefasst.
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg)vom 16. Mai 2013
(
GVBl.I/13, [Nr. 18])
zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018
(
GVBl.I/18, [Nr. 22], S.29)
http://bravors.brandenburg.de/gesetze/vwvgbbgAbschnitt 2
Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen
§ 17 Vollstreckungsbehörden
[...]
(2) Die Beitreibung ist eine Aufgabe der Vollstreckungsbehörden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Beitreibung der öffentlich-rechtlichen Geldforderungen
- des Landes durch
- die Behörden der Finanzverwaltung, wenn es sich um Steuern und steuerliche Nebenleistungen handelt,
- die Behörden der Justizverwaltung, wenn es sich um die Beitreibung von Forderungen handelt, die von ihnen einzuziehen sind,
- die Landkreise und kreisfreien Städte, soweit nicht die Beitreibung nach Buchstabe a oder Buchstabe b erfolgt,
- die Landeshauptkasse anstelle der Landkreise und kreisfreien Städte, wenn diese Vollstreckungsschuldner sind,
- der Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der kommunalen Anstalten im Sinne der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sowie der sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz im Land Brandenburg durch die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter,
[...]
Heißt also, daß die einzelne Stadtkasse bspw. gar nicht Vollstreckungsbehörde im Sinne des Gesetzes ist, wenn es sich bei der zu dieser Stadtkasse gehörenden Gebietskörperschaft nicht, bspw., um eine kreisfreie Stadt handelt?
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg wiederum, es dreht sich ja nun einmal um den Rundfunkbeitrag, hat, wie u. a. in nachstehendem Thema kundgetan
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg wird als Behörde bezeichnethttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25656.msg185100.html#msg185100 seinen Sitz im Land Berlin.
Beim vormaligen ORB war es ja was anderes, der hatte seinen Sitz in Potsdam, also im Land Brandenburg, aber für den RBB gilt diesen eben nicht, zumal der ja eine 2-Länder-Anstalt ist?
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