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Autor Thema: Es ist auffällig ruhig an der EUGH-Front  (Gelesen 2087 mal)

P
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Es ist auffällig ruhig an der EUGH-Front
Autor: 28. August 2018, 10:42
Hallo zusammen,

zum Thema ÖRR beim EUGH ist es in der Presse und vor allem bei ÖRR selbst bisher verdammt auffällig ruhig geblieben. Wie wir ja jetzt aus der "Beichte" der ÖRR-Vertreter beim Bundesverfassungs-gericht wissen ("wir sind am Limit"), bedeutet keine Berichterstattung beim ÖRR, dass man genau auf der richtigen Fährte ist.
Je weniger man vom ÖRR hört, desto unangenehmer und unvorhersehbarer ist die Thematik für diesen. Auffällig ist auch, dass es zum EUGH-Thema bisher noch nicht zu den bisher vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil erlebten, schleimigen Huldigungen von angeblich unabhängigen Journalisten gekommen ist. Wie die plötzlich alle generalbstabsmäßig aus ihren Löchern gekrochen sind, war mehr als ekelerregend.

Fakt ist: der ÖRR hat Schiss vor dem EUGH. So kleinlaut bzw. sprachlos erlebt man ihn sonst selten.

LG Peli 


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s
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Wäre schön wenn dem so wäre, ich habe aber die Hoffnung fast aufgegeben :(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2018, 16:01 von DumbTV«

m
  • Beiträge: 436
zum Thema ÖRR beim EUGH ist es in der Presse und vor allem bei ÖRR selbst bisher verdammt auffällig ruhig geblieben.
Die Presse insgesamt nimmt sich nur auch Ihre vorzüglichen Rechte heraus und meinst damit können Sie Ihre Sicht unters Volk streuen. Das wird doch jeden Tag in den Ereignissen deutlicher. Es gab mal eine Presse die für Werte gestanden war.

Fakt ist: der ÖRR hat Schiss vor dem EUGH. So kleinlaut bzw. sprachlos erlebt man ihn sonst selten.
LG Peli
Das EuGH ist vergleichbar wie das Bundesverfassungsgericht in einer Zwangslage. Verfolgt das EuGH die Linie Ihrer bisherigen Entscheidungen zum Thema, dann könnte eine gewisse Entscheidung gegen das RF-Beitragssystem in D als Ergebnis auf die Tübinger Anfrage folgen.

Nun haben wir aber nicht nur das EuGH, sondern das EU-Parlament, die EU-Kommision und die Länderchefs. Frau Merkel ruft ja immer gleich nach einer EU-Regelung. Hier könnte es zu einem Bumerang kommen, wenn die Einflüsse nicht wie in Karlsruhe wirken.

Der ganze Ablauf in Karlsruhe ist als Reaktion auf die Anfrage des Tübinger Gerichtes zu sehen. Deshalb auch die Entscheidung aus Karlsruhe am 18.07.2018. Es musste vom BVerfG so ein Urteil gefällt werden. Denn die Argumente lagen klar auf der Seite der Kläger.

Mir ist das EuGH-Gerichtssystem viel zu undurchschaubar. So auch für jeden Einzelnen der dort eine Klage einbringen möchte.

Es ist klar definiert wer und wie in welchen Fällen jemand sich an das EuGH wenden kann und darf. Wo und wer hier noch nachträglich seine Rechte verletzt sieht und auf eine Klage oder ein Vorabverfahren einwirken kann steht mir etwas in den Sternen, denn nicht mal in dem Buch "EU-Prozessrecht" findet man sowas klar dargestellt.

Deshalb kann man auch beim EuGH aus meiner Sicht wenig Rückschlüsse auf einen Ausgang vorher sehen.


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Vielleicht ist es nur deswegen ruhig beim örR, weil auch in Luxemburg nichts passieren wird. Der Vorsitzende Richter wird's schon richten. Falls er nach Karlsruhe will, kann er jetzt nicht...  ::)

EuGH C-492/17 - Brief an den Generalanwalt [Sammlung]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28353.msg179558.html#msg179558

Mich wundert es aber schon, dass der Vorsitzende Richter ein Deutscher ist - angesichts dessen, dass eine deutsche Institution angegriffen wird.  ???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2018, 16:03 von DumbTV«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ja, @Peli, was die geschilderten Beobachtungen angeht, das mag ja alles stimmen - aber damals am Tage der (Schau-)Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht diese Eindrücke bspw. von Kleinlautheit der »ÖRR-Zaren«, der - sieht man von deren Massanzügen, ihrem eitlen Schuhwerk und ihren chromblitzenden Dienstwagen ab -Armseligkeit deren Auftretens mit ihren lediglich wiederkäuenden "Argumentationen" und des anschliessenden wortkargen, beschleunigten Sich-Empfehlens der Intendanten-Fuzzies »in ihren schwarzen Limousinen«, all´ das hatte sich als das Gegenteil dessen entpuppt, als dessen Ausdruck es ja insbesondere von Beobachtern vor Ort vermutet worden war.

Als der fiktive Besucher gestern las, der Vorsitzende Richter der Luxemburger Kammer sei ein »in Karlsruhe« hochgeschätzter Herr von Danwitz, da schwante ihm nichts Gutes. Natürlich heisst es, in der Regel schlössen sich die Kammern des EuGH in ihren Entscheidungen den Empfehlungen des Generalanwalts an - aber eben in der Regel. »Kennen« tut man den diesbzgl. zuständigen Herrn aus Italien ferner auch nicht, weiss also nicht, wer den nicht möglicherweise in der Hand hat bzw. mit wem der so verschwippt und verschwägert ist. Und auch, wenn man sich die Tatsache, dass ein deutscher Richter der Kammer vorsitzt, so plausibel zu machen (oder im worst case auch schönzureden) versucht sein könnte, dass es der Sache dienlich sei, wenn da ein Kenner deutschen Rechts den Vorsitz habe, so tritt dennoch unmittelbar die Frage oder Hoffnung dazu, ob denn dieser auch hinreichend in der Lage sei bzw. ihm auch bewusst, dass er europäisches Recht über deutsches "Recht" zu sprechen habe - und nicht umgekehrt. Und auch - nach dem (Show-) Auftritt des Ersten Senats vor nunmehr 5 Wochen - möchte man wünschen, dass dieser Herr von Danwitz nicht ausgerechnet beim »Starring« des Ersten Senats (und bei »Bruder Paul«) das höchste Ansehen geniesst, dass ihm allgemein von "Karlsruhe" gezollt wird.

Und - nebenbei bemerkt - wenn die EU-Kommission sich (wie vor etwa drei Monaten geschehen) ausgerechnet diesen Fake-News®-Experten Gniffke (dem allerdings man ja durchaus seine umfangreiche Sachkenntnis der Materie neidlos bescheinigen muss) einlädt, läßt auch so etwas - wenn auch nur als kleines Puzzle-Steinchen aufzufassen - auf Dauer wenig Gutes erahnen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2018, 13:17 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das ist in der Tat...

Zitat
...
Mich wundert es aber schon, dass der Vorsitzende Richter ein Deutscher ist - angesichts dessen, dass eine deutsche Institution angegriffen wird.
...

...eine hochinteressante Frage. Vielleicht wüßte ja unser hochgeschätzter Koll. pinguin kraft seiner umfangreichen Kenntnis dazu etwas zu sagen, ob man womgl. schon bzgl. der üblichen Regelhaftigkeiten, aber ggf. auch von der Statistik her so etwas als auffällig oder gar »merkwürdig« anzusehen hätte - oder eben nicht.

Ansonsten könnte man - je nachdem, wie sehr sich in in näherer Zeit die angeblichen 70 oder 80 % der Bundesbürger, die diversen Stimmungsbarometern folgend doch zumindest den Worten nach den "Rundfunkbeitrag" in der vorliegenden Form abgeschafft sehen wollen, wirklich als etwas dem Ziel dienliches zu tun bereit erweisen - sich das weitere Orakeln über den Verfahrensausgang in Luxemburg sparen und auch erstmal seine Blumen umtopfen ;-). Der September ist ja auch schon bald vorbei...


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  • Beiträge: 377
Das auch hier wieder hinter den Türen um das Urteil und dessen Wortlaut gehandelt wird, wie auf einen Basar, will ich nicht ausschließen. Ich gehe sogar zu 100% davon aus, dass unsere ortstansässigen ÖRR Rundfunkfreunde alles tun werden, um hier Einfluss zu nehmen. Die spannende Frage ist, wie weit deren Einfluss schon reicht.

LG Peli


Edit "Bürger":
Aus Kapazitätsgründen bleibt dieser Thread vorerst geschlossen.
Es ist müßig, über Dinge zu spekulieren, deren Ausgang in einigen Wochen offiiziell wird.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2018, 00:03 von Bürger«

 
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