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KEK veröffentlicht 20. Jahresbericht

Begonnen von linkER, 01. November 2018, 06:06

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linkER


Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/infodigital_infosat.jpg

infosat.de        31.10.2018

KEK veröffentlicht 20. Jahresbericht
Stellungnahme zum Entwurf eines neuen Medienstaatsvertrags

Reform des Medienkonzentrationsrechts bleibt auf der Agenda
ZitatDie Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) veröffentlicht heute ihren 20. Jahresbericht, der Auskunft über ihre Arbeit im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 gibt. Insgesamt hat die KEK im Berichtszeitraum über 17 Anträge auf Zulassung für bundesweit verbreitete private Fernsehprogramme entschieden. Dazu zählen auch Streaming-Angebote im Internet, die die Kriterien der Rundfunkveranstaltung erfüllen. 18 Verfahren betrafen Veränderungen von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen, ein Verfahren die Vergabe von Sendezeiten für unabhängige Dritte sowie fünf Verfahren die Lizenzierung regionaler Fensterprogramme.
ZitatReform des Medienkonzentrationsrechts bleibt auf der Agenda
Der KEK-Vorsitzende Prof. Dr. Georgios Gounalakis weist in diesem Zusammenhang erneut auf die notwendige Reform des deutschen Medienkonzentrationsrechts hin: ,,Auch die Übernahme selbst der größten deutschen Medienunternehmen erscheint angesichts der enormen Marktkapitalisierung amerikanischer Medienunternehmen nicht ausgeschlossen. Das deutsche Medienkonzentrationsrecht hätte einer solchen Transaktion nichts entgegenzusetzen; die KEK dürfte ihre Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt aufgrund der bestehenden Rechtslage nicht einmal mehr vertieft prüfen." Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014, das den Prüfrahmen der KEK in der Praxis erheblich einschränkt, hat die KEK der Politik immer wieder Vorschläge für die Weiterentwicklung des Medienkonzentrationsrechts in Richtung eines Gesamtmeinungsmarktmodells unterbreitet. Die Standortinteressen einzelner Länder streiten jedoch für möglichst hohe Eingriffsschwellen, zementieren so den Status Quo und verhindern beharrlich jede Befassung des Gesetzgebers mit seit Jahren überfälligen Reformen.
ZitatEine PDF-Version des 20. Jahresberichts der KEK ist hier abrufbar.

https://www.kek-online.de/publikationen/jahresberichte/

https://www.kek-online.de/fileadmin/user_upload/KEK/Publikationen/Jahresberichte/20._Jahresbericht.pdf
ZitatDie Stellungnahme der KEK zum Diskussionsentwurf für einen neuen Medienstaatsvertrag ist hier abrufbar.

https://www.kek-online.de/publikationen/reden-und-sonstige-beitraege/

https://www.kek-online.de/fileadmin/user_upload/KEK/Publikationen/Reden_und_sonstige_Beitraege/MStV_Stellungnahme_der_KEK_11.09.2018.pdf
Weiterlesen auf :
https://www.infosat.de/digitale-welt/kek-ver-ffentlicht-20-jahresbericht-stellungnahme-zum-entwurf-eines-neuen



Siehe auch :
KEK kritisiert fehlende Reform des Medienkonzentrationsrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28541.0

Heike Raab (SPD): ,,Das Medienkonzentrationsrecht hat Defizite"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24042.0

marga

Hoppala,
danach sollen Medienintermediäre , das sind z. B. Facebook und Google, von den Landesmedienanstalten kontrolliert und lizenziert werden als ,,Rundfunkveranstalter"?
Die ÖRR drehen den Spies einfach herum und wollen kontrollieren.

Zitat
(...)Notwendig wäre daher die Entwicklung eines "Gesamtmeinungsmarktmodells" mit einer Risikoabschätzung, "ab wann von einer bedrohlichen Meinungsmachtkonzentration ausgegangen werden kann". (...)
Hervorhebung nicht im Original

Da haben wir wieder das "Wahrheitsministerium ÖRR"
  :o :-X

Guggst du hier:

Online-Beteiligung zum Medienstaatsvertrag gestartet
Regulierung für Suchmaschinen und Soziale Netzwerke geplant.
https://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-medien/schwerpunktartikel/online-beteiligung-zum-medienstaatsvertrag-gestartet
Zitat
Nach dem vorliegenden Vorschlag sollen Rundfunkprogramme, die weniger als 5000 Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden, keiner Zulassung bedürfen. Diese Ausnahme soll auch gelten für Rundfunkprogramme im Internet, "die regelmäßig im Monatsdurchschnitt weniger als 20.000 Zuschauer erreichen" oder "vorwiegend dem Vorführen und Kommentieren des Spielens eines virtuellen Spiels dienen". Damit reagieren die Länder auf die Diskussion, die das Vorgehen der Landesmedienanstalten gegen die Streaming-Angebote "Piet Smiet TV" und "Gronkh" entfacht hatte. Beide Anbieter sollten für ihre Computerspiel-Streams Rundfunklizenzen beantragen. Während Youtuber Erik Range alias "Gronkh" der Aufforderung nachkam und eine Lizenz erhielt, legte das Gaming-Kollektiv "Piet Smiet" den betroffenen Kanal auf Eis (epd 16/18, 13/17).

Die ÖRR wollen das Internet zensieren!  >:(
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

linkER

DIMBB.de        01.11.2018

Von Heiko Hilker
Dokumentiert: KEK zur verfassungsrechtlichen Pflicht des Gesetzgebers

Leider haben bislang trotz progressiver Einsichten für die gebotene Fortentwicklung des Medienkonzentrationsrechts und einschlägiger Empfehlung selbst der Monopolkommission alle Anläufe die für staatsvertragliche Anpassungen zuständigen Ministerpräsidenten der Länder nicht zum Handeln bewegen können.
ZitatDer am 24.07.2018 von der Rundfunkkommission online gestellte Arbeitsentwurf für einen Medienstaatsvertrag enthält allein Regelungsvorschläge zu den Bereichen Rundfunkbegriff, Plattformregulierung und Intermediäre. Änderungen des Medienkonzentrationsrechts sind nicht vorgesehen. Die Standortinteressen einzelner Länder streiten für möglichst hohe Eingriffsschwellen, zementieren so den Status Quo und verhindern beharrlich jede Befassung des Gesetzgebers mit seit Jahren überfälligen Reformen.
ZitatDas Bundesverfassungsgericht weist demgegenüber in seiner jüngsten Entscheidung vom 18.07.2018 darauf hin, dass der Gesetzgeber Maßnahmen treffen muss, die dazu bestimmt und geeignet sind, ein möglichst hohes Maß gleichgewichtiger Vielfalt im privaten Rundfunk zu erreichen und zu sichern. Denn das Rundfunksystem muss in seiner Gesamtheit dem verfassungsrechtlich Gebotenen im Rahmen des Möglichen entsprechen (vgl. BVerfGE 73, 118 <157 ff.>).
ZitatDie KEK hält daher an der Notwendigkeit einer Reform hin zu einem Gesamtmarktmodell fest und wird hierzu in ihrem 6. Konzentrationsbericht Stellung nehmen.
Weiterlesen auf :
https://www.dimbb.de/dokumentiert-kek-zur-verfassungsrechtlichen-pflicht-des-gesetzgebers/

Philosoph

Zitat von: linkER am 02. November 2018, 16:29
DIMBB.de        01.11.2018

Von Heiko Hilker
Dokumentiert: KEK zur verfassungsrechtlichen Pflicht des Gesetzgebers...
ZitatDas Bundesverfassungsgericht weist demgegenüber in seiner jüngsten Entscheidung vom 18.07.2018 darauf hin, dass der Gesetzgeber Maßnahmen treffen muss, die dazu bestimmt und geeignet sind, ein möglichst hohes Maß gleichgewichtiger Vielfalt im privaten Rundfunk zu erreichen und zu sichern. Denn das Rundfunksystem muss in seiner Gesamtheit dem verfassungsrechtlich Gebotenen im Rahmen des Möglichen entsprechen (vgl. BVerfGE 73, 118 <157 ff.>).
...
Erklärt natürlich so einiges, wenn die Meinungsvielfalt nur im privaten Rundfunk erreicht werden soll... *pfeif*

Bei aller berechtigten Kritik am örR bitte ich doch zu beachten, daß die Idee einer Kontrolle sämtlicher für die Bürger interessanten Medien und sozialen Netzwerke wahrscheinlich nicht auf dem örR-Misthaufen gewachsen ist. Ich halte es für bezeichnend, angesichts der zunehmend bürgerfeindlichen Gesetzeslage in allen Bereichen, daß der Staat nun auch auf dem Informations- bzw. Kommunikationssektor "regulierend" eingreift. Angesichts des fast schon grenzenlosen Internets kann hier noch nicht einmal sachlich mit einer "Frequenzknappheit" argumentiert werden. Es gibt mehr als genug Platz für alle Meinungen.
Die LMA stehen seit jeher unter der Kontrolle des Staates. Die sozialen Netzwerke, You-Tube-Kanäle und sonstigen Plattformen, auf denen sich der Bürger im Moment noch einigermaßen frei austauschen und meinungsbildend informieren kann, müssen einem totalitären Staat ein Dorn im Auge sein. Denn die Bürger könnten, wenn man sie ungehindert miteinander sprechen ließe, Dinge erfahren, die nicht für sie bestimmt sind; sie könnten politische Augenwischerei hinterfragen, sie könnten feststellen, daß auch andere unzufrieden sind, sie könnten irgendwann auf die gefährliche Idee kommen, sich zusammen zu tun und für ihre Interessen einzustehen oder sich sogar mit anderen solidarisch erklären.
Die Unterdrückung - Entschuldigung! - Vermeidung von bürgerlichem Widerstand kann nicht nur von Polizei und Justiz bewältigt werden! Sie muß schon im Wohnzimmer anfangen!
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

pinguin

Zitat von: Philosoph am 03. November 2018, 09:15
Erklärt natürlich so einiges, wenn die Meinungsvielfalt nur im privaten Rundfunk erreicht werden soll... *pfeif*
Das Wörtchen nur steht aber nicht im Originaltext.

Zu lesen ist das ganze doch so, daß eine gleichgewichtige Vielfalt auch im privaten Rundfunk erreicht werden soll?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;