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Autor Thema: Kleine Anfrage HH: Entwicklung der Rundfunkbeiträge („GEZ“) für die FHH (III)  (Gelesen 2304 mal)

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 21/14343
21.09.18

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 14.09.18 und Antwort des Senats

Entwicklung  der  Rundfunkbeiträge  („GEZ“)  für  die  FHH  –  Wie  ist  der  aktuelle Stand? (III)

Zitat
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass gegen immer mehr Beitragszahler/-innen  Vollstreckungsverfahren  durchgeführt  wurden.  Allein  im  Jahr  2017 belief sich das Gesamtvolumen offene r Forderungen des NDR auf 26,3 Millionen Euro. (Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11753 vom 30.01.2018).
Die aktuelle Situation ist zu hinterfragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der  Senat  beantwortet  die  Fragen  teilweise  auf  der  Grundlage  von  Auskünften  des Norddeutschen Rundfunks wie folgt:

1.    Wie viele Rundfunkbeitragszahlerinnen und -beitragszahler sind auf dem Gebiet  der  Freien  und  Hansestadt Hamburg  (FHH)  derzeit  beitragssäu- mig?  Auf  welches  finanzielle  Volumen  belaufen  sich  die  Beitragsrück- stände?

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio führt zum 31. Juli 2018 für die  Hansestadt  Hamburg  99.168  Beitragskont en  mit  einem  Mahnstatus  (Erinnerung, Bescheid, Mahnung, Vollstreckungsersuchen) . Diese Konten weisen insgesamt offene Forderungen in Höhe von 24,9 Millionen Euro aus. In dieser Zahl sind auch diejenigen Fälle  enthalten,  bei  denen  der  Rundfunkbeitrag  lediglich  nicht  pünktlich  zum  fälligen Termin entrichtet wurde.

2.    Gegen  wie  viele  säumige  Rundfunkgebührenbeitragszahlerinnen  und -beitragszahler  in  der  FHH  wurden  bisher  in  2018  Vollstreckungsmaß- nahmen durchgeführt? (Bitte jahresweise auflisten.)

20.855 (Stand 9. September 2018).

a.    Welche  Maßnahmen  der  Zwangsvollstreckung  wurden  dabei  im Zusammenhang  mit  dem  Beitreiben  offener  Beitragsforderungen jeweils circa wie häufig angewendet?



b.    Welche  Summe  ausstehender  Beiträge  konnten  bisher  in  2018 jeweils beigetrieben werden?

1.987.381 Euro.

c.    In wie vielen Fällen waren Adressen nicht korrekt angegeben beziehungsweise nicht korrekt vermerkt worden?

In 1.544 Fällen wurde die Vollstreckung eingestellt, da die Beitragspflichtigen an den jeweils  angegebenen  Adressen  nicht  zu  ermitteln oder unbekannt verzogen waren beziehungsweise ihren Wohnort nicht mehr in Hamburg hatten.

3.     Wie  hoch  lagen  die  offenen  Beitragsforderungen  September  2017  und  September 2018 bundesweit sowie auf dem Gebiet
der Freien und Hansestadt Hamburg? 
a.    Welchen  absoluten  Anteil  machte  daran  jeweils  der  Säumniszuschlag aus?
b.    Welche  Maßnahmen  sind  geplant,  um  diese  Situation  zu  verbessern?


Die folgende Übersicht gibt Auskunft über die offenen Forderungen zu den jeweiligen
Stichtagen  1.  August  2017  und  31.  Juli  2018  für  einen  Vergleich  im  Jahresabstand. 
Aktuelle Zahlen mit Stand September 2018 liegen noch nicht vor. 



Die  Erhöhung  der  Säumniszuschläge  ist einem  Anstieg  der  Festsetzungsbescheide nach  einer  Anpassung  des  sog.  „Mahnpfads“ geschuldet.  Jeder  Festsetzungsbe- scheid beinhaltet einen Säumniszuschlag in Höhe von 8 Euro. Mit  dem  Urteil  des  Bundesverfassungsgerichtes  vom  18.  Juli  2018  besteht  abschlie- ßende Rechtssicherheit zur Verfassungskonformität bei der Erhebung des Rundfunk- beitrags,  sodass  von  einer  weiter  sinkenden  Zahl  offener  Forderungen  auszugehen ist.  Zum  Jahresbericht  des Beitragsservices  siehe  h ttps://www.rundfunkbeitrag.de/ e175/e5774/Jahresbericht_2017.pdf.

4.    Welche Einnahmen beziehungsweise Erlöse erzielte die Freie und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2017 und bisher in 2018 durch das Beitreiben  von  Forderungen  aus  dem  Rundfunkbeitrag?  (Bitte  jahresweise  auflisten.)

Die Erlöse aus der Vollstreckungsgebühr für den Beitragsservice betragen 840.460,83 Euro im Jahr 2017 und 268.712,65 Euro bis zum 31. August 2018. Die Erlöse aus der Erstattung  von  Auslagen  für  den  Beitragsservice  betragen  71.095,32  Euro  im  Jahr  2017 und 36.226,00 Euro bis zum 31. August 2018.

Download des Originaldokuments (pdf, ~18kb):
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/63791/entwicklung_der_rundfunkbeitraege_gez_fuer_die_fhh_wie_ist_der_aktuelle_stand_iii.pdf

Alternativdownload hier im Anhang

siehe auch:
Entwicklung der Rundfunkbeiträge („GEZ“) für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 12.06.2015
https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/60979/entwicklung-der-rundfunkbeitr%C3%A4ge-%E2%80%9Egez%E2%80%9C-f%C3%BCr-die-freie-und-hansestadt-hamburg-%E2%80%93-wie-ist-der-aktuelle-stand-ii-.pdf
Entwicklung der Rundfunkbeiträge („GEZ“) für die Freie und Hansestadt Hamburg – Wie ist der aktuelle Stand? (II) vom
23.01.2018

https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/60979/entwicklung-der-rundfunkbeitr%C3%A4ge-%E2%80%9Egez%E2%80%9C-f%C3%BCr-die-freie-und-hansestadt-hamburg-%E2%80%93-wie-ist-der-aktuelle-stand-ii-.pdf


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Kurzkommentar:
99.168  Beitragskonten im Mahnstatus auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg mit ca. 1.800.000 Einwohnern. Man müsste die Anzahl der "beitragspflichtigen" Wohnungen und Betriebsstätten kennen, um dies prozentual darstellen zu können.

Und interessant ist vor allem die folgende Stellungnahme des Hamburger Senats:
Zitat
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2018 besteht abschließende Rechtssicherheit zur Verfassungskonformität bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags, sodass von einer  weiter sinkenden Zahl offener Forderungen auszugehen ist.
Das zeigt, wozu das "Bruderurteill" des BVerfG vor allem gut ist, nämlich unbehelligt und mit vermeintlich reinem Gewissen die massive Gewalt gegen die Bürger in Form der Zwangsvollstreckungen fortzusetzen.


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