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Autor Thema: Verdient die Post AG am "Rundfunkbeitragsdesaster" kräftig mit?  (Gelesen 2827 mal)

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Der Druckdienstleister des Beitragsservice PAV Lütjensee sowie die Post AG verdienen an jedem Massenpostschreiben des Beitragsservice mit.

Auf die Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 28.01.16 an die Hamburger Bürgerschaft antwortete der Senat:

Zitat
Informationen  über  Irr-  und  Rückläufer  bei  postalischen  Anschreiben  werden  nach  Auskunft des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht ausgewertet.

Hier schleicht sich der Verdacht ein, dass keine Kontrolle über Fehlpost gewünscht ist. Zum Einen, damit der Beitragsservice keine "schlechten Statistiken" produziert, zum Anderen sorgt das Füllhorn der Beitragszahlungspflicht dafür, dass die Geldquelle für sinnlose Post sowieso nicht versiegt.

Beitragsservice und Post hatte zu Zeiten vor der Privatisierung der Post ein inniges behördliches Verhältnis. Dieses bevorzugte Verhältnis wurde beibehalten. Je mehr Post verschickt wird (Irr- und Rückläufer, aber auch durch unverständlich vielzählige "Verwaltungsakte", "Infopost" und Zahlungsaufforderungen) desto grösser die Freude bei PAV und Post AG. Es gibt zudem für den BS keinen Grund, aus wirtschaftlichen Gründen die Briefflut einzudämmen. Allenfalls muss die Automatisierung beschleunigt werden, damit weniger Personal benötigt wird um die Massenpost "rauszublasen".

Aktuell wird eine neue "Verdienstquelle" mit der Umstellung auf die Zweitwohnungsbefreiung erstellt, die sicherlich viele Unsicherheiten bei den Zwangszahlern auslösen wird oder schon ausgelöst hat. - Die immer schön mit teurem Einschreiben abgesendet werden ...

Auch die unverständlichen und überzogenen allgemeinen Meldedatenabfragen bekommen aus dieser Sicht noch einen anderen Sinn. Würden die Wohnungseigentümer zahlungspflichtig sein, so wären die brieferzeugenden Änderungen in der Beitragspflicht nicht bei jedem Auszug, Umzug, Sterbefall und Volljährigwerdens der einzelnen Wohnungsinhaber nötig, sondern nur bei Wechsel des Eigentümers. Das würde immens Post einsparen, was - dem Gedankengang des aufgeblasenen Postaufwands folgend - dann wohl nicht erwünscht wäre.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2018, 00:19 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Auch die unverständlichen und überzogenen allgemeinen Meldedatenabfragen bekommen aus dieser Sicht noch einen anderen Sinn.

Rundfunkbeitrag : Schon 800.000 Briefe zur Prüfung verschickt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28357.0
Zitat
Die übrigen der voraussichtlich rund 3,5 Millionen Klärungsschreiben zum Rundfunkbeitrag will der Beitragsservice bis Anfang 2019 verschicken.


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  • Cry for Justice
Gibt es denn tatsächlich keine Möglichkeit dieser schizophrenen Verbandelung Post-BS zum gegenseitigen Vorteil Einhalt zu gebieten. Sollte nicht der Nachweis erbracht werden, dass tatsächlich keine andere effizientere Variante zur Erfassung der beitragspflichtigen Schafe in ihren Stallungen (sorry Wohnungen) möglich ist?
Mir fällt da auf Anhieb mindestens eine voll effektive Lösung dieses Desasters ein, welche schon seit ewig lange in anderen finanztechnischen Belangen praktiziert wird. Dass dieser Murks auf Krampf immer und immer weiter am Leben gehalten wird, ist sowas von krank...
Diese Leute gehören allesamt in die Klapsmühle... und fest verzurrt.
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2018, 01:14 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

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- Die immer schön mit teurem Einschreiben abgesendet werden ...

Teure Einschreiben (mit Rückschein) werden von den "Verbraucherzentralen" unterstützt.


Verbraucherzentrale Niedersachsen
Rundfunkbeitrag - ehemals GEZ
Zitat
Ihre Lösung des (Kommunikations)Problems
Schreiben Sie den Beitragsservice mit Einschreiben (mit Rückschein) an. Teilen Sie mit, dass Sie der Direktanmeldung widersprechen und auch keine Ratenzahlung vereinbart haben. Geben Sie an mit wem Sie zusammen leben und unter welcher Beitragsnummer der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung schon bezahlt wird. UND DAZU weisen Sie über eine aktuelle (!) Meldebescheinigung nach, dass Sie in einer gemeinsamen Wohnung leben. Alte Meldebescheinigungen beispielsweise von 1985 reichen nicht aus, selbst wenn sich an Ihrer Wohnsituation seit "30 Jahren" nichts verändert hat. Dieser Nachweis fehlt in aller Regel! Dem Beitragsservice liegt nämlich nicht vor, wer mit wem in einer Wohnung lebt und ob sich hinter der gemeldeten Adresse ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder großer Wohnkomplex verbirgt.

Reagieren Sie unbedingt! Sitzen Sie diese Schreiben nicht aus. Früher oder später wird ein Beitragsbescheid, Festsetzungsbescheid und anschließend die Vollstreckung erfolgen.
Zitat
Nehmen Sie Vollstreckungsankündigungen ernst
Auch wenn Sie meinen, bei Ihnen sei nichts zu holen und man könne nichts pfänden. Selbst wenn die Forderung durch die Stadtkasse nicht erfolgreich vollstreckt werden kann, die Summe bleibt bestehen und wird durch das Inkassounternehmen Creditreform eingefordert.
Denken Sie auch an Schufaeinträge! Dieser "Zahlungskonflikt" wird eingetragen und kann Ihren Scorewert nachteilig verändern.
Denken Sie an die Korrektur Ihrer Beitragskonten, wenn Sie doppelt für eine Wohnung gezahlt haben, in der Sie auch schon zum 1.1.2013 gewohnt haben und unter dieser Adresse/dieser Wohnung den Rundfunkbeitrag entrichtet haben.
Teilen Sie unter Angabe Ihrer Beitragsnummer mit, wer Beitragsschuldner bleibt. Eine Meldebescheinigung wird laut Aussage des Beitragsservices nur in Ausnahmefällen und bei groben Unstimmigkeiten verlangt.
Und das versenden Sie auch mit Einschreiben (mit Rückschein)!
Zitat
Verbraucherzentrale Niedersachsen, Jüdenstr. 3, 37073 Göttingen,
E-Mail: rundfunkbeitrag@vzniedersachsen.de, Ansprechpartnerin: Kathrin Körber
Am Telefon: 0551 2934148, montags 11 bis 14 Uhr, dienstags und freitags 10 bis 14 Uhr
Persönlich: In der Beratungsstelle Göttingen: montags 11 bis 14 Uhr, dienstags 10 bis 14 Uhr jeweils ohne Anmeldung
Quelle :
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-von-missverstaendnissen-kommunikationsproblemen



Siehe auch :
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0

Pro Wohnung muss einer zahlen - Interview Nicole Mertgen / Verbraucherzentrale
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28371.0

Rundfunkbeitrag : Für Zweitwohnung Freistellungsantrag stellen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28363.0


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  • Cry for Justice
Ein "Meisterstück" der Verbraucherzentrale, die voll diplomatische Gratwanderung zwischen den Interessen des zaudernden Verbrauchers, der mitverdienen wollenden Deutschen Post und den Regeln des Beitragsservice. Nur seltsam, dass man diesen Verbraucher-Verein bisher nur äußerst selten so umfassend und gar richtig aussagekräftig zu einem anderen Thema abfragen konnte, wie beim aktuell leidigen Rundfunkbeitrag. Klar, wenn die Infos wohl noch aufdrängend frei Haus und vollumfänglich vom Zahlungsempfänger (BS) und Begünstigten (Post) geliefert werden.. Wie war das doch mit den schmutzigen Händen, eine Hand wäscht hier gleich zwei andere.


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Zweitwohnungen: Beitragsservice verschickt erste Befreiungs-Bescheide
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28916.0
Zitat
Seit dem Sommer haben rund 150 000 Haushalte in Deutschland einen Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung gestellt. Das berichtete ZDF-Intendant Thomas Bellut am Freitag in Mainz.
Dies entspricht einem Viertel der Schätzung, wie viele Zweitwohnungen es gibt. Beim ZDF gehe man davon aus, dass es mindestens rund 600.000 solcher Fälle gibt - wenn nicht gar deutlich mehr.


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