Aktuelles > Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18
BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 > "Nicht zu hart ins Gericht gehen"
observer:
--- Zitat von: muuhhhlli am 30. August 2018, 20:53 ---Es war doch schon von den Landesparlamenten politisch irre, so einen RBStV mit so einer Generalbefugnis beim Bürger in 16 Bundesländern durchzuwinken.
--- Ende Zitat ---
Da örR und Politik stark verbandelt sind, verwundert es nicht. Mann kennt und hilft sich.
drboe:
--- Zitat von: Ketzerkater am 30. August 2018, 18:03 ---Es ist eine Frechheit, von einem z.B. ALG1 Bezieher, jener oftmals knapp über dem Existenzminimum lebt, zu dieser ÖR Zwangsgebühr zu verpflichten, damit die armen Rundfunkler unangetastet am Futtertrog kleben bleiben dürfen.
--- Ende Zitat ---
Das stimmt. Immerhin bliebe im Fall, dass man kein nennenswertes Vermögen und Einnahmen unterhalb der Pfändungsgrenze hat, die Möglichkeit die Zahlung zu verweigern. Der Gerichtsvollzieher stößt sich nämlich dann die Nase. Allerdings bleiben einem die Schulden, und so sich die Einnahmesituation verbessert, muss man die aufgelaufenen, rückständigen "Beiträge" dennoch zahlen. Man sollte daher die Zeit nutzen und sich gegen die Zahlungspflicht wehren. Bzw. man prüfe, ob man ggf. von Amts wegen von der Zahlung befreit werden kann. Besteht tatsächlich keine Aussicht auf eine Verbesserung der Einnahmen, z. B. bei einer geringen Rente, so kann man das auch aussitzen und den BS auf die Zeit nach den letzten "Umzug" vertrösten.
M. Boettcher
linkER:
MdB Frank Schäffler / FDP 20.07.2018
Weblog
Rundfunkbeitrag: Nicht zu hart ins Gericht gehen
Dieser Artikel erschien zuerst bei Tichys Einblick.
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/schaefflers-freisinn/rundfunk-nicht-zu-hart-ins-gericht-gehen/
--- Zitat ---Man kann sich über das Bundesverfassungsgericht beklagen, Richterschelte betreiben und in Lethargie verfallen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht das Rundfunkbeitragssystem im Grunde nach gebilligt. ARD und ZDF jubeln. Sind sie doch als klarer Sieger hervorgegangen. Sicher könnte man kritisieren, warum eine gemietete Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag bald befreit ist, aber ein gemietetes Zweitfahrzeug nicht. In der Logik des Ersten Senats könnte man ja auch auf die Idee kommen, dass nicht der Mieter für den Rundfunkbeitrag verantwortlich ist, sondern der Vermieter. Genau so hat es das Gericht bei Mietwagen entschieden und bei der Zweitwohnung gerade nicht. Das klagende Unternehmen Sixt muss weiter für seine Fahrzeugmieter den Rundfunkbeitrag für das eingebaute Radio bezahlen. Das ist irgendwie komisch.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Daher sollten wir etwas großzügig mit den Karlsruher Richter umgehen und darauf setzen, dass letztlich politische Entscheidungen notwendig sind, um die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland neu zu ordnen. Dies ist keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine politische. Dort muss angesetzt werden. Und dafür braucht es ein breiteres gesellschaftliches Klima. Es gibt keinen Grund für einen öffentlich finanzierten Rundfunk. Erst recht nicht in diesem Umfang. Die Rundfunkwelt ist so bunt wie die Zeitungswelt. Niemand käme daher auf die Idee, den Rückgang der Auflage beim Handelsblatt oder der Bildzeitung dadurch zu kompensieren, dass die Allgemeinheit für die Finanzierung dieser Zeitungen zuständig sein sollte. Um es mit den Worten des Ersten Senats zu sagen, damit „die Wirklichkeit unverzerrt dargestellt wird“. Auch nicht, wenn alle dann ein Zwangsabonnement bekämen. Ungewöhnlich wäre es auch, wenn dadurch die Qualität besser würde. Warum auch? Wahrscheinlich würden beide Medien sogar noch mehr Rücksicht auf das Regierungshandeln nehmen. Man stelle sich nur vor, die Zeitungsverleger würden tatsächlich auf diese Idee kommen. Was wohl die Karlsruher Richter entscheiden würden? Faxgeräte und Schreibmaschinen im Blick lassen böses erahnen.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf :
https://www.frankschaeffler.de/rundfunkbeitrag-nicht-zu-hart-ins-gericht-gehen/
Siehe auch :
Frank Schäffler (FDP): Öffentlich-rechtliche Medien - Eine Reform ist überfällig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28025.0
Sind die Privilegien der öffentlich-rechtlichen Medien begründet?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27311.0
Ohne Meinungsvielfalt keine Demokratie
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24686.0
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