Spannend wird das, wenn man einen Zweitwohnsitz im gleichen Ort nimmt, während in dieser Zweitwohnung die übrigen Bewohner mit Erstwohnsitz wohnen. Der den Zweitwohnsitz Anmeldende meldet sich beim BS mit seiner BS-Nummer an und müsste befreit werden. Die Frage ist natürlich, ob die Meldeämter das innerhalb einer Stadt überhaupt mitspielen. Wenn ich südlich der Elbe noch eine Wohnung habe, dann ist das von meiner jetzigen Wohnung eine Fahrt von immerhin gut 30-45 min, je nach Verkehrslage. Das würde in NDS oder SH schon einige Ortschaften weiter sein. Ggf. wechselt man damit den Landkreis und damit das Meldeamt.
Dazu folgende Extrem-Ideen:
a) bei Doppelhäusern zieht der Zahler der einen Hälfte formal in der anderen Hälfte ein. Erstwohnsitz ist also "Beitragsbescheissstrasse 1, links", Zweitwohnsitz "Beitragsbescheissstrasse 1, rechts". Er meldet sich mit beiden Wohnsitzen beim BS.
b) bei Mehrfamilienhäusern wird es ebenso gemacht, also ein Zahler "wohnt" in sämtlichen Wohnungen.
c) Die Bewohner eines Dorfes melden sich alle mit Erstwohnsitz in einer Wohnung an, während sie ihren bisherigen Wohnsitz als Zweitwohnung eintragen. Sie zahlen dann zusammen genau einen "Beitrag", den sie sich teilen. Bei Orten mit 1.750 Wohnungen wäre das ein Betrag von 1 ct pro Wohnung. Etwa soviel sollte einem der ÖRR wert sein.
d) "Geschäftsmodell Zweitwohnung": eine Person bietet die Dienstleistung "Rundfunkbeitrag-Zweitwohnsitz" an und übernimmt für Interessenten die Meldung gegenüber dem BS für deren Wohnung, wobei sie sich beim Meldeamt mit Zweitwohnsitz registrieren lässt. Dafür muss man natürlich zahlen, z. B. 5 €/Monat.
Einfacher ist es natürlich, wenn man einen "Zweitwohnsitz" bei der Verwandschaft nimmt, die in einer anderen Stadt weit weg wohnt, wenn man hier wie dort jeweils als "Wohnungsinhaber" fungiert.
Kleiner Nebeneffekt: beim nächsten Meldedatenabgleich gibt es sehr viel mehr Personen, die der BS nicht als Beitragszahler kennt, die aber berechtigt darauf hinweisen können, dass für ihre Wohnung bereits ein "Beitragspflichtiger" benannt ist.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.