"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Aktionen – Alternativen – Erlebnisse
Petition zur Befreiung durch Spende für karitative Zwecke
art18GG:
Ich habe gestern bei meinem Bekannten mal nachgefragt, ob er mittlerweile eine Antwort aus der Staatskanzlei erhalten hat. Er hat bisher noch keine Antwort erhalte, womit sein Schreiben vom 04.08.2019 schon seit
--- Zitat --- 146 Tage
--- Ende Zitat ---
unbeantwortet geblieben ist. Er hat mir mitgeteilt, dass er die Staatskanzlei in der Sache noch einmal anschreiben wird.
Es ist nicht neu, dass die staatlichen Vertreter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Vogelstrauß-Taktik (Strategie der Ignorierung) anwenden, wenn es darum geht, auf unbequeme Fragen nicht eingehen zu müssen. In diesem Zusammenhang verweise ich nur auf die immer noch nicht beantwortet Frage zur rechtlichen Legitimität der Direktanmeldung. Siehe hierzu:
Anfrage zur Direktanmeldung bei der NDR-Behörde über Fragdenstaat:
https://fragdenstaat.de/anfrage/direktanmeldung-zum-rundfunkbeitrag/
https://fragdenstaat.de/a/12690
art18GG:
Mein Bekannter hat in der Zwischenzeit ein Antwortschreiben aus der Staatskanzlei erhalten. Wie immer veröffentliche ich zuerst eine anonymisierte Version dieses Schreibens und dann gibt es natürlich ein Antwortschreiben meines Bekannten, das sich mit dem Schreiben aus der Staatskanzlei beschäftigt. Hier also der Text aus der Staatskanzlei:
Sehr geehrter Herr X,
art18GG:
Hier nun das Antwortschreiben meines Bekannten, der mir erlaubt hat, den Text im Forum in anonymisierter Form zu veröffentlichen:
--- Zitat ---
Ministerpräsident des Landes NRW
Referat Medien- und Presserecht EINSCHREIBEN
- z. H. der Referatsleiterin -
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Betr.: Ihr Schreiben vom 31.01.2020 (AZ: 31.01.04) und die Stellungnahmen ihres Referats zu
meinen Petitionen I.A.3/ 17-P-2018-06330-00 (Eingang beim Landtag am 06.08.2018)
und I.A.3/17-P-2019-06330-01 (Eingang beim Landtag am 22.01.2019) zum Antrag der
Befreiungsmöglichkeit vom Rundfunkbeitrag bei Nicht-Nutzung von Rundfunk und
Fernsehen, wenn die Beitragssumme alternativ für karitative Zwecke gespendet wird.
Sehr geehrte Referatsleiterin,
vielen Dank für ihr Schreiben vom 31.01.2020 (Eingang bei mir am 06.02.2020) zu meinem Schreiben vom 04.08.2019 und der saloppen Beantwortung der dort gestellten Fragen. Dennoch möchte ich Sie nicht aus der Verantwortung entlassen, da es nicht zum ersten Mal vorgekommen ist, dass undifferenzierte, den WDR parteiisch vertretende, Stellungnahmen aus ihrem Referat zur Ablehnung von Petitionen geführt haben.
Erneut verweisen Sie nur auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, in der es vorwiegend um abgabenrechtliche Fragen der Erhebung des Rundfunkbeitrages ging (AZ: 1 BvR 1675, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17), ohne sich inhaltlich mit der Entscheidung (1 BvR 2550/12) auseinanderzusetzen, in der es um die Frage der Erweiterung der nicht abgeschlossenen Aufzählung von Härtefällen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag ging. Es dürfte ihnen wahrscheinlich bekannt sein, dass zu dieser Frage der offenen Reglung von weiteren Tatbeständen der Befreiung mehrere Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat erst vor kurzem einer Studentin im Zweitstudium auf Grund ihres geringfügigen Einkommens die Möglichkeit eingeräumt, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen (AZ: BVerwG 6 C 10.18). Eine fast identische Petition wurde vor einigen Jahren auf Grund von Stellungnahmen aus ihrem Referat genauso abgebügelt, wie es mit meiner Petition geschehen ist.
Aus diesem Grunde nehme ich mittlerweile an, dass die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfallen die politische Verfolgung von Menschen, die der von ihnen propagierten Gemeinschaft der Träger der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht angehören wollen, nicht nur billigend in Kauf nehmen, sondern bewusst forcieren will, um eine Medienordnung für die „öffentliche und individuelle Meinungsbildung“ zu etablieren, die ihren staatlich geprägten Vorstellungen entsprechen soll. Die Förderung und der Konsum eines solchen Staatsfunks kann nach meinen Vorstellungen von Freiheit jedenfalls abgelehnt werden, weshalb ich die Mitgliedschaft in einer solchen Gemeinschaft von Beitragszahlern, die nach ihrer Ansicht die Finanzlast des Staatsfunks tragen soll, auch weiterhin verweigern werde. Da ich bereit bin, die Summe der Beiträge alternativ für karitative Zwecke zu spenden, greift die von ihnen vorgetragenen Pervertierung (die mir mit fast identischem Wortlaut von den WDR-Justizzaren bekannt ist) des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Grundgesetz nicht. Denn durch meine Verweigerung der Mitgliedschaft bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden die Beitragszahler weder auf materieller noch auf anderer Weise in irgendeiner Form benachteiligt. Das Drohmittel der Vollstreckung dient dann in diesem Zusammenhang nur dazu mich auf irgendeine vorgefertigte Linie bringen zu wollen.
Ein solches Verständnis von freien Medien erinnert mich so denn an Zustände, von denen ich geglaubt habe, dass sie nur möglich waren, als der WDR noch Reichssender Köln hieß. Ihre Vorstellung von einer Art „informationellen Daseinsvorsorge“ für die Gesamtbevölkerung kann dann als Form der Staatspropaganda nach Vorbild der nationalsozialistischen Volksverdummung verstanden werden, wenn Sie den Zwang zur Teilhabe an einer abgelehnten Gemeinschaft durch Vollstreckungsmaßnahmen nicht besser erklären.
Generell müssen sich alle Landesregierungen, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unterzeichnet haben, die Frage gefallen lassen, ob es wirklich mit den Grundwerten einer demokratischen Gesellschaft vereinbar ist, wenn die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf dem Rücken derjenigen ausgetragen werden soll, die der Minderheit der Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen angehören oder eine staatlich Kontrolle der Medien grundsätzlich ablehnen. Eine echte Trennung zwischen Staat und Landesrundfunkanstalten ist offensichtlich nicht vorhanden, wenn der Richter Paulus im so genannten ZDF-Urteil beispielsweise feststellt:
--- Zitat ---In Wirklichkeit sind, wie nicht zuletzt die mündliche Verhandlung gezeigt hat, die Rundfunk- und Fernsehgremien ein Spielfeld von Medienpolitikern aus den Ländern, die - wie sollten sie auch anders - ihre medienpolitischen Konzepte in Fernseh- und Verwaltungsrat zu verwirklichen suchen. Damit erscheinen sie aber ungeeignet für die Aufsicht über die Gewährleistung der Rundfunkfreiheit und Meinungsvielfalt durch die Rundfunkanstalten (AZ: 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11).
--- Ende Zitat ---
Hierzu passt dann die folgende politische Auseinandersetzung zur Erweiterung des Rundfunkrates des WDR im Jahre 2016:
--- Zitat ---Die Opposition im NRW-Landtag kritisierte die Vergrößerung des WDR-Rundfunkrats. Thomas Sternberg, medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sprach von einer unnötigen Aufblähung des Gremiums um ein Viertel, die zusätzliche Kosten verursache. Aus Sicht von Sternberg geht es Rot-Grün darum, den Rundfunkrat „irgendwie politisch auf die Linie zu kriegen“. Dass die Freien Berufe künftig keinen eigenen Sitz mehr hätten, nannte Sternberg die Strafe dafür, dass der Verband derzeit mit einem CDU-nahen Vertreter im Rundfunkrat repräsentiert sei. Künftig hätten weder Muslime noch Vertreter neuer Medien oder weitere Jugendorganisationen einen Sitz im Rundfunkrat, so Sternberg weiter (Medienkorrespondenz vom 12.02.2016).
--- Ende Zitat ---
Unabhängig davon, dass ich in der Regel nicht mit den von Medienvertretern verbreiteten Weltansichten einverstanden bin, werde ich nunmehr dazu gezwungen, mich mit solchen fragwürdigen Kontrollversuchen der öffentlichen Meinung auseinander zusetzen. Denn vorher konnte ich dieses „Spielfeld von Medienpolitikern“ ignorieren, in dem ich einfach auf den Konsum von Rundfunk und Fernsehen verzichtet habe, und selbst entscheiden konnte, welche Quellen (Medien) ich verwende, um mich zu informieren.
Bevor ich also dazu übergehe, Vollstreckungsmaßnahmen zu erdulden, und mich darauf vorbereite als Dissident ins Ausland zu gehen, um mich dort für die Wiedereinsetzung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland einzusetzen, fände ich es schon hilfreich, wenn Sie die von ihnen angeführten Begriffe der „informationellen Daseinsvorsorge“ und „Grundversorgung“ besser erklären würden; zumal Sie diese Begriffe zur Legitimierung der politischen Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opponenten (Gegner der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) anführen.
Der verwendete Begriff der Information ist vieldeutig, weshalb Sie schon alleine deshalb besser erklären müssten, welche Informationen Sie zur Daseinsvorsorge für notwendig halten. Der Austausch von Kochrezepten mag beispielsweise eine Form der gegenseitigen Information sein. Dieser Austausch ist jedoch nicht derart notwendig, dass er zum Zwecke seiner Daseinssicherung durch staatliche Zwangsmaßnahmen sichergestellt werden müsste. Um welche Informationen soll es also eigentlich gehen, wenn Sie von einer „informationellen Daseinsvorsorge“ schreiben.
Eben so wenig klar ist der Begriff der Grundversorgung, der häufiger in Dokumenten zum Rundfunkbeitrag auftaucht, ohne dass er genauer definiert wird. Es wäre nett, wenn Sie mir hierzu Quellen nennen könnten, in denen ich in einer Bibliothek dann nachlesen könnte, was darunter im Rahmen der Versorgung mit Rundfunk und Fernsehen zu verstehen ist.
In der Hoffnung, dass Sie mir diese beiden unklaren Begriffe aus ihrem Schreiben mal genauer erklären, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
--- Ende Zitat ---
Quellenverzeichnis:
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2550/12 -
http://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html
BVerwG 6 C 10.18 - Urteil vom 30.10.2019 -
https://www.bverwg.de/de/301019U6C10.18.0
Landtag Nordrhein Westfalen: 16. Wahlperiode Petitionsausschuss – Übersicht 16/47
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPE16-47.pdf
Landtag Nordrhein Westfalen: 16. Wahlperiode Petitionsausschuss – Übersicht 16/40
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPE16-40.pdf
Verfassungsbeschwerde von Olaf Kretschmann (1 BvR 652/19)
http://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2019/03/verfassungsbeschwerde-gegen-den.html
Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33133.msg202716.html
Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22593.0
Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz (Kein RBStV)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30210.msg203314.html#msg203314
Kölner Stadt-Anzeiger: Radio-Propaganda: Gehirnwäsche per Lautsprecher
https://www.ksta.de/radio-propaganda-gehirnwaesche-per-lautsprecher-13082552
ZDF-Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014 -1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11 -
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html
Der Rundfunkrat des WDR wird von 49 auf 60 Mitglieder vergrößert
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/der-rundfunkrat-des-wdr-wird-vonnbsp49-auf-60nbspmitglieder-vergroessert.html
Spark:
Hallo :)
Ich finde, dass noch zwei Punkte des zuvor zitierten Schreibens nicht einfach so stehengelassen werden sollten. Immerhin kommt es von einer Staatskanzlei, also einer hochoffiziellen Stelle.
1. Der Rundfunkbeitrag ist nicht für die Möglichkeit zu leisten, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen. Er ist für das Innehaben einer Wohnung oder Betriebsstätte zu entrichten. Der Text im RBStV ist diesbezüglich sehr präzise und unmissverständlich. Alles andere gehört ins Reich der Märchen.
2. So so, wenn es also um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geht, dann ist plötzlich wieder akribisch auf Belastungsgleichheit zu achten. Bei der Ungleichbehandlung von Ein- und Mehrpersonenhaushalten bezüglich der Abgabe braucht man es mit der Belastungsgleichheit dann aber nicht mehr so genau zu nehmen.
Frühlingserwachen:
--- Zitat von: Spark am 14. Februar 2020, 14:26 ---1. Der Rundfunkbeitrag ist nicht für die Möglichkeit zu leisten, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen. Er ist für das Innehaben einer Wohnung oder Betriebsstätte zu entrichten.
--- Ende Zitat ---
Herr Eicher erklärt es in der Sendung " mal ehrlich " des SWR vom 7.11.2017 etwas anders. Nämlich das Ding wird an die Wohnung geknüpft, ja wie jetzt ? ::) 8)
Video 0:49 Min.
https://drive.google.com/file/d/17HOTbReEy-8dWVGrC_AQ9ZGeB1v0fzJi/view?usp=sharing
Edit "Bürger" @alle:
Vorsorglich der Hinweis, hier nicht in die Vertiefung von Einzelaspekten abzudriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Petition zur Befreiung durch Spende für karitative Zwecke
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln