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Autor Thema: Kleine Anfrage HH: Entwicklung der Rundfunkbeiträge („GEZ“) für die FHH (IV)  (Gelesen 2032 mal)

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 21/14832

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 30.10.18 und Antwort des Senats

Betr.:     Entwicklung  der  Rundfunkbeiträge  („GEZ“)  für  die  FHH  –  Wie  ist  der  aktuelle Stand? (IV)

Zitat
Weiterhin besteht ein hoher Betrag au sstehender Beitragszahlungen. In 2018 gab  es  bisher  24,9  Millionen  Euro  offene  Forderungen.  Im  Jahr  2017  belief sich  das  Gesamtvolumen  offener Forderungen  des  NDR  auf  26,3  Millionen Euro. 1

Vom  Bundesverfassungsgericht  wu rde  der  Rundfunkbeitrag  als  ver- fassungsmäßig eingestuft, aber die zum Beispiel doppelte Erhebung bei Bei- tragszahlern/-innen  mit  einem  Zweitwohnsitz  für  verfassungswidrig  erklärt. 2

Daraus ergeben sich weitere Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der  Norddeutsche  Rundfunk  (NDR)  hat  über die  Entscheidung  des  Bundesverfas- sungsgerichtes  vom  18.  Juli  2018  unter  Nutzung  aller  Verbreitungswege  umfassend informiert.  Zusätzlich  wurde  im  Service portal  unter  „rundfunkbeitrag.de“  auf  das  ent- sprechende Urteil explizit hingewiesen und ein Onlineformular zur Beantragung einer Befreiung   von   der   Rundfunkbeitragspflicht   einer   Nebenwohnung   zur   Verfügung gestellt. Eine schriftliche Benachrichtigu ng aller 40 Millionen Haushalte in Deutschland ist daher – und aus wirtschaftlichen Gründen – nicht erfolgt.

Beim Beitragsservice von ARD, ZDF und D eutschlandradio sind seit der Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichtes  nach Auskunft  des  NDR  bundesweit  mehr  als 100.000  Anträge  auf  Befreiung  von  der  Rund funkbeitragspflicht  für  Zweitwohnungen eingegangen,  die  sukzessiv  abgearbeitet  werden.  Eine  nach  Ländern  differenzierte Erfassung erfolgt nicht.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der S enat die Fragen auf der Grundlage von Aus- künften des NDR wie folgt:

1.     Bei  wie  vielen  Beitragszahlern/-innen  wurde  die  Zahlung  eines  zusätzli- chen  Beitrags,  wegen  eines  Zweitwohnsitzes,  in  2017  und  in  2018  ver- langt?
a.    In wie vielen Fällen wurden die zu Unrecht erhobenen Rundfunkbei- träge  den  betreffenden  Bürgern/-innen  für  den  zweiten  Wohnsitz inzwischen erstattet beziehungsweise zurückgezahlt?
b.    Wie viele Bürger/-innen haben bei der doppelten Beitragserhebung, die zweite Zahlung abgelehnt und diese nicht gezahlt?

2.     Wann  wurde  darauf  hingewiesen,  dass  eine  Erhebung  für  den  zweiten Wohnsitz verfassungswidrig ist und entsprechend darüber informiert?
a.    Wurde  in  Schreiben  darauf  hi ngewiesen,  dass  Bürger/-innen  mit einem  zweiten  Wohnsitz  keine  doppelten  Rundfunkbeiträge  bezah- len müssen?
b.     Wenn  ja,  an  wie  viele  Beitragszahler/-innen  wurden  solche  Schrei- ben versendet?
c.    Wenn  nein,  warum  ist  dies  trotz  des  Urteils  des  Bundesverfas- sungsgerichts vom Juli 2018 nicht geschehen?

3.     Aus  der  Antwort  der  Schriftlichen  Kleinen  Anfrage  Drs.  21/14343  geht hervor, dass 99.168 Beitragskonten mit Mahnstatus existieren. Wie viele Beitragszahler/-innen  wurden  zu  Unrecht  gemahnt  wegen  eines  Zweit- wohnsitzes? Wurden die Betroffenen darüber informiert? Wenn nein, warum nicht?

4.    Gegen  wie  viele  säumige  Rundfunkgebührenbeitragszahlerinnen  und -beitragszahler,  die  einen  zweiten Wohnsitz  in  der  Freien  und  Hanse- stadt  Hamburg  haben,  wurden  bis her  in  2018  Vollstreckungsmaßnah- men durchgeführt? (Bitte jahresweise auflisten.)
a.    Welche  Maßnahmen  der  Zwangsvollstreckung  wurden  dabei  im Zusammenhang  mit  dem  Beitreiben  offener  Beitragsforderungen jeweils circa wie häufig angewendet?
b.    Welche  Summe  ausstehender  Beiträge  konnten  bisher  in  2018 jeweils beigetrieben werden?
c.    In wie vielen Fällen waren Adressen nicht korrekt angegeben bezie- hungsweise waren nicht korrekt vermerkt worden?

5.    Wie  hoch  lagen  die  offenen  Beitragsforderungen  zwischen  September 2017 und September 2018 bundesweit sowie auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg von Bürgerinnen und Bürgern, die einen zwei- ten Wohnsitz haben und deren Beiträge zu Unrecht erhoben wurden?
a.    Welchen  absoluten  Anteil  machte  daran  jeweils  der  Säumniszu- schlag aus?
b.    Welche  Maßnahmen  sind  geplant,  um  diese  Situation  zu  verbes- sern?



Im  Bestand  des  Beitragsservice  von  ARD,  ZDF  und  Deutschlandradio  gibt  es  keine Erfassung  und  Kennzeichnung,  ob  es  sich  bei  Wohnungen  um  Erst-  oder  Zweitwoh- nungen  handelt.  Diese  Daten  werden  nicht  erhoben,  da  eine  gesetzliche  Grundlage zur  Erhebung  im  Rundfunkbeitragsstaatsver trag  fehlt.  Eine  Unterscheidung  zwischen Erst-  und  Zweitwohnung  war  für  den  Beitrags einzug  bisher  unerheblich.  Vor  diesem Hintergrund  können  derzeit  auch  kein e  Berechnungen  im  Zusammenhang  mit  dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfolgen. Die Länder prüfen zurzeit die konkrete Umsetzung der Entscheidung des Bundesver- fassungsgerichts in den entsprechende n rundfunkrechtlichen Staatsvertrag. Im Übrigen siehe Drs. 21/13814.



1 Vergleiche Schriftliche Kleine An frage Drs. 21/11753 vom 30.01.2018.
2 Vergleiche    https://www.bundesverfassungsger icht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/ 2018/bvg18-059.html.
Download Originaldokument (pdf, ~88kb)
https://kleineanfragen.de/hamburg/21/14832-entwicklung-der-rundfunkbeitraege-gez-fuer-die-fhh-wie-ist-der-aktuelle-stand-iv.pdf

bzw. hier im Anhang


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