Archiv > Pressemeldungen Dezember 2018

ARD droht mit Verfassungsklage

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drone:
Den MinisterpräsidentInnen und ihren Parlamentsmitgliedern, die sich durch solche Aussagen möglicherweise "genötigt" oder gar "erpresst" fühlen könnten, sei hier nochmals das Rechtsgutachten von Prof. Hubertus Gersdorf [1] ans Herz gelegt. Denn es gibt sinnvolle(sic!) Alternativen, wenn man dort nur bereit ist, Zeit in die gesetzliche Präzisierung des Angebotsauftrags zu investieren!

(Meister Wilhelm sollte sich jetzt schon 'mal ducken, wenn der Bumerang denn je zurückkäme...)

[1] AG-Dok-Gutachten: Vorgaben zum Informationsanteil bei ARD und ZDF zulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29468.0.html

Thejo:
Hahahahaha! Dazu hab ich genau am Tage zuvor (27.12.) hier bereits geschrieben:
Ministerpräsidenten wollen ARD und ZDF zum Sparkurs zwingen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29589.msg185838.html#msg185838

--- Zitat von: Thejo am 27. Dezember 2018, 10:37 ---2003 gab es schon mal das "SMS-Papier": Rundfunkstrukturreform: Positionspapier der Ministerpräsidenten Stoiber, Steinbrück und Milbradt. Wieviel hat das bewegt?
[...]

--- Ende Zitat ---

Das wäre nicht die erste Verfassungsklage... ich verweise ein weiteres Mal auf das 5. Rundfunkurteil vom BverfG. Die LRA tun so, als gelte Artikel 5 GG für sie und nicht für die Bürger. In meinem Verständnis sollen die LRA den Artikel 5 - oder präziser eine zensurfreie Meinungsfreiheit - lediglich repräsentieren, aber das können (wollen?) sie ja anscheinend auch nicht... (Aber was weiß ich schon darüber, was das System will)


--- Zitat ---Anlass für das fünfte „Rundfunkurteil“ war eine Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Süddeutscher Rundfunk (SDR) und Südwestfunk (SWF) gegen Teile des baden- württembergischen Landesmediengesetzes vom 16. Dezember 1985, da sie sich durch diese Regelungen in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt fühlten.
--- Ende Zitat ---

Jedes Mal, wenn man denen sagt, ihr müsst Sparen oder mit dieser Verschwendung aufhören, bzw. unnötige Programme einstellen, holen die die Art.5-GG-Keule vor und behaupten dann einfach: Wir können so unseren verfassungsgegebenen Auftrag nicht erfüllen! Und die Schau geht weiter, wie gehabt.

[Edit und just schrieb er schon hier, während ich noch schrieb ;D]
Nutzer drone hatte dazu verwiesen auf das Rechtsgutachten von Prof. Hubertus Gersdorf für die AG DOK:
AG-Dok-Gutachten: Vorgaben zum Informationsanteil bei ARD und ZDF zulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29468.0.html

--- Zitat ---Ist eine gesetzliche Präzisierung des Angebotsauftrags verfassungs rechtlich möglich – und wie weit darf sie gehen?

Seite 10: I. Schutz der Rundfunkbeitragszahler

Mit der Festlegung des Funktionsauftrags in quantitativer und qualitativer Hinsicht korrespondiert ein entsprechender Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der in erster Linie über das Rundfunkbeitragsaufkommen zu decken ist. Die Konkretisierung des Angebotsauftrags öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten berührt daher grundrechtlich geschützte Interessen (Art. 2 Abs. 1 GG) der Beitragszahler. Der von Verfassungswegen notwendige Schutz darf nicht in die Hände der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gelegt werden, weil diese – so das Bundesverfassungsgericht – wie jede andere Institution ein „Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse“ haben, „das sich gegenüber den ihnen auferlegten Funktionen verselbständigen kann“.
--- Ende Zitat ---
und das bewiesenermaßen auch tut.

Nevrion:
Ich frage mich die ganze Zeit auf welcher Grundlage der ÖRR vor dem Bundesverfassungsgericht klagen will. "Die Bundesländer wollen keinen neuen Staatsvertrag mit höheren Beiträgen unterschreiben und das dürfen die nicht und deshalb verklagen wir sie"?

Verfüge ich hier über Halbwissen oder wieso darf ein Vertragspartner einen anderen Vertragspartner einen Vertragsinhalt aufzwingen? Die Annahme dass 8 Milliarden jährlich nicht reichen um eine Grundversorgung gemäß Staatsvertrag abzudecken ist wohl sicherlich absurd genug, als dass das ein Richter bestätigen würde.

Der ÖRR hat doch eigentlich nur 2 Möglichkeiten. Entweder er kündigt den Vertrag von seiner Seite und bringt den Staat somit irgendwie dazu einen neuen aufzusetzen, in der höhere Beiträge drin sind. Das würde natürlich das Risiko bergen dass entweder kein neuer Vertrag dabei raus kommt oder einer der nicht besser als der bisherige ist.
Als zweite Möglichkeit bleibt ja nur der Weg, sich außergerichtlich zu einigen.

Man stelle sich mal vor, man kauft sich ein Auto auf Raten. Alles ist fest vereinbart und unterschrieben. Dann kommt der Autokäufer her und sagt "Nee, die Raten sind mir nun doch zu hoch. Ich will, dass die niedriger sind. Setz einen neuen Vertrag auf, sonst verklag ich dich." Das ist doch absurd. Wie soll das gehen?


Edit "Bürger":
Es ist doch nun schon seit Jahren forum-intern und allgemein bekann, dass es gerade NICHT ein Vertrag zwischen Rundfunkanstalten und den Ländern ist, sondern ein Vertrag zwischen den Bundesländern, daher "Staatsvertrag" - siehe bitte ausführlich unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Hier bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
ARD droht mit Verfassungsklage
und die im Einstiegsbeitrag bzw. in Folgebeiträgen verlinkten, augenscheinlich auf einer dpa-Meldung basierenden Artikel zur erwähnten "Verfassungsklage" der Rundfunkanstalten im Falle von Programm-/Kosteneinschränkungen zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Adeline:
Das Stimmungsbarometer des ARD-Chefs  steht auf „Sehr unzufrieden“.
(Letztes öffentlich bekanntes Jahresgehalt  367 000 € , Pensionseinlage in Millionenhöhe)

Mindestrente finanziert Millionenpension. - Das auf der Grundlage eines Gutachtens des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof realisierte Solidarmodell Rundfunkbeitragsstaatsvertrag macht es möglich.

Das reicht dem ARD-Chef aber nicht. Er will mehr Geld. Und wenn Politiker endlich aufwachen sollten und die Ärmsten nicht noch tiefer in die Knechtschaft treiben wollen, droht er ihnen mit Verfassungsklage. Da die Klagen der Ärmsten abgewiesen wurden, rechnet er sich wahrscheinlich gute Chancen aus.

Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof hat nach seinem vor Jahren verfassten Gutachten inzwischen ein neues Werk verfasst „Beherzte Freiheit“ - siehe u.a. unter
Juristischer Mittagstisch mit Paul Kirchhof, Oldenburg, 29.11.2018, 13:00
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29015.msg182513.html#msg182513

--- Zitat ---Wir fühlen uns frei, sind stolz auf unsere Freiheit und wehren uns sensibel gegen jede Bedrohung der freien Gesellschaft. Doch wenn wir müde, enttäuscht oder krank sind, wenn sich eine Stimmung von Angst, Unsicherheit und Bedrohung verbreitet, gelingt es uns nicht immer, entschlossen und tatendurstig dieser Entwicklung entgegen zu treten. Beherzte Freiheit will errungen sein. Sie ist nicht jedermanns Sache...
--- Ende Zitat ---

Wer wehrt sich in unserem Land gegen die Bedrohung der freien Gesellschaft?
Wer ist nicht müde, enttäuscht oder krank?
Wem gelingt es, der Bedrohung der freien Gesellschaft entschlossen und tatendurstig entgegenzutreten?

„Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsbeitrag“ ist der Titel eines anderen Buches:
Neues Buch: Stimmungsbarometer Rundfunkzwangsabgabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27605.0.html
Ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag das Ergebnis entschlossener und tatendurstiger Entscheidungen, um die freie Gesellschaft zu bewahren?
Oder ist der „Vertrag“ aus einer Stimmung von Angst, Unsicherheit und Bedrohung entstanden?
Ging es (und geht es) um das Überleben des Medienkonzerns?
„Mangelt es diesen so  überdimensional hochdotierten Menschen an Resilienz?
Trauen sie sich nicht zu, auch ohne diesen Konzern zu überleben, falls er `zeitgemäß` wirklich nicht mehr zu halten ist?
`Zeitgemäß `wird diese Zwangsfinanzierung ja immer genannt. Heißt das, die Zeit des Untergangs war gekommen, so dass man sich nur noch durch gewaltsames Eintreiben von Geldern der  Nichtnutzer und der Ärmsten glaubte retten zu können?“ (Kolf, Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe, S. 293) Also ein Notstandsgesetz zur Rettung des Medienkonzerns?

Ist es „zeitgemäß“ am Status quo festzuhalten aus Angst vor Veränderung? Wer tritt in einer Stimmung der Angst  der Bedrohung der freien Gesellschaft „entschlossen und tatendurstig“ entgegen? Die Angst breitet sich aus. „Beherzte Freiheit ist nicht jedermanns Sache.“ Einige der durch die Zwangsabgaben ihres Geldes und ihrer Freiheit Beraubten wehren sich entschlossen, andere haben Angst vor Repressalien. Wie ist die Stimmung der Richter, bei denen die Beraubten Schutz suchen?

„Das Ende der Gerechtigkeit“ ist der Titel eines weiteren Buches, in dem Jens Gnisa, Vorsitzender des deutschen Richterbundes, die Unfreiheit der Richter thematisiert - siehe u.a. unter
Lesung/Vortr./Disk. J. Gnisa "[...] Richter schlägt Alarm" DD Do 24.1.19 19h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29560.0.html
"Ich verzweifle am Rechtssystem" - Jens Gnisa, Direktor des AG Bielefeld
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24022.0.html
Er schreibt unter anderem (S. 12):

--- Zitat ---Nicht nur Hilflosigkeit, sondern auch  Unverständnis, gar Ablehnung prägt den Umgang der Politik mit dem Recht. Wenn es sein muss, biegen diese es sich zurecht, wie sie es gerade gebrauchen können.
--- Ende Zitat ---

„Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe“. Wer ist glücklich  und zufrieden? Der „Notstand“ ist auch durch die Zwangsabgaben nicht aufgehoben.

Der ARD-Chef droht nun seinerseits mit Verfassungsklage, wenn er nicht noch mehr Geld kriegt. Allein für seine Gehaltserhöhung von 2015 zu 2016 in Höhe von ca. 60 000 €/a (Das Jahresgehalt eines Gutverdieners nebenbei als Gehaltserhöhung!) haben ca. 285 Menschen Beiträge zu bezahlen, für sein Gesamtgehalt ca. 1747. (Vielleicht gab es inzwischen noch weitere Gehaltserhöhungen.)

Also noch einmal:
Wer wehrt sich in unserem Land gegen die Bedrohung der freien Gesellschaft?
Wer ist nicht müde, enttäuscht oder krank?
Wem gelingt es, der Bedrohung der freien Gesellschaft entschlossen und tatendurstig entgegenzutreten?

Sind es nur einzelne Menschen, weil die Angst der anderen größer ist als die Liebe zum Leben und zur Welt? Können wir Erwachsenen, zum Teil stolz auf unsere Bildung, nicht mehr erkennen, was wirklich wichtig für unser Leben und unsere Welt ist? Werden die Millionenpensionen der ÖRR-Elite die Welt retten? Werden ARD und ZDF die Welt retten?

Was kümmert mich die Welt, Hauptsache ich habe Geld, egal woher es kommt?

Richten wir unsere Hoffnung darauf, dass sich noch selbstdenkende mutige Kinder finden, wie das schwedische Mädchen Greta Thunberg? Oder finden sich doch noch mehr Menschen, die aus dem landesweiten Milgram-Experiment aussteigen, die nicht funktionieren, wie eine scheinbare Autoritätsperson es will, auch wenn darin keinerlei Sinnhaftigkeit zu erkennen ist?

drboe:
@Nevrion: Welchen Vertrag sollte der ÖRR kündigen können? Beim Vertrag der Länder über die Rundfunkfinanzierung ist er nicht Vertragspartner, bei der eigenen Gründung jede Rundfunkanstalt ebenso wenig.***

Die Grundlage für eine Verfassungsbeschwerde ist die vom BVerfG bestätigte Verpflichtung der Länder für eine angemessene Finanzierung der von ihnen gegründeten Anstalten zur Sicherung der vom BVerfG definierten Grundversorgung zu sorgen. Man sieht, der ÖRR steht unter dem besonderen Schutz einiger weniger Damen und Herren. Was angemessen ist, ist dann eben strittig.

Dass man im Zeitraum 2013-2016 fast 2 Milliarden mehr abkassiert hat als notwendig, ist im Grunde verfassungswidrig. Nur hat sich darüber keine Anstalt beschwert, weil ja klar war, dass man die Kohle verjuxen darf. Deshalb wird ja in allen Planungen derzeit ein sattes Defizit kalkuliert. 2017-2020 werden voraussichtlich noch einmal gut 1 Milliarde Euro mehr eingenommen als bewilligt. Würde man die bis dahin gesammelten Überschüsse in der Zeit 2021-2024 ausgeben, so entspräche das einer satten Erhöhung von ca. 750 Mio Euro pro Jahr, gut 9% gegenüber jetzt. Das ist zirka doppelt so viel, wie der Ex-Regierungssprecher von Frau Merkel fordert. Man fragt sich daher ggf., wo die Intendanten eigentlich die Frechheit hernehmen noch mehr zu fordern als eh schon verbraten werden kann.

M. Boettcher


***Edit "Bürger" - weitere Infos siehe u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

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