Kurzkommentar:
99.168 Beitragskonten im Mahnstatus auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg mit ca. 1.800.000 Einwohnern. Man müsste die Anzahl der "beitragspflichtigen" Wohnungen und Betriebsstätten kennen, um dies prozentual darstellen zu können.
Und interessant ist vor allem die folgende Stellungnahme des Hamburger Senats:
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2018 besteht abschließende Rechtssicherheit zur Verfassungskonformität bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags, sodass von einer weiter sinkenden Zahl offener Forderungen auszugehen ist.
Das zeigt, wozu das "Bruderurteill" des BVerfG vor allem gut ist, nämlich unbehelligt und mit vermeintlich reinem Gewissen die massive Gewalt gegen die Bürger in Form der Zwangsvollstreckungen fortzusetzen.