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Werter user @Kurt,
der Art. 95 Abs. (2) regelt den "Abschluss" von Staatsverträgen und weiter auch die dazugehörigen "Vereinbarungen", welche die Landesfürsten unterschrieben haben.
Der "Zwangsrundfunkbeitragseinzug" beruht auf der Basis der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug, oder? 
Hallo Marga,
sorry - vielleicht stehe ich auf der berühmten "Leitung" - verstehe ich es doch immer noch nicht?
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde am 15. Dezember 2010 von allen
Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer (Landesfürsten) unterzeichnet.
Am 30. November 2011 als Gesetz Nr. 1760 auf Seite 1618 des Saarländischen Amtsblattes verkündet.
Ab 01. Januar 2013 trat dann der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft.
Zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung am 30. November 2011 gab es noch keine "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug".
Diese gab es auch (noch) nicht mit in Krafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ab 01. Januar 2013
Die "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" wurde im erst laufenden Jahr 2013 erschaffen.
Sie soll zum 01. Oktober 2013 (!!) in Kraft treten.
Sie wurde allerdings erst zwischen November 2013 bis in den Januar 2014 von den
11 Intendanten der Landesrundfunkanstalten bzw. des ZDF und D-Radio unterzeichnet.
(An der Stelle drängen sich sowieso mehrere Fragen auf...)
Wo siehst Du - nach dieser zeitlich doch sehr versetzten Abfolge - den Angriffs-/Prüfpunkt in Hinblick auf die SVerf Artikel 95 Abs. (2) Satz 2?
Viele Grüße
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."