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ARD droht mit Verfassungsklage

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Fraglich, ob das wirklich so spannend wird, denn...


--- Zitat von: ope23 am 28. Dezember 2018, 14:24 ---...
Was wird herauskommen? Mindestens das:

* dieses "ARD": wer ist das eigentlich? Ist ja nur eine Marke. Wer also genau wird Kläger sein? Die LRAs, die LMAs,...? Die Ministerpräsidenten, die angeblich irgendeine "Aufsicht" über die jeweilige LRA ausüben, wohl eher nicht, denn gegen die will ja dieses  "ARD" ja klagen.
...

--- Ende Zitat ---

...diese "ARD" ist nicht rechtsfähig. Insofern geht ein fiktiver Besucher schlicht davon aus, dass die in der/den betr. Meldungen erfolgte Gleichsetzung "Kläger" - "ARD" wieder mal nur eine journalistentypische Schludrigkeit der bekannten Art darstellt, die der Rede nicht wert ist. Ebenso, wie es bereits einfach der NDR war, der seinerzeit Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Verbot der Tagessau-App erhoben hatte, würde es auch aktuell irgendeine "Anstalt" mit deren jew. Oberirren sein, die den "Job" übernähme.

Im folgenden wäre auch bzgl. dieses Punktes wirklich die Frage...


--- Zitat von: ope23 am 28. Dezember 2018, 14:24 ---...

* der mutmaßlich auch hier zuständige 1. Senat ist mittlerweile etwas anders besetzt als zur Zeit des Vorsitzenden Bruders; einen unbedingten Automatismus, dass dem "Wunsch" dieses "ARD" vollumfänglich entsprochen werden wird, sehe ich deshalb nicht
...

--- Ende Zitat ---

...ob Dein Optimismus gerechtfertigt ist - zumal angesichts der ja bereits seit dem ersten Rundfunkurteil - & ungeachtet der seither mehrfach erfolgten, über Generationen hinweggehenden personellen "Umwälzungen" im BVerfG - schlicht unverbrüchlichen "Treue" zum staatsfernen®, "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk


--- Zitat von: ope23 am 28. Dezember 2018, 14:24 ---...

* das Bundesverfassungsgericht kann sich überlegen, ob es sich für die Rechtswissenschaft noch einmal zur Lachnummer macht - wenn es nicht so traurig wäre, dass dieses Gericht sein jahrzehntelang gehaltenes außerordentliches Renommee ("Wunder von Karlsruhe") innerhalb weniger Stunden vernichtet und die aufgrund schlimmster historischen Erfahrungen ausgesprochenen Grundrechte an Wirtschaftsunternehmen verkauft hat
...

* in jedem Fall gibt es mindestens einen Verlierer: der Senat oder der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk


* die politischen Weiterungen eines Urteils, egal wie es ausfällt, sind in jedem Fall verheerend

--- Ende Zitat ---

Zumal wenn man die Schriften von Dr. Hennecke bzw. Herrn Dr. Pagenkopf gelesen hat, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass all' das dem Bundesverfassungsgericht ganz offensichtlich wirklich sowas von egal ist. Die Herrschaften sitzen hochgeehrt in ihrem Sessel, die Knete kommt, und im Ruhestand polieren die morgens ihre jew. 5 Bundesverdienstkreuze - so what? Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's völlig ungeniert.


--- Zitat von: ope23 am 28. Dezember 2018, 14:24 ---...
Eine solche Verfassungsklage wäre außerordentlich spannend.

--- Ende Zitat ---

Aber wohl nur auf einen speziellen Ergebnisaspekt bezogen: Ob der Untertan auch diesmal

a) die schrittweise Demontage des Rechtsstaats® bis zum bitteren Ende sich vorsetzen lassen wird (es dürfte ein Fehler sein, diesen ÖRR-Zirkus isoliert zu sehen - Polizeigesetze und all' dieses sonstige Zeug gehören zum Gesamtablauf)

und
b) die Ausreden wieder die selben sein werden, er habe ja nichts gewusst, sei belogen und betrogen worden usw. usf.

St. Paulus:
Das Urteil des BVerfG sowie des EuGH haben den Rundfunk noch gieriger und unverschämter machen lassen. Es wird somit immer schwieriger, den kollektiven Missbrauch zu vertuschen und erneute Urteile, die bereits auf falschen Entscheidungen beruhen, auszusprechen. Alle Gerichte befinden sich bereits selber im Prozess der Rechtsbetrachtung und Rechtsabarbeitung.

drboe:

--- Zitat von: ope23 am 28. Dezember 2018, 14:24 ---Also, ich bin sehr dafür, dass "die ARD" wirklich Verfassungsklage erhebt. Und zwar bitte bald, sehr bald. Am liebsten jetzt gleich.
--- Ende Zitat ---

Die 'ARD' kann niemanden verklagen. Allerdings sind die in der ARD zusammengeschlossenen Sender nicht gehindert gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, jeder eine gleichlautende vorzubringen oder einen Intendanten zu bevollmächtigen die Beschwerde stellvertretend für alle einzureichen.

Sofort klagen geht nicht, da es keine Entscheidung der Länder gibt, gegen die man vorgehen könnte. D. h., eine Verfassungsklage würde aktuell sang- und klanglos abgewiesen.

Was die Spekulation über das Ergebnis auch angesichts der geänderten Zusammensetzung des Senats angeht, sollte man vorsichtig sein. Einmal, weil die personelle Änderung das Gremiums nur marginal betrifft. Zum anderen haben sich diverse Senate über Jahrzehnte als Bewahrer des ÖR-Rundfunksystems erwiesen. Dass der derzeitige Senat sich völlig anders verhält, ist auf Grund solcher Tradition und auch deshalb kaum anzunehmen, als die Sozialisierung der Mitglieder nahezu identisch verlaufen ist. Selbst wenn das eine oder andere Mitglied vorhandene Spielräume ggf. anders nutzen würde, so entscheidet da immer noch die Mehrheit.

M. Boettcher

Kurt:
Kommentar/e: Noah G.

--- Zitat ---Oh ja macht das. Beim letzten Mal hat das Verfassungsgericht die Zwangsabgabe für grundsätzlich rechtens erachtet, dabei aber betont dass es in diesem Urteil nicht um die Verwendung der Zwangsabgabe im Detail ginge. Bei einer Erhöhung der Abgabe hingegen wird es um die Verwendung gehen. Ich freu mich drauf... andererseits erwarte ich vom Verfassungsgericht inzwischen nur noch das schlechteste.
--- Ende Zitat ---

Kommentar/e: Will

--- Zitat ---Super, geht nach Karlsruhe, da bin ich sofort dafür. Dann wird endlich geklärt, ob Südafrika-Fernsehfilme wie der heute Abend zum gebührenfinanzierten Auftrag von ARD und ZDF gehören. Ich bin für Beschränkung auf zwei ÖR Sender, dann wird das viel billiger für uns.
--- Ende Zitat ---

Quellen: Kommentare unter ARD bringt Verfassungsklage ins Spiel auf welt.de - siehe unter
https://www.welt.de/politik/deutschland/article186194190/Hoeherer-Rundfunkbeitrag-ARD-bringt-Verfassungsklage-ins-Spiel.html

Gruß
Kurt

joh2012:
Hallo Freunde der gepflegten GEZ Verweigerung.

Warum bringt der gute Mann eine Klage für MEHR Zaster fürs Maden-TV ins Spiel?
Weil die Zecke das vorher schon abgeklärt hat und das Urteil feststeht. Ganz einfach.
Die spielen 3-fach Mühle - jeder Zug ein Gewinn.
Für uns gibt es keine positiven Gerichtsurteile. Basta - Fertig - Aus.
Wie viele sind hier im Forum die verweigern? Weiß das jemand?
Ich hab das letzte Mal im Mai 2017 bezahlt und alle meine Schulden beglichen - das ist wichtig.
Wenn ich jetzt Post von den Zecken bekomme, tacker ich meine Adresse mit Karton zu und werf den Müll wieder in den Briefkasten - fertig.
Der Brief kann nicht zugestellt werden geht zurück - die Post muss das machen die sind im Erfüllungszwang.
Dann muss der GEZ-Gehilfe meinen Brief aufmachen und kontrollieren, ob die Adresse stimmt und da die Adresse stimmt, kommt der nächste Bettelbrief. Dann wird die Adresse zugetackert und geht wieder in den gelben Kasten. Da der Brief immer wieder retour geht, sind wir in einer Endlosschleife. Das ist bisher die beste Methode.
Ich tacker für mein Leben gern und ich muss zum Briefkasten laufen - das hält auch noch fit.
Meine Empfehlung: Koordiniert das mit allen euren Mitgliedern.
liebe Grüße
Johannes

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