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Autor Thema: RA Mingers zur Rundfunkbeitrags-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts  (Gelesen 2062 mal)

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PT-Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft, 20.07.2018

Markus Mingers zur Rundfunkbeitrags-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag im wesentlichen verfassungsgemäß sei. Damit wurde zwar ein langjähriger Streit beendet, aber noch lange nicht alle Fragen sind wirklich geklärt. Exklusiv fragte PT-Magazin den Erfolgs-Anwalt Markus Mingers, Chef der hochrangigen Anwaltskanzlei Mingers&Kreuzers und bekannt aus n-tv sowie FOCUS, anbieten. Als Experte kennt er alle wichtigen Fakten rund um den Fall und klärt über die Konsequenzen auf.

Zitat
PT: Welche Folgen hat die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag tatsächlich?
Markus Mingers: Das Urteil hat in dem Sinne keine weitreichenden Folgen, als dass sich an der Praxis der Erhebung sowie an der Höhe der Rundfunkgebühren zunächst nicht viel ändert. Das Gericht hat klar gestellt, dass die Erhebung pro Wohnung mit dem Gesetz vereinbar ist. Lediglich die Möglichkeit der Befreiung für eine Zweitwohnung muss noch praktisch umgesetzt werden - die Frist läuft hier bis zum 30.06.2020.
 
PT: Erst vor wenigen Monaten hat das Bundesverwaltungsgericht eine Klage gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen für eine Zweitwohnung abgewiesen. Wie ist es möglich, dass sich zwei der höchsten Gerichte Deutschlands in einer solch klar definierbaren Frage komplett widersprechen?
Markus Mingers: Dass Bundesverwaltungsgericht hat sich bezüglich der Erhebung von Rundfunkbeiträgen für eine Zweitwohnung insoweit gar nicht mit der inhaltlichen Thematik auseinandergesetzt. Die Richter gingen vielmehr davon aus, dass es von nur einer Person genutzte Haupt- und Zweitwohnungen kaum gebe und der Aufwand für entsprechende Ermittlungen zu hoch sei. […]

Weiterlesen auf:
https://www.pt-magazin.de/de/gesellschaft/recht/markus-mingers-zur-rundfunkbeitrags-entscheidung-d_jjtvi3gc.html


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Für den einen oder anderen eventuell interessant:

https://www.merkur.de/leben/geld/gez-urteil-aendert-sich-beitragszahler-zr-10050112.html

Edit "ChrisLPZ":
Annähernd identischer Artikel > hierher verschoben.
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Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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