Allgemeines > Pressemeldungen August 2018

Befreiung für Zweitwohnung kann beantragt werden - Formular liegt nun vor

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Bürger:
Siehe bitte auch ergänzte Querverweise im Einstiegsbeitrag:

--- Zitat von: ChrisLPZ am 16. August 2018, 12:50 ---Weitere Diskussionen zum Thema siehe bitte u.a. unter

Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html

Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28203.0.html

--- Ende Zitat ---

Zeitungsbezahler:

--- Zitat von: drboe am 17. August 2018, 10:56 ---
--- Zitat von:  durchgeknalltes BVerfG ---Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018
RN111:
[...] Auf keinen Fall dürfen die Gesetzgeber aber von derselben Person Beiträge für die Möglichkeit der Rundfunknutzung über die Erhebung eines insgesamt vollen Beitrags hinaus verlangen.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
"Auf keinen Fall" heißt für mich aber auch rückwirkend.
Auf gar keinen, also auch nicht auf vergangene Fälle.
Der nächste Widerspruch im Urteil.

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