Was bedeutet „Grundversorgung“ noch?
Diese Entwicklungen machen eine Neuformulierung des Kernauftrags für die Anbieterseite wie auch für die in die Gesellschaft eingebetteten Aufsichtsgremien nötig. Nur so lässt sich die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programmproduktion sichern und für ein Mindestmaß an Planungssicherheit sorgen. Ein solcher Kernauftrag, bei Wahrung von Funktionsgarantie und Programmautonomie, kann aber nur sinnvoll formuliert werden, wenn man sich mit den konkreten Programmleistungen beschäftigt, in der Spitze wie in der Breite – und gerade hierfür fehlt bei aller sonstigen medienpolitischen „Kommissionitis“ (KEF, GVK, KEK, ZAK, DLM, KJM etc.) eine kompetente Instanz.
Die
kompetente Instanz ist in einer aufgeklärten, aus mündigen Bürgern bestehenden Demokratie - einfach -
der Nutzer, der durch sein Verhalten Bedarf/Nachfrage signalisiert.
Die Annahme, es bedürfe einer Art Bevormundung, ist falsch.