"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hessen
Vollstreckungsankündigung Kreis Offenbach / Main HR
GesamtSchuldner:
Die Angabe des laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sollte in solchen fiktiven Fällen aber unbedingt noch ergänzt werden durch das Schreiben des Gläubigers, dass von Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Beendigung des Verfahrens abgesehen wird:
--- Zitat von: Ketzerkater am 06. Dezember 2018, 18:22 ---Es könnte dann noch einmal im November 2017 einen Bettelbrief der LRA gegeben haben, aber auch mit dem Hinweis, dass "Wir informieren Sie, dass von Vollstreckungsmaßnahmen bis zu einer Beendigung des derzeit laufenden gerichtlichen Verfahrens abgesehen wird."
Darauf könnte auch fristgerecht widersprochen worden sein, anschließend Funkstille.
--- Ende Zitat ---
Ohne Aussetzung der Vollziehung bzw. ohne Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch das VG ist nämlich eine öffentlich-rechtliche Geldforderung auch während eines VG-Verfahrens durchaus vollstreckbar, auch wenn die LRA in der Praxis bei offenen Verfahren anscheinend meistens noch nicht vollstrecken.
Markus KA:
Hierzu auch wegen Gemeinsamkeiten im Bundesland Hessen:
Vollstreckungsankündigung Main-Taunus-Kreis (MTK) > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23004.msg146835.html#msg146835
Ketzerkater:
Danke für die informativen Beiträge.
Aus ebenfalls informativen Grund, gestern am 11.12.2018 trudelte noch ein Nachschlag ein, wie immer bemerkenswert die Diskrepanz zwischen Datierung des Schreibens und das eigentliche Eintreffen am Bestimmungsort.
Person A hat nun erhebliche Schwierigkeiten, aus dem Kuddelmuddel diverser Festsetzungen noch einen Überblick zu behalten.
Mit bestem Gruß,
Ketzerkater
Markus KA:
--- Zitat von: Ketzerkater am 12. Dezember 2018, 15:11 ---Aus ebenfalls informativen Grund, gestern am 11.12.2018 trudelte noch ein Nachschlag ein, wie immer bemerkenswert die Diskrepanz zwischen Datierung des Schreibens und das eigentliche Eintreffen am Bestimmungsort.
--- Ende Zitat ---
Im vorliegenden Fall handelt es sich wohl um einen Festsetzungsbescheid aus 2014, auf den entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung reagiert werden kann. In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass geprüft wurde, ob die Verjährung vorliegen könnte.
leonidas2020:
Hallo @Ketzerkater,
Fiktiver Fall von Person L ist dem fiktiven Fall von Person A sehr ähnlich. Fiktiv wurde die Klage vor dem VG 2015 eingereicht. Aktuell ruhend. Vom VG kam seitdem nichts mehr. Vor wenigen Tagen aber eine beispielhafte Vollstreckungsankündigung vom Kassen-und Steueramt als Vollstreckungsbehörde (ca. 250,00 EUR für RfB aus 2013+2014).
Wie hast du in deinem fiktiven Beispiel darauf reagiert?
Der Ansatz von Person L in diesem Beispielfall ist, dass Kassen- und Steueramt als Vollstreckungsbehörde darauf hinzuweisen, dass ein verwaltungsrechtliches Verfahren anhänglich ist.
Zweiter Ansatz von Person L in diesem Beispielfall ist, eine Anfechtungsklage zu formulieren.
Gibt es Tipps/Anregungen/Erfahrungen von dir/euch? Gerne mit Formulierungsvorschlägen. Danke im Voraus :D
Edit "Markus KA":
Beitrag musste angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
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