Danke für diesen Hinweis.
Hierzu wäre zu überprüfen,
welchem Senat Paul Kirchhof dazumal angehörte und
welche "Rechtssachen" in seiner Amtszeit dort behandelt wurden bzw. in
welchem Zusammenhang diese mit dem Gutachten-Thema
"Rundfunkfinanzierung"/"Rundfunkbeitrag" stehen.
Augenscheinlich war er im Zweiten Senat und hatte somit nicht mit den
Rundfunksachen des Ersten Senats zu tun - zumindest nicht unmittelbar.
Allerdings hatte er augenscheinlich mit
Abgaben- und
Steuer-Entscheidungen zu tun - das könnte ggf. Fragen auch bzgl. der Gutachtertätigkeit in Sachen
"Rundfunkfinanzierung"/ "Rundfunkbeitrag" aufwerfen...
Paul Kirchhof (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_KirchhofLebensabschnitte
https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Kirchhof#1974_bis_19991987 wurde Kirchhof auf Vorschlag der CDU als parteiloser Richter in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe berufen, dem er bis 1999 angehörte. Unter seinem Einfluss entstand der viel beachtete Auftrag an den Gesetzgeber, Betreuungs- und Erziehungskosten von Kindern beim Existenzminimum steuerlich zu berücksichtigen. Ebenso argumentiert er, dass die Grundrechte und weitere Wertungen des Grundgesetzes einen besonderen Schutz von Ehe und Familie enthielten, der sich auch auf die Steuerpolitik erstrecke. Der Steuergesetzgebung sei vorgegeben, Ehen und Familien mit unternehmerischen Erwerbsgemeinschaften mindestens gleich zu behandeln oder besserzustellen. Es dürfe nicht nur Unternehmern erlaubt sein, Einnahmen und Ausgaben zu verrechnen. Diese Möglichkeit müsse Gemeinschaften wie Ehen und Familien ebenso offenstehen.
Neben der Steuerpolitik war Kirchhof einer der europaskeptischen Richter im Zweiten Senat, was sich besonders im Maastricht-Urteil (E 89, 155) niederschlug, an dem er als Berichterstatter maßgeblich beteiligt war. Die dort vertretene Ansicht, dass das Bundesverfassungsgericht eine Prüfungskompetenz bezüglich „ausbrechender Rechtsakte der Gemeinschaft“ innehabe, hat zu erheblichen Diskussionen in der Wissenschaft geführt. Diese Linie ist nach seinem Ausscheiden aus dem Senat vom BVerfG zwar deutlich relativiert (Bananenmarktordnungs-Beschluss, E 102, 147), aber nicht ausdrücklich verworfen worden.
1995 hat er als Berichterstatter in einem Verfahren zur Berechnung der steuerlichen Einheitswerte (BVerfGE 93,121 v. 22.6.1995) den sog. Halbteilungsgrundsatz erfunden. Danach dürfe der Staat dem Bürger nicht mehr als ungefähr die Hälfte seines Einkommens wegsteuern. Kritiker, wie Ernst-Wolfgang Böckenförde, sahen darin eine zu große Einschränkung der Regierung in der Steuerpolitik. Dennoch wurde der Grundsatz von einer breiten Mehrheit im 2. Senat mitgetragen. Im Jahre 2006 wurde die Entscheidung jedoch revidiert.*** (2 BvR 2194/99, 18.1.2006)
Weitere wichtige Entscheidungen, an denen Kirchhof beteiligt war, waren die Euroentscheidung sowie die Entscheidung zu Somalia und dem AWACS-Einsatz.
***Hier bitte nicht weiter zu vertiefende Nebenbemerkung - auch in Bezug auf die neuerliche unhaltbare Entscheidung in Sachen "Rundfunkbeitrag":
Das BVerfG "revidiert" also mitunter auch schon mal frühere Entscheidungen Jedoch stellt sich natürlich auch die Frage,
ob und welche etwaigen "Sanktionen" die "Verhaltensleitlinien" überhaupt vorsehen, im Falle dass gegen diese verstoßen würde...