Hallo Zusammen!
Ich habe zwar das Forum schon ziemlich durchsucht, doch für meinen fiktiven Fall finde ich kaum Begründungen für eine Vollstreckungsabwehrklage und hoffe auf Tipps, die Zeit drängt.
April 2015 Festsetzungsbescheid i.H.v. 439,XX Euro.
April 2015 Widerspruch
Oktober 2015 Mahnung (mit Rechtsbehelf aber mit Floskeln geschrieben) i.H.v. 602,XX Euro (439,XX Euro aus Säumniszuschlag + 4,00 Euro Mahngebühr + offene Forderung nach April)
-> Auf diese Mahnung wurde reagiert, dass noch immer ein Widerspruchsbescheid aussteht.Januar 2017 Widerspruchsbescheid
Januar 2017 Klage beim VwG sowie Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz
Mai 2017 Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vom VwG abgelehnt, Hauptverfahren läuft noch.
November 2018 Zweiter Festsetzungsbescheid mit Hinweis auf eingeleitete Vollstreckung
Dezember 2018 Brief von OGV mit Bitte um Zahlung
Nun geht es darum, die Vollstreckung abzuwehren. Da ein Vollstreckungsschutz nach §765 ZPO nur in den seltensten Ausnahmefällen erlassen wird, würde fiktive Person X eine Vollstreckungsabwehrklage nach §767 einleiten und bis zu dessen Urteilsfindung nach §769 eine Einstweillige Verfügung auf Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen.
Dieses Schreiben (
Oder sollte beides seperat verfasst werden?) würde dann entsprechend an das zuständige AG gehen mit Info direkt an den GV.
Soweit das Vorgehen - für Tipps und Verbesserungsschläge bin ich natürlich sehr dankbar.

Nun das Kernproblem: Fiktive Person X hat keine Ahnung, mit welchen Begründungen sie die Vollstreckungsabwehrklage schmücken soll. Eine Mahnung wurde damals versand, jedoch stimmt der dort genannte Betrag nicht mit dem Festsetzungsbescheid überein.
Ferner fordert der OGV eine Summe (Wie ich annehme - eine Aufschlüsselung der Summe liegt nicht vor) die sich schätzungsweise zusammensetzt aus: Festsetzungsbescheid (
in dem 8 Euro Säumniszuschlag enthalten sind, welche lt. Urteil im Mai 2017 vom VwG nicht vollstreckbar sind) zzgl. 4,00€ Mahngebühren (Mahngebühren sind ebenfalls nicht vollstreckbar, wenn ich mich nicht täusche?).
Sollte hier vor der Klage erstmal Akteneinsicht beim OGV und Aufschlüsselung der Kosten beantragt werden?
Über Tipps bin ich sehr dankbar,
beste Grüße
Edit "Markus KA":
Der Betreff wurde zur Präzisierung angepasst.