Aktuelles > Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18
BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 > "Nicht zu hart ins Gericht gehen"
Bürger:
...also ich würde ja sagen
"Politiker versagen hier, und Richter"
und
Die Neuordnung der Rundfunk-Finanzierung ist "sowohl eine verfassungsrechtliche Frage, als auch eine politische."
Jedenfalls bietet der Artikel auch den einen oder anderen erhellenden Vergleich bzgl.
Abgabe für Miet-Wohnung > Mieter
Abgabe für Miet-Auto > Vermieter (indirekt jedoch nochmals Wohnungs-Mieter)
u.s.w.
Tichys Einblick, 19.07.2018
Politiker versagen hier, nicht Richter
Rundfunk: Nicht zu hart ins Gericht gehen
Politische Entscheidungen sind notwendig, um die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland neu zu ordnen. Dies ist keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine politische. Dort muss angesetzt werden.
von Frank Schäffler (FDP)
--- Zitat ---Man kann sich über das Bundesverfassungsgericht beklagen, Richterschelte betreiben und in Lethargie verfallen. [...]
Doch ähnlich wie bei anderen Fragen, die sehr hoffnungsvoll nach Karlsruhe getragen werden, ist es auch beim Rundfunkbeitrag wohl eine Überforderung des Verfassungsgerichts, politische Vorgaben von so weitreichender Bedeutung zu revidieren. Das kann man bedauern. Doch dieses Verhalten der Verfassungsrichter ist aus vielerlei Gründen logisch. Nicht nur, weil alle Richter zeitlebens im Öffentlichen Dienst tätig waren und daher eine natürliche Staatsnähe aufweisen. Den Rundfunkbeitrag grundsätzlich in Frage zu stellen, hätte die rund 90 öffentlich-rechtlichen Programme sicherlich in akute Finanzierungsprobleme gestürzt. Generell gilt: das Verfassungsgericht scheut seit langem, Entscheidungen der Politik grundsätzlich zu revidieren. Dies war bereits in der Euro-Schuldenkrise so und das ist jetzt wieder so.
[...]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen unter
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/schaefflers-freisinn/rundfunk-nicht-zu-hart-ins-gericht-gehen/
zum Autor
Frank Schäffler
https://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Sch%C3%A4ffler
Ketzerkater:
--- Zitat ---Den Rundfunkbeitrag grundsätzlich in Frage zu stellen, hätte die rund 90 öffentlich-rechtlichen Programme sicherlich in akute Finanzierungsprobleme gestürzt.
--- Ende Zitat ---
Ein vergleichbares Problem hatten die Südstaaten bzw. "Konföderierten Staaten von Amerika" ab 1865 auch, als die Sklaverei abgeschafft wurde.
Es ist eine Frechheit, von einem z.B. ALG1 Bezieher, jener oftmals knapp über dem Existenzminimum lebt, zu dieser ÖR Zwangsgebühr zu verpflichten, damit die armen Rundfunkler unangetastet am Futtertrog kleben bleiben dürfen.
Mit bestem Gruß,
Ketzerkater
MichaelEngel:
--- Zitat ---Politische Entscheidungen sind notwendig, um die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland neu zu ordnen. Dies ist keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine politische. Dort muss angesetzt werden.
--- Ende Zitat ---
Das mag stimmen, und trotzdem ist ein Urteil, das Gleichheitssatz und Grundrechte abschafft und dem Gesetzgeber eine bisher unbeschränkte Gestaltungsfreiheit gibt, eben irre.
muuhhhlli:
Es war doch schon von den Landesparlamenten politisch irre, so einen RBStV mit so einer Generalbefugnis beim Bürger in 16 Bundesländern durchzuwinken.
gez-negativ:
--- Zitat von: Ketzerkater am 30. August 2018, 18:03 ---Ein vergleichbares Problem hatten die Südstaaten bzw. "Konföderierten Staaten von Amerika" ab 1865 auch, als die Sklaverei abgeschafft wurde.
--- Ende Zitat ---
Das BVerfG bestätigt in gewisser Hinsicht, dass es Rundfunksklaven in der heutigen Zeit durchaus geben darf.
Der Bewohner eines Landes und Inhaber einer Wohnung wird zum Rundfunksklaven gestempelt, ob er will oder nicht.
Er ist rechtlos, wie der einstmalige ordinäre Sklave und ein Leben lang an den Beitragsservice gefesselt.
Er kann tun, was er für richtig hält und auch lt. Gesetz in dem Falle richtig ist, aber die Judikative darf ihm nicht recht geben.
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